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Erneute Ermittlungen wegen der
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten

05.04.2009, Magdeburg – 152

  • Polizeirevier Magdeburg

 

 

 

 

 

Polizeirevier Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 152/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirevier Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 152/09

 

 

 

Magdeburg, den 5. April 2009

 

 

 

Erneute Ermittlungen wegen der

Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten

 

Am Freitag, 11:45 Uhr, informierte

der Direktor einer Sekundarschule in der Magdeburger Albert-Vater-Straße

telefonisch die Polizei und teilte mit, dass ihm ein Schüler berichtet hätte,

dass zwei weitere Schüler in einem Gespräch einen Amoklauf nach der 5.

Unterrichtsstunde  angekündigt hätten. Weiterhin teilte der Direktor mit, dass

er bei einem der beiden betroffenen Schüler eine Waffe in der  Schultasche

gefunden hat und diese bereits an sich nahm. Sofort eingesetzte Beamte konnten

die beiden Schüler der 8. Klasse im Alter von 14 und 15 Jahren im Unterrichtsraum

antreffen und vorläufig festnehmen. Beide wurden zunächst ins Sekretariat

verbracht. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Personen wurden keine

weiteren sachbezogenen Gegenstände aufgefunden. Bei der durch den Direktor

aufgefundenen Waffe handelt es sich um eine Softairwaffe (Pistole). Diese wurde

sichergestellt. In der Vernehmung des 15-Jährigen gab dieser an, die

Spielzeugwaffe gehöre seinem 14-jährigen Klassenkameraden und er wollte diese

nur zurückgeben, da er sie noch vom Vortag hatte. Bezugnehmend auf den

angekündigten Amoklauf gaben beide Schüler an, sich lediglich über dieses Thema

unterhalten zu haben, jedoch keine Androhungen ausgesprochen zu haben und

dieses auch nicht vor hatten.  Die beiden Schüler wurden nach Abschluss aller

kriminalpolizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft

an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Im Vorliegenden Sachverhalt ist nicht

von der Ernsthaftigkeit eines angekündigten Amoklaufes auszugehen.

Strafanzeigen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von

Straftaten wurden gefertigt. Im Rahmen

des Verfahrens wird eine Untersuchung zur genauen Einklassifizierung der Waffe

erfolgen. Die Polizei

weist nochmals daraufhin, dass oftmals leichtfertige Bemerkungen von Kindern,

Jugendlichen und Heranwachsenden unter Bezugnahme auf Amoklagen, bereits den

Tatbestand einer Straftat erfüllen. Die Polizei wird weiterhin jedem Hinweis

nachgehen. 

 

Softairwaffen sind

Waffen, die mit einem Federdrucksystem arbeiten und Plastekugeln verschießen.

Sie werden in drei Gruppen einklassifiziert, die sich nach ihrer 

Geschossenergie von unter 0,08 bis über 0,5 Joule in drei Gruppen

unterscheiden.

 

Das

Gefährliche an diesen Waffen ist ihr Aussehen. Hier werden Kriegswaffen, wie

Maschinenpistolen, Sturmgewehre oder sogenannte Pumpguns vom äußeren Anschein

her detailgetreu nachgebaut. Personen, die sich damit in der Öffentlichkeit

bewegen, können so unter Umständen auch einen  Einsatz der Polizei auslösen.

 

Polizeibeamte

wiederum müssen bei Einsätzen zu Delikten mit dem Verdacht des

Schusswaffengebrauchs bestimmte Eigensicherungsmaßnahmen beachten. Sie können

in keinem Fall davon ausgehen, dass die Waffe nur Attrappen sind. So kann das

Aufeinandertreffen von Polizei und Personen, die mit Softairwaffen hantieren,

für diese Personen zu einem lebensgefährlichen Unternehmen werden. Solange es

keine gesetzlichen Grundlagen gibt, diese Waffen zu verbieten, hilft nur der

Appell an die Eltern, nicht zuzulassen, dass ihre Kinder mit derartigem

¿Spielzeug¿ hantieren. Bundesweit kam es bereits zu einer Vielzahl von

Einsätzen dieser Art und es ist bisher nur dem umsichtigen Auftreten der

Polizeibeamten zu verdanken, dass es noch nicht zu Verletzungen oder

Todesfällen kam.(ng)

 

 

 

 

 

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