Erneute Ermittlungen wegen der
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten
05.04.2009, Magdeburg – 152
- Polizeirevier Magdeburg
Polizeirevier Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 152/09
Polizeirevier Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 152/09
Magdeburg, den 5. April 2009
Erneute Ermittlungen wegen der
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten
Am Freitag, 11:45 Uhr, informierte
der Direktor einer Sekundarschule in der Magdeburger Albert-Vater-Straße
telefonisch die Polizei und teilte mit, dass ihm ein Schüler berichtet hätte,
dass zwei weitere Schüler in einem Gespräch einen Amoklauf nach der 5.
Unterrichtsstunde angekündigt hätten. Weiterhin teilte der Direktor mit, dass
er bei einem der beiden betroffenen Schüler eine Waffe in der Schultasche
gefunden hat und diese bereits an sich nahm. Sofort eingesetzte Beamte konnten
die beiden Schüler der 8. Klasse im Alter von 14 und 15 Jahren im Unterrichtsraum
antreffen und vorläufig festnehmen. Beide wurden zunächst ins Sekretariat
verbracht. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Personen wurden keine
weiteren sachbezogenen Gegenstände aufgefunden. Bei der durch den Direktor
aufgefundenen Waffe handelt es sich um eine Softairwaffe (Pistole). Diese wurde
sichergestellt. In der Vernehmung des 15-Jährigen gab dieser an, die
Spielzeugwaffe gehöre seinem 14-jährigen Klassenkameraden und er wollte diese
nur zurückgeben, da er sie noch vom Vortag hatte. Bezugnehmend auf den
angekündigten Amoklauf gaben beide Schüler an, sich lediglich über dieses Thema
unterhalten zu haben, jedoch keine Androhungen ausgesprochen zu haben und
dieses auch nicht vor hatten. Die beiden Schüler wurden nach Abschluss aller
kriminalpolizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft
an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Im Vorliegenden Sachverhalt ist nicht
von der Ernsthaftigkeit eines angekündigten Amoklaufes auszugehen.
Strafanzeigen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von
Straftaten wurden gefertigt. Im Rahmen
des Verfahrens wird eine Untersuchung zur genauen Einklassifizierung der Waffe
erfolgen. Die Polizei
weist nochmals daraufhin, dass oftmals leichtfertige Bemerkungen von Kindern,
Jugendlichen und Heranwachsenden unter Bezugnahme auf Amoklagen, bereits den
Tatbestand einer Straftat erfüllen. Die Polizei wird weiterhin jedem Hinweis
nachgehen.
Softairwaffen sind
Waffen, die mit einem Federdrucksystem arbeiten und Plastekugeln verschießen.
Sie werden in drei Gruppen einklassifiziert, die sich nach ihrer
Geschossenergie von unter 0,08 bis über 0,5 Joule in drei Gruppen
unterscheiden.
Das
Gefährliche an diesen Waffen ist ihr Aussehen. Hier werden Kriegswaffen, wie
Maschinenpistolen, Sturmgewehre oder sogenannte Pumpguns vom äußeren Anschein
her detailgetreu nachgebaut. Personen, die sich damit in der Öffentlichkeit
bewegen, können so unter Umständen auch einen Einsatz der Polizei auslösen.
Polizeibeamte
wiederum müssen bei Einsätzen zu Delikten mit dem Verdacht des
Schusswaffengebrauchs bestimmte Eigensicherungsmaßnahmen beachten. Sie können
in keinem Fall davon ausgehen, dass die Waffe nur Attrappen sind. So kann das
Aufeinandertreffen von Polizei und Personen, die mit Softairwaffen hantieren,
für diese Personen zu einem lebensgefährlichen Unternehmen werden. Solange es
keine gesetzlichen Grundlagen gibt, diese Waffen zu verbieten, hilft nur der
Appell an die Eltern, nicht zuzulassen, dass ihre Kinder mit derartigem
¿Spielzeug¿ hantieren. Bundesweit kam es bereits zu einer Vielzahl von
Einsätzen dieser Art und es ist bisher nur dem umsichtigen Auftreten der
Polizeibeamten zu verdanken, dass es noch nicht zu Verletzungen oder
Todesfällen kam.(ng)
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