Weischütz im Burgenlandkreis erhält
Liquiditätshilfe vom Land
19.03.2009, Magdeburg – 75
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 075/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 075/09
Magdeburg, den 19. März 2009
Weischütz im Burgenlandkreis erhält
Liquiditätshilfe vom Land
Der
Gemeinde Weischütz (Burgenlandkreis) wurde durch das Innenministerium eine
Liquiditätshilfe in Höhe von 131.600 Euro
bewilligt. Der Betrag steht der Gemeinde zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten
und zur Reduzierung des Kassenkredites zur Verfügung. Um die Haushaltskonsolidierung
zu forcieren, hat Weischütz im Oktober des vergangenen Jahres die
Eingemeindung in die Stadt Freyburg (Unstrut) zum 01.07.2009 als
Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde beschlossen.
Hintergrund Liquiditätshilfe
Liquiditätshilfen können auf Antrag in begründeten Einzelfällen gezahlt
werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder unmittelbar
bevorsteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des
festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung
der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu
leisten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im
Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf
den Auszahlungsbetrag angerechnet.
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