Landeskriminalamt durchsucht
Wohnungen und Geschäftsräume von Mitarbeitern der Firmen PPV, IPE und
Monumentum Marketing GmbH
21.04.2009, Magdeburg – 5
- Landeskriminalamt
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/09
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -
Pressemitteilung Nr.: 005/09
Magdeburg, den 21. April 2009
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft
Halle und des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt
Landeskriminalamt durchsucht
Wohnungen und Geschäftsräume von Mitarbeitern der Firmen PPV, IPE und
Monumentum Marketing GmbH
Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt,
Sachsen, Berlin, Thüringen, Brandenburg und Hamburg;
über 90 Polizeibeamte im Einsatz;
Unterschrift mit böser Überraschung
¿ Ermittlungsbehörden warnen vor dubiosen Geschäftspraktiken der PPV und des
IPE
Am heutigen Tag durchsuchten auf Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) über 90
Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) und der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt
sowie von Polizeidienststellen aus Sachsen, Berlin, Thüringen, Brandenburg und
Hamburg Wohnungen und Geschäftsräume von führenden Mitarbeitern der Firmen Produkt-Promotion
und Vertrieb (PPV), Institut für Persönlichkeitsentwicklung (IPE ) und
Monumentum-Marketing GmbH.
Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen konnten
diverse Beweismittel, wie z. B. Firmenunterlagen der PPV, Computer, Datenträger
etc. sowie Bargeld und Sachwerte in beträchtlicher Höhe beschlagnahmt werden.
Hintergrund dieser
Durchsuchungsaktion ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Halle
(Saale) wegen des Verdachts der ¿Progressiven Kundenwerbung¿ gem. § 16 II UWG -
dem ¿Gesetz über den Unlauteren Wettbewerb¿ - oder besser bekannt als
¿Betreiben eines Schneeballsystems¿.
Dazu werden in der Regel über
Annoncen in lokalen und regionalen Anzeigenblättern Interessenten für
Fahrtätigkeiten an Wochenenden angeworben. Bei den sehr professionell
vorbereiteten und durchgeführten Präsentationsveranstaltungen werden die zu werbenden
Interessenten in einer zum Teil euphorisch anmutenden Atmosphäre zur Mitarbeit
in der Firma PPV bewegt.
Ihnen wird suggeriert, mit bzw. über
den Vertrieb von z.B. Wellnessprodukten zu Reichtum zu kommen.
Mit der Unterschrift unter den
Mitarbeitervertrag ist auch zwingend die Buchung eines so genannten ¿persönlichkeitsfördernden
Seminars¿ der Firma IPE ¿ Institut zur Persönlichkeitsentwicklung - verbunden.
Für dieses Seminar müssen die ¿neuen Mitarbeiter¿ 4.150,- ¿ sowie eine
zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 150,- ¿ zahlen.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand
besteht der Verdacht, dass sich das Hauptgeschäftsfeld dieser Unternehmen (PPV
und IPE) im Wesentlichen darauf beschränkt, immer wieder neue Mitarbeiter zu gewinnen
und die damit verbundene Zahlung von 4.150 ¿ für das ¿persönlichkeitsfördernde
Seminar¿ zu erreichen. Der Vertrieb von in den Präsentationsveranstaltungen
dargestellten Produkten hat in der Realität nur geringen Anteil an der
Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Die Ermittlungen dauern an!
In diesem Zusammenhang warnen die
Staatsanwaltschaft Halle (Saale) und das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt vor
den dubiosen Geschäftspraktiken solcher oder ähnlicher Firmen.
Hintergrundinformation:
Das LKA Sachsen-Anhalt ermittelt seit
dem Umzug von PPV im Jahr 2006 von Leipzig nach Sachsen-Anhalt gegen die
Verantwortlichen von PPV.
Gegen die führenden Verantwortlichen
von PPV und IPE wurde seit Herbst 2007 in einem anderen Strafverfahren vor dem Landgericht
Leipzig wegen des Verdachts der progressiven Kundenwerbung verhandelt. Ende
März 2009 verurteilte das Landgericht Leipzig die Geschäftsführerin zu 18
Monaten Haft ohne Bewährung. Vier ihrer Mitarbeiter erhielten ebenfalls
Haftstrafen ohne Bewährung zwischen acht und 16 Monaten, drei weitere
Haftstrafen zwischen neun und 13 Monaten mit Bewährung. Ein Angeklagter muss
eine Geldstrafe zahlen. Das Schneeballprinzip ist nach dem Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb strafbar - die Höchststrafe liegt bei zwei Jahren.
Offenbar unbeeindruckt von dem
Leipziger Urteil setzen die PPV Verantwortlichen ihre kriminellen Aktivitäten
weiter fort.
Aus dem ¿Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb¿:
§16 (2) - Progressive
Kundenwerbung
¿Wer es im geschäftlichen Verkehr
unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten
durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter
selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum
Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach Art dieser
Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer
erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.¿
Anlage:
Info-Flyer
¿Schneeballsysteme und Pyramidensysteme¿ des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt
(PDF-Datei, Größe 2MB)
Weitere kompetente, kostenlose und neutrale
Informationen erhalten Sie bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in
Ihrer Nähe oder im Internet unter: http://www.polizei-beratung.de .
Impressum:
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Pressestelle
Postfach 180 165
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Tel: (0391) 250-2020
Fax: (0391) 250-19-2020
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