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Planfeststellungsverfahren für
die Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14 beginnt mit dem Abschnitt der
Verkehrseinheit 1.2 Wolmirstedt/Colbitz

13.03.2009, Halle (Saale) – 17

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 017/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 017/09

 

 

 

Halle (Saale), den 2. März 2009

 

 

 

Planfeststellungsverfahren für

die Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14 beginnt mit dem Abschnitt der

Verkehrseinheit 1.2 Wolmirstedt/Colbitz

 

 

 

Im

Zuge des Gesamtneubauvorhabens der Bundesautobahn (BAB) A 14 Magdeburg ¿ Wittenberge

¿ Schwerin wurde erneut das Planfestsstellungsverfahren für den eigenständig verkehrswirksamen

Teilstreckenabschnitt (Verkehrseinheit ¿ VKE 1.2) mit den beiden Anschlussstellen

Wolmirstedt an der B 189 und Colbitz an der K 1174 beantragt. Die Einsichtnahme

in die Planunterlagen ist bis zum 6. April 2009 für alle Bürgerinnen und Bürger

bei den Verwaltungsgemeinschaften Elbe-Heide, Niedere Börde und der Stadt Wolmirstedt

möglich.

 

 

 

Der

7,48 km lange Teilabschnitt war zuvor am 22.02.2009 als anhängiges

Planfeststellungsverfahren für die VKE 1.2 eingestellt worden, da die

Planunterlagen an die erhöhten naturschutzfachlichen Anforderungen vor dem

Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung zum Arten- und Habitatschutz angepasst

und um neuere Untersuchungen ergänzt wurden.

 

 

 

Der

jetzt neu eingeleitete Teilabschnitt ist der erste von insgesamt neun Abschnitten

und soll im Vorhabengebiet die Ortsdurchfahrt Colbitz im Zuge der vorhandenen B

189 entlasten, die den am stärksten belasteten angebauten Abschnitt dieser

Bundesstraße darstellt. Die VKE 1.2 der BAB  A 14 übernimmt damit auch die

verkehrliche Funktion einer Ortsumgehung für Colbitz.

 

 

 

Die

Entscheidung ein neues Planfeststellungsverfahren auf Grundlage der zwischenzeitlich

weiter qualifizierten und ergänzten Genehmigungsunterlagen durchzuführen, hat

zu ausgewählten umfassenden Änderungen geführt.

 

 

 

Um

einen verbesserten Lärmschutz für die Anwohner zu erreichen, wurde die Trasse

so weit verschwenkt, dass an allen schutzwürdigen Nutzungen die gesetzlich

festgelegten Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können.

 

 

 

Die

Lage der Trasse wurde ebenfalls im Hinblick auf das FFH-Gebiet

¿Colbitz-Letzlinger-Heide¿ optimiert. Dies führt u.a. zu Änderungen (Anhebung)

der Gradiente der BAB A 14 auf ca. 1,8 km Länge einschließlich der Umgestaltung

bzw. Verlegung von mehreren Über- und Unterführungsbauwerken, um

naturschutzfachlichen Belangen gerecht zu werden.

 

 

 

Zur

Behebung und Minderung nachteiliger Auswirkungen für die Agrarstruktur durch

das Bauvorhaben und seine Folgemaßnahmen wird ein Flurbereinigungsverfahren

durchgeführt.

 

 

 

Für

alle von der Baumaßnahme Betroffenen besteht bis zum 06.04.2009 die Möglichkeit

Einwendungen zu erheben. Zudem können die Unterlagen auch online unter: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=11190

eingesehen werden.

 

 

 

Die

Versendung der Planunterlagen an die Träger öffentlicher Belange (TÖB) erfolgt

im Rahmen des Anhörungsverfahrens.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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