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Landeskriminalamt durchsucht
Wohnungen und Geschäftsräume von Mitarbeitern der Firmen PPV, IPE und
Monumentum Marketing GmbH

21.04.2009, Magdeburg – 5

  • Landeskriminalamt

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -

Pressemitteilung Nr.: 005/09

 

 

 

Magdeburg, den 21. April 2009

 

 

 

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft

Halle und des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt

 

 

 

Landeskriminalamt durchsucht

Wohnungen und Geschäftsräume von Mitarbeitern der Firmen PPV, IPE und

Monumentum Marketing GmbH

 

Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt,

Sachsen, Berlin, Thüringen, Brandenburg und Hamburg;

 

über 90 Polizeibeamte im Einsatz;

 

Unterschrift mit böser Überraschung

¿ Ermittlungsbehörden warnen vor dubiosen Geschäftspraktiken der PPV und des

IPE

 

 

Am heutigen Tag durchsuchten auf Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) über 90

Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) und der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt

sowie von Polizeidienststellen aus Sachsen, Berlin, Thüringen, Brandenburg und

Hamburg Wohnungen und Geschäftsräume von führenden Mitarbeitern der Firmen Produkt-Promotion

und Vertrieb (PPV), Institut für Persönlichkeitsentwicklung (IPE ) und

Monumentum-Marketing GmbH.

 

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen konnten

diverse Beweismittel, wie z. B. Firmenunterlagen der PPV, Computer, Datenträger

etc. sowie Bargeld und Sachwerte in beträchtlicher Höhe beschlagnahmt werden.

 

Hintergrund dieser

Durchsuchungsaktion ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Halle

(Saale) wegen des Verdachts der ¿Progressiven Kundenwerbung¿ gem. § 16 II UWG -

dem ¿Gesetz über den Unlauteren Wettbewerb¿ - oder besser bekannt als

¿Betreiben eines Schneeballsystems¿.

 

Dazu werden in der Regel über

Annoncen in lokalen und regionalen Anzeigenblättern Interessenten für

Fahrtätigkeiten an Wochenenden angeworben. Bei den sehr professionell

vorbereiteten und durch­geführten Präsentationsveranstaltungen werden die zu werbenden

Interessenten in einer zum Teil euphorisch anmutenden Atmosphäre zur Mitarbeit

in der Firma PPV bewegt.

 

Ihnen wird suggeriert, mit bzw. über

den Vertrieb von z.B. Wellnessprodukten zu Reichtum zu kommen.

 

Mit der Unterschrift unter den

Mitarbeitervertrag ist auch zwingend die Buchung eines so genannten ¿persönlichkeitsfördernden

Seminars¿ der Firma IPE ¿ Institut zur Persönlichkeitsentwicklung - verbunden.

Für dieses Seminar müssen die ¿neuen Mitarbeiter¿ 4.150,- ¿ sowie eine

zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 150,- ¿ zahlen.

 

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand

besteht der Verdacht, dass sich das Hauptgeschäftsfeld dieser Unternehmen (PPV

und IPE) im Wesentlichen darauf beschränkt, immer wieder neue Mitarbeiter zu gewinnen

und die damit verbundene Zahlung von 4.150 ¿ für das ¿persönlichkeitsfördernde

Seminar¿ zu erreichen. Der Vertrieb von in den Präsentationsveranstaltungen

dargestellten Produkten hat in der Realität nur geringen Anteil an der

Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Die Ermittlungen dauern an!

 

In diesem Zusammenhang warnen die

Staatsanwaltschaft Halle (Saale) und das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt vor

den dubiosen Geschäftspraktiken solcher oder ähnlicher Firmen.

 

Hintergrundinformation:

 

Das LKA Sachsen-Anhalt ermittelt seit

dem Umzug von PPV im Jahr 2006 von Leipzig nach Sachsen-Anhalt gegen die

Verantwortlichen von PPV.

 

Gegen die führenden Verantwortlichen

von PPV und IPE wurde seit Herbst 2007 in einem anderen Strafverfahren vor dem Landgericht

Leipzig wegen des Verdachts der progressiven Kundenwerbung verhandelt. Ende

März 2009 verurteilte das Landgericht Leipzig die Geschäftsführerin zu 18

Monaten Haft ohne Bewährung. Vier ihrer Mitarbeiter erhielten ebenfalls

Haftstrafen ohne Bewährung zwischen acht und 16 Monaten, drei weitere

Haftstrafen zwischen neun und 13 Monaten mit Bewährung. Ein Angeklagter muss

eine Geldstrafe zahlen. Das Schneeballprinzip ist nach dem Gesetz gegen

unlauteren Wettbewerb strafbar - die Höchststrafe liegt bei zwei Jahren.

 

Offenbar unbeeindruckt von dem

Leipziger Urteil setzen die PPV Verantwortlichen ihre kriminellen Aktivitäten

weiter fort.

 

Aus dem ¿Gesetz gegen den

unlauteren Wettbewerb¿:

 

§16 (2) - Progressive

Kundenwerbung

 

¿Wer es im geschäftlichen Verkehr

unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten

durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter

selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum

Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach Art dieser

Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer

erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit

Geldstrafe bestraft.¿

 

Anlage:

 

Info-Flyer

¿Schneeballsysteme und Pyramidensysteme¿ des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt

(PDF-Datei, Größe 2MB)

 

Weitere kompetente, kostenlose und neutrale

Informationen erhalten Sie bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in

Ihrer Nähe oder im Internet unter: http://www.polizei-beratung.de  .

 

 

 

Impressum:

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt

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