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Knapp 300.000 Euro Unterstützung für künftige
Verbandsgemeinde Wethantal im Burgenlandkreis

07.04.2009, Magdeburg – 98

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 098/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 098/09

 

 

 

Magdeburg, den 7. April 2009

 

 

 

 

 

Knapp 300.000 Euro Unterstützung für künftige

Verbandsgemeinde Wethantal im Burgenlandkreis

 

 

 

Das Innenministerium hat für die Bildung der zukünftigen Verbandsgemeinde

Wethautal im Burgenlandkreis die Summe von 100.000 Euro als einmalige investive

Zuweisung zum Ausgleich der mit der Neugliederung verbundenen Aufwendungen

bewilligt.

Darüber hinaus erhalten die am Zusammenschluss beteiligten 18

Mitgliedsgemeinden jeweils eine einmalige ergänzende Schlüsselzuweisung in

einer Gesamthöhe von 192.440 Euro, deren Beträge den Gemeinden für die Verbesserung

der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung stehen.

 

Dem Zusammenschluss zur künftigen leitbildgerechten Verbandsgemeinde

Wethautal haben bislang 18 der 22 Mitgliedsgemeinden der

Verwaltungsgemeinschaft Wethautal beschlossen und somit die Voraussetzungen

geschaffen, um die finanzielle Unterstützung des Landes zu erhalten.

 

Innenstaatssekretär Erben erklärt dazu: ¿Ich hoffe, dass bei der endgültigen

Bildung der Verbandsgemeinde auch die Gemeinden noch in der Freiwilligkeitsphase

mitziehen, deren Gemeinderäte bislang abseits stehen.¿

 

Hintergrund

Folgende Gemeinden bilden die künftigen Mitgliedsgemeinden der zum

01.01.2010 beschlossenen Verbandsgemeinde Wethautal:

 

Abtlöbnitz, Casekirchen, Gieckau, Goldschau, Görschen, Leislau, Löbitz,

Meineweh, Mertendorf, Molau, Osterfeld, Pretzsch, Schönburg, Stößen, Unterkaka,

Waldau, Utenbach, Wethau.

 

Die neben der einmaligen investiven Zuweisung von 100.000 Euro an die neu

gebildete Verbandsgemeinde erfolgten Schlüsselzuweisungen an die o. g. Gemeinden

wurden anhand der Einwohnerzahlen berechnet.

Grundlage ist der Erlass des Innenministeriums über Zuweisungen für den

freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden. Die Zuweisung beträgt 20 Euro je

Einwohner, wobei maximal 5.000 Einwohner je Gemeinde berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

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39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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