Planfeststellungsverfahren für
die Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14 beginnt mit dem Abschnitt der
Verkehrseinheit 1.2 Wolmirstedt/Colbitz
13.03.2009, Halle (Saale) – 17
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 017/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 017/09
Halle (Saale), den 2. März 2009
Planfeststellungsverfahren für
die Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14 beginnt mit dem Abschnitt der
Verkehrseinheit 1.2 Wolmirstedt/Colbitz
Im
Zuge des Gesamtneubauvorhabens der Bundesautobahn (BAB) A 14 Magdeburg ¿ Wittenberge
¿ Schwerin wurde erneut das Planfestsstellungsverfahren für den eigenständig verkehrswirksamen
Teilstreckenabschnitt (Verkehrseinheit ¿ VKE 1.2) mit den beiden Anschlussstellen
Wolmirstedt an der B 189 und Colbitz an der K 1174 beantragt. Die Einsichtnahme
in die Planunterlagen ist bis zum 6. April 2009 für alle Bürgerinnen und Bürger
bei den Verwaltungsgemeinschaften Elbe-Heide, Niedere Börde und der Stadt Wolmirstedt
möglich.
Der
7,48 km lange Teilabschnitt war zuvor am 22.02.2009 als anhängiges
Planfeststellungsverfahren für die VKE 1.2 eingestellt worden, da die
Planunterlagen an die erhöhten naturschutzfachlichen Anforderungen vor dem
Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung zum Arten- und Habitatschutz angepasst
und um neuere Untersuchungen ergänzt wurden.
Der
jetzt neu eingeleitete Teilabschnitt ist der erste von insgesamt neun Abschnitten
und soll im Vorhabengebiet die Ortsdurchfahrt Colbitz im Zuge der vorhandenen B
189 entlasten, die den am stärksten belasteten angebauten Abschnitt dieser
Bundesstraße darstellt. Die VKE 1.2 der BAB A 14 übernimmt damit auch die
verkehrliche Funktion einer Ortsumgehung für Colbitz.
Die
Entscheidung ein neues Planfeststellungsverfahren auf Grundlage der zwischenzeitlich
weiter qualifizierten und ergänzten Genehmigungsunterlagen durchzuführen, hat
zu ausgewählten umfassenden Änderungen geführt.
Um
einen verbesserten Lärmschutz für die Anwohner zu erreichen, wurde die Trasse
so weit verschwenkt, dass an allen schutzwürdigen Nutzungen die gesetzlich
festgelegten Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können.
Die
Lage der Trasse wurde ebenfalls im Hinblick auf das FFH-Gebiet
¿Colbitz-Letzlinger-Heide¿ optimiert. Dies führt u.a. zu Änderungen (Anhebung)
der Gradiente der BAB A 14 auf ca. 1,8 km Länge einschließlich der Umgestaltung
bzw. Verlegung von mehreren Über- und Unterführungsbauwerken, um
naturschutzfachlichen Belangen gerecht zu werden.
Zur
Behebung und Minderung nachteiliger Auswirkungen für die Agrarstruktur durch
das Bauvorhaben und seine Folgemaßnahmen wird ein Flurbereinigungsverfahren
durchgeführt.
Für
alle von der Baumaßnahme Betroffenen besteht bis zum 06.04.2009 die Möglichkeit
Einwendungen zu erheben. Zudem können die Unterlagen auch online unter: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=11190
eingesehen werden.
Die
Versendung der Planunterlagen an die Träger öffentlicher Belange (TÖB) erfolgt
im Rahmen des Anhörungsverfahrens.
Impressum:
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Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1246
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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