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Polizeipräsident übergab wegen
schwerer Sachbeschädigung ausgesetzte Belohnung an drei Hinweisgeber

16.03.2009, Magdeburg – 98

  • Polizeirevier Magdeburg

 

 

 

 

 

Polizeirevier Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 098/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirevier Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 098/09

 

 

 

Magdeburg, den 16. März 2009

 

 

 

Polizeipräsident übergab wegen

schwerer Sachbeschädigung ausgesetzte Belohnung an drei Hinweisgeber

 

 

 

Am

heutigen Montagnachmittag übergab Polizeipräsident  Johann Lottmann an

insgesamt drei Hinweisgeber eine von ihm ausgesetzte Belohnung. Nachdem

unbekannte Täter in der Nacht vom Freitag, dem 06. März 2009 zum Samstag, dem

07. März 2009 mehr als 40 Sachbeschädigungen im Stadtgebiet von Magdeburg begangen

hatten, war durch den Polizeipräsidenten eine Belohnung  für Hinweise, die zur

Ergreifung der Täter führen, ausgesprochen wurden. Auf Grund von Hinweisen

dreier Zeugen gelang es der EG ¿Scheibe¿  die Täter zu diesen

Sachbeschädigungen umgehend bekannt zu machen. Die beiden Jungerwachsenen im

Alter von 18 und 21 Jahren wurden am 11. März 2009 vernommen und gestanden die

Sachbeschädigungen. Als Motiv gaben beide allgemeinen Frust an. Letztendlich

war die schnelle Aufklärung dieser Straftat nur durch die Hinweise der drei

Magdeburger möglich. Der Polizeipräsident dankte den drei Magdeburgern im Alter

von 23, 62 und 68 Jahren für ihren Entschluss sich als Zeuge zur Verfügung zu

stellen und ihre Beobachtungen der Polizei mitzuteilen. ¿Die Polizei wird auch

zukünftig bei der Aufklärung von Straftaten auf Zeugen angewiesen sein, die

Zivilcourage zeigen¿, so der Polizeipräsident. Da in dem vorliegenden Fall

mehrere Personen bei der Aufklärung der Sachbeschädigungen mitgewirkt haben,

wurde die ausgesetzte Belohnung aufgeteilt. Bei der Verteilung der Summe hat

die Qualität und Konkretheit der Hinweise die entscheidende Rolle gespielt.

Johann Lottmann sprach den Magdeburgern seine persönliche Anerkennung aus und

übergab dem 23-Jährigen einen Betrag von 500 Euro, dem 62-Jährigen einen Betrag

von 500 Euro und dem 68-Jährigem einen Betrag von 1.500 Euro. (ng)

 

 

 

 

 

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