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Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl

15.04.2009, Magdeburg – 4

  • Landeskriminalamt

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -

Pressemitteilung Nr.: 004/09

 

 

 

Magdeburg, den 15. April 2009

 

 

 

Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl

 

 

Mit den ersten warmen Tagen hat jetzt die Radfahr-Saison begonnen und damit

auch die der Fahrraddiebe. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes

Sachsen- Anhalt von 2008 weist 14.401 Fälle von Fahrraddiebstahl aus (2007:

15.565 Fälle). Das ist zwar ein Rückgang von -7,5 Prozent, aber der wirksamste

Schutz vor dem Diebstahl ist, das Rad richtig abzusichern. Die Polizei gibt

darum Radfahrern im Faltblatt ¿Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres

Rades?¿ Tipps zum Schutz gegen Diebe.

 

Obwohl die Ermittlungs- und Fahndungsarbeit der

Polizei aufwendig ist, sind die Chancen, ein gestohlenes Rad wieder zu sehen,

eher gering. Oftmals auch, weil die Besitzer von sichergestellten Fahrrädern

nicht ausfindig gemacht werden können oder weil die Geschädigten der Polizei

keine individuellen Daten zum entwendeten Fahrrad für die Fahndung

bereitstellen können. Wer folgende fünf Tipps beachtet, kann sich wirksam gegen

Fahrraddiebstahl schützen und für den Fall der Fälle auch dazu beitragen, dass

ein entwendeter Drahtesel seinem Besitzer schnell zugeordnet werden kann:

 

-   Schließen

Sie Rad und Rahmen Ihres Fahrrads stets an einem festen Gegenstand an ¿ auch in

Fahrradabstellräumen.

 

-   Geeignet

sind ausschließlich besonders massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser.

 

-   Füllen Sie Ihren Fahrradpass sorgfältig aus

und verwahren Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen. Der Fahrradpass

mit eingetragener Rahmennummer hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu

identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer

ausfindig zu machen.

 

-   Bringen Sie gut sichtbar den Aufkleber

¿Finger weg ¿ Mein Rad ist codiert!¿ an. Dies schreckt mögliche Fahrraddiebe

ab, indem es signalisiert, dass der Eigentümer für eine polizeiliche

Sachfahndung vorgesorgt hat.

 

-   Lassen Sie Ihr Fahrrad von Fachleuten

codieren oder auf andere Weise dauerhaft individuell kennzeichnen. Am besten

eignet sich dazu eine eingravierte Nummer, die nur schwer entfernt und notfalls

auch mit Hilfe der Kriminaltechnik wieder sichtbar gemacht werden kann. Der

alphanumerische Code mit chiffrierten Informationen zum Besitzer kann von

vielen Fundbüros und den Polizeidienststellen decodiert werden.

 

Weitere Informationen zum Schutz vor Fahrrad-Diebstahl,

das entsprechende Faltblatt zum Download, den Fahrradpass und -aufkleber finden

Sie unter www.polizei-beratung.de.

 

 

 

Impressum:

 

Landeskriminalamt

Sachsen-Anhalt

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Fax: (0391) 250-19-2020

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presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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