Menu
menu

Gemeindegebietsreform: 721 von ursprünglich
1.016 Gemeinden haben bereits abgestimmt

23.03.2009, Magdeburg – 79

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 079/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 079/09

 

 

 

Magdeburg, den 23. März 2009

 

 

 

 

 

Gemeindegebietsreform: 721 von ursprünglich

1.016 Gemeinden haben bereits abgestimmt

 

Bei Bürgeranhörungen positive

Voten in 84,9 Prozent der beteiligten Gemeinden

 

Aus Anlass der morgigen mündlichen Verhandlung des Landesver­fassungsgerichts

über die Verfassungsbeschwerden gegen das Begleitgesetz zur

Gemeindegebietsreform informiert das Innen­ministerium über den aktuellen Stand

der bislang durchgeführten Bürgervoten zur Bildung einer Einheitsgemeinde oder

der Mitglieds­gemeinde einer Verbandsgemeinde:

 

·

In 690 Gemeinden haben

Bürgeranhörungen mit insgesamt 779 Fragen stattgefunden. Davon wurden 586

befürwortet, also in 84,9 Prozent der abstimmenden Gemeinden.

 

·

In 31 Gemeinden haben

Bürgerentscheide mit insgesamt 32 Fragen stattgefunden. In 16 Bürgerentscheiden

wurde das erforderliche Quorum erreicht.

 

Die Verteilung auf

die Landkreise entnehmen Sie bitte der Anlage. Der Unterschied zwischen der

Zahl der Gemeinden und der Zahl der Abstimmungsfragen resultiert daraus, dass

in mehreren Gemeinden parallel über verschiedene Varianten abgestimmt wurde.

 

Innenminister

Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Gemeindegebiets­reform hat schon in der

freiwilligen Phase das ganze Land erfasst. Wir sind froh über jede Lösung, die

durch Verständigung vor Ort zustande kommt. Das Innenministerium wird weiterhin

jede Initiative für eine leitbildgerechte Lösung in der freiwilligen Phase

unter­stützen.¿ Im April stehen zahlreiche weitere Bürgervoten an.

 

Das Ergebnis einer

Bürgeranhörung ist nicht bindend, die ab­schließende Entscheidung liegt beim

Gemeinderat. Das Ergebnis eines Bürgerentscheids ist dann bindend, wenn die

Mehrheit die Abstimmungsfrage mit ja beantwortet hat und diese Mehrheit 25

Prozent der Stimmberechtigten umfasst. Ist das nicht der Fall, liegt auch in

diesem Fall die abschließende Entscheidung beim Ge­meinderat.

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht über die erfolgten BA/BE ¿ Stand:

23.03.2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landkreis

 

 

Bürgeranhörungen

 

 

 

 

Anzahl der Gemeinden / Anzahl

der gestellten Fragen / be-fürwortete Fragen zur Bildung einer Einheitsgemeinde

oder Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde

 

 

 

 

Altmarkkreis Salzwedel

 

 

109

 

 

Gemeinden

 

 

110

 

 

Fragen

 

 

90

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Anhalt-Bitterfeld

 

 

81

 

 

Gemeinden

 

 

100

 

 

Fragen

 

 

71

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Bördekreis

 

 

72

 

 

Gemeinden

 

 

76

 

 

Fragen

 

 

59

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Burgenlandkreis

 

 

86

 

 

Gemeinden

 

 

122

 

 

Fragen

 

 

86

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Jerichower Land

 

 

46

 

 

Gemeinden

 

 

49

 

 

Fragen

 

 

41

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Landkreis Harz

 

 

49

 

 

Gemeinden

 

 

58

 

 

Fragen

 

 

38

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Landkreis Mansfeld-Südharz

 

 

58

 

 

Gemeinden

 

 

58

 

 

Fragen

 

 

46

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Landkreis Stendal

 

 

104

 

 

Gemeinden

 

 

112

 

 

Fragen

 

 

82

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Saalekreis

 

 

25

 

 

Gemeinden

 

 

29

 

 

Fragen

 

 

23

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Salzlandkreis

 

 

30

 

 

Gemeinden

 

 

35

 

 

Fragen

 

 

30

 

 

befürwortend

 

 

 

 

Wittenberg

 

 

30

 

 

Gemeinden

 

 

30

 

 

Fragen

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de