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Ermittlungen wegen
Anfangsverdachts auf Preismissbrauch
Verhandlungserfolg für Landeskartellbehörde: Gasversorger senken Preise um bis
zu 32 Prozent

03.03.2009, Magdeburg – 41

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 041/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 041/09

 

 

 

Magdeburg, den 3. März 2009

 

 

 

Ermittlungen wegen

Anfangsverdachts auf Preismissbrauch

Verhandlungserfolg für Landeskartellbehörde: Gasversorger senken Preise um bis

zu 32 Prozent

 

 

 

Die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte

Landeskartellbehörde hat in Verhandlungen mit Versorgungsunternehmen

Preissenkungen für Erdgas um bis zu 32 Prozent der Nettopreise durchgesetzt.

Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf Preismissbrauch,

die Ende vergangenen Jahres gegen die elf teuersten Gasversorger des Landes

eingeleitet wurden. Deren Preise lagen zu dem von der Landeskartellbehörde

gesetzten Stichtag 4. Dezember 2008 um bis zu 50 Prozent über denen des

günstigsten Versorgers in Sachsen-Anhalt. Insgesamt fallen 25

Gasversorgungsunternehmen in die Zuständigkeit der Landeskartellbehörde.

 

 

 

Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte dazu:

¿Ziel war es, die kurz- und mittelfristige Preisgestaltung der Versorger zu

überprüfen und die Gaspreise ohne zeitliche Verzögerung entsprechend der

Ölpreisentwicklung abzusenken. Dies hat die Landeskartellbehörde auf dem

Verhandlungsweg erreicht. So wurde der Erdgaspreis im Durchschnitt um rund 20

Prozent abgesenkt; die Spanne der Preissenkungen reichte dabei von ca. 12 bis

hin zu etwa 32 Prozent.¿ Auch künftig würden die kartellrechtlichen

Möglichkeiten mit aller Konsequenz ausgeschöpft, um nicht nachvollziehbaren

Preisentwicklungen entgegenzuwirken.

 

 

 

Aufgrund des Preisverfalls beim Ölpreis in der

zweiten Jahreshälfte 2008 und der damit verbundenen, zeitverzögerten

Bezugskostensenkung war auch eine Senkung der Gaspreise zum Jahresanfang 2009

zu erwarten. Nach Einleitung der Ermittlungen haben die Gasversorger

Preissenkungen für den 1. Februar bzw. 1. März 2009 angekündigt. Als Ergebnis

der Gespräche im Wirtschaftsministerium, bei denen die Versorger von der

Landeskartellbehörde insbesondere zu weiteren Effizienzsteigerungen bei der

Beschaffung angehalten worden sind, werden einige Unternehmen höhere

Preissenkungen durchführen als zunächst geplant.

 

Mehrheitlich werden zudem die im Rahmen der

Anreizregulierung zum 1. Januar 2009 gestiegenen Netzentgelte nicht an die

Verbraucher weitergegeben, was faktisch zu einer zusätzlichen Senkung der

Preise führt. Teilweise werden Preissenkungen vorgezogen; diese Preissenkungen

hätten aufgrund der Preisgleitklauseln in den Verträgen der

Versorgungsunternehmen mit ihren Vorlieferanten erst im Sommer 2009

angestanden. Die Landeskartellbehörde konnte damit die Erdgaspreise für den

Verbraucher noch einmal erheblich reduzieren.

 

 

 

Entsprechend der von der Landeskartellbehörde

geübten Praxis werden die Namen der betroffenen Unternehmen nicht genannt, um

zukünftige Verfahrenserfolge nicht zu gefährden.

 

 

 

Hintergrund:

 

Rechtgrundlage für die von der Landeskartellbehörde

eingeleiteten Ermittlungen ist § 29 GWB (Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen). Danach verhalten sich Unternehmen u. a.

missbräuchlich und damit rechtswidrig, wenn sie Preise erheben, die bei

funktionierendem Wettbewerb am Markt nicht gefordert werden könnten. Haseloff:

¿Die Vorschrift ist ein scharfes Schwert in der Hand der Kartellbehörden. Sie

hat sich, wie schon bei den Verfahren im vergangenen Jahr, bewährt und einen

schnellen Abschluss der Gespräche ermöglicht.¿

 

Bei der Anreizregulierung handelt es sich um eine

neue Form der Kontrolle der für die Nutzung der Gasnetze zu zahlenden Entgelte.

Diese Kontrolle wird auf Bundesebene von der Bundesnetzagentur und in

Sachsen-Anhalt von der im Wirtschaftsministerium angesiedelten Landesregulierungsbehörde

für Elektrizität und Gas ausgeübt.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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