Knapp 300.000 Euro Unterstützung für künftige
Verbandsgemeinde Wethantal im Burgenlandkreis
07.04.2009, Magdeburg – 98
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 098/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 098/09
Magdeburg, den 7. April 2009
Knapp 300.000 Euro Unterstützung für künftige
Verbandsgemeinde Wethantal im Burgenlandkreis
Das Innenministerium hat für die Bildung der zukünftigen Verbandsgemeinde
Wethautal im Burgenlandkreis die Summe von 100.000 Euro als einmalige investive
Zuweisung zum Ausgleich der mit der Neugliederung verbundenen Aufwendungen
bewilligt.
Darüber hinaus erhalten die am Zusammenschluss beteiligten 18
Mitgliedsgemeinden jeweils eine einmalige ergänzende Schlüsselzuweisung in
einer Gesamthöhe von 192.440 Euro, deren Beträge den Gemeinden für die Verbesserung
der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung stehen.
Dem Zusammenschluss zur künftigen leitbildgerechten Verbandsgemeinde
Wethautal haben bislang 18 der 22 Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Wethautal beschlossen und somit die Voraussetzungen
geschaffen, um die finanzielle Unterstützung des Landes zu erhalten.
Innenstaatssekretär Erben erklärt dazu: ¿Ich hoffe, dass bei der endgültigen
Bildung der Verbandsgemeinde auch die Gemeinden noch in der Freiwilligkeitsphase
mitziehen, deren Gemeinderäte bislang abseits stehen.¿
Hintergrund
Folgende Gemeinden bilden die künftigen Mitgliedsgemeinden der zum
01.01.2010 beschlossenen Verbandsgemeinde Wethautal:
Abtlöbnitz, Casekirchen, Gieckau, Goldschau, Görschen, Leislau, Löbitz,
Meineweh, Mertendorf, Molau, Osterfeld, Pretzsch, Schönburg, Stößen, Unterkaka,
Waldau, Utenbach, Wethau.
Die neben der einmaligen investiven Zuweisung von 100.000 Euro an die neu
gebildete Verbandsgemeinde erfolgten Schlüsselzuweisungen an die o. g. Gemeinden
wurden anhand der Einwohnerzahlen berechnet.
Grundlage ist der Erlass des Innenministeriums über Zuweisungen für den
freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden. Die Zuweisung beträgt 20 Euro je
Einwohner, wobei maximal 5.000 Einwohner je Gemeinde berücksichtigt werden.
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