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Neues Finanzausgleichsgesetz
bietet Chance für gerechtere Mittelverteilung

21.04.2009, Magdeburg – 183

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 183/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 183/09

 

 

 

Magdeburg, den 21. April 2009

 

 

 

Neues Finanzausgleichsgesetz

bietet Chance für gerechtere Mittelverteilung

 

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines neuen Finanzausgleichsgesetzes

zur Anhörung freigegeben.

 

Innenminister Holger Hövelmann: ¿Der heute behandelte

Gesetzentwurf stellt den Finanzausgleich ¿ in Abkehr von der bisherigen

Berechnung der Finanzausgleichsmasse über die Festsetzung einer Verbundquote ¿

auf eine aufgabenbezogene und am Bedarf ausgerichtete Ermittlung der

Finanzausgleichsmasse um. Das heißt auch, dass die Städte, Gemeinden und

Landkreise künftig aufgabenbezogen finanziert werden. Er verfolgt insbesondere

das Ziel, im Wege eines transparenten Verfahrens die Höhe der für die Aufgabenwahrnehmung

erforderlichen Finanzausstattung zu ermitteln.

 

Nun haben u. a. die Spitzenverbände die Möglichkeit, Ihre

Vorstellungen einzubringen.¿

 

Die zweite Kabinettsbehandlung ist für Anfang Juni 2009

vorgesehen.

 

 

 

Hintergrund:

 

Die Regierungsparteien hatten sich in ihrer

Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Finanzausgleichsgesetz (FAG) von

1995 vor dem Hintergrund neuerer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung zu

überprüfen und zu überarbeiten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de