Neues Finanzausgleichsgesetz
bietet Chance für gerechtere Mittelverteilung
21.04.2009, Magdeburg – 183
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 183/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 183/09
Magdeburg, den 21. April 2009
Neues Finanzausgleichsgesetz
bietet Chance für gerechtere Mittelverteilung
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines neuen Finanzausgleichsgesetzes
zur Anhörung freigegeben.
Innenminister Holger Hövelmann: ¿Der heute behandelte
Gesetzentwurf stellt den Finanzausgleich ¿ in Abkehr von der bisherigen
Berechnung der Finanzausgleichsmasse über die Festsetzung einer Verbundquote ¿
auf eine aufgabenbezogene und am Bedarf ausgerichtete Ermittlung der
Finanzausgleichsmasse um. Das heißt auch, dass die Städte, Gemeinden und
Landkreise künftig aufgabenbezogen finanziert werden. Er verfolgt insbesondere
das Ziel, im Wege eines transparenten Verfahrens die Höhe der für die Aufgabenwahrnehmung
erforderlichen Finanzausstattung zu ermitteln.
Nun haben u. a. die Spitzenverbände die Möglichkeit, Ihre
Vorstellungen einzubringen.¿
Die zweite Kabinettsbehandlung ist für Anfang Juni 2009
vorgesehen.
Hintergrund:
Die Regierungsparteien hatten sich in ihrer
Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Finanzausgleichsgesetz (FAG) von
1995 vor dem Hintergrund neuerer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung zu
überprüfen und zu überarbeiten.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
Pressestelle
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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