Ermittlungen wegen
Anfangsverdachts auf Preismissbrauch
Verhandlungserfolg für Landeskartellbehörde: Gasversorger senken Preise um bis
zu 32 Prozent
03.03.2009, Magdeburg – 41
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 041/09
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 041/09
Magdeburg, den 3. März 2009
Ermittlungen wegen
Anfangsverdachts auf Preismissbrauch
Verhandlungserfolg für Landeskartellbehörde: Gasversorger senken Preise um bis
zu 32 Prozent
Die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte
Landeskartellbehörde hat in Verhandlungen mit Versorgungsunternehmen
Preissenkungen für Erdgas um bis zu 32 Prozent der Nettopreise durchgesetzt.
Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf Preismissbrauch,
die Ende vergangenen Jahres gegen die elf teuersten Gasversorger des Landes
eingeleitet wurden. Deren Preise lagen zu dem von der Landeskartellbehörde
gesetzten Stichtag 4. Dezember 2008 um bis zu 50 Prozent über denen des
günstigsten Versorgers in Sachsen-Anhalt. Insgesamt fallen 25
Gasversorgungsunternehmen in die Zuständigkeit der Landeskartellbehörde.
Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte dazu:
¿Ziel war es, die kurz- und mittelfristige Preisgestaltung der Versorger zu
überprüfen und die Gaspreise ohne zeitliche Verzögerung entsprechend der
Ölpreisentwicklung abzusenken. Dies hat die Landeskartellbehörde auf dem
Verhandlungsweg erreicht. So wurde der Erdgaspreis im Durchschnitt um rund 20
Prozent abgesenkt; die Spanne der Preissenkungen reichte dabei von ca. 12 bis
hin zu etwa 32 Prozent.¿ Auch künftig würden die kartellrechtlichen
Möglichkeiten mit aller Konsequenz ausgeschöpft, um nicht nachvollziehbaren
Preisentwicklungen entgegenzuwirken.
Aufgrund des Preisverfalls beim Ölpreis in der
zweiten Jahreshälfte 2008 und der damit verbundenen, zeitverzögerten
Bezugskostensenkung war auch eine Senkung der Gaspreise zum Jahresanfang 2009
zu erwarten. Nach Einleitung der Ermittlungen haben die Gasversorger
Preissenkungen für den 1. Februar bzw. 1. März 2009 angekündigt. Als Ergebnis
der Gespräche im Wirtschaftsministerium, bei denen die Versorger von der
Landeskartellbehörde insbesondere zu weiteren Effizienzsteigerungen bei der
Beschaffung angehalten worden sind, werden einige Unternehmen höhere
Preissenkungen durchführen als zunächst geplant.
Mehrheitlich werden zudem die im Rahmen der
Anreizregulierung zum 1. Januar 2009 gestiegenen Netzentgelte nicht an die
Verbraucher weitergegeben, was faktisch zu einer zusätzlichen Senkung der
Preise führt. Teilweise werden Preissenkungen vorgezogen; diese Preissenkungen
hätten aufgrund der Preisgleitklauseln in den Verträgen der
Versorgungsunternehmen mit ihren Vorlieferanten erst im Sommer 2009
angestanden. Die Landeskartellbehörde konnte damit die Erdgaspreise für den
Verbraucher noch einmal erheblich reduzieren.
Entsprechend der von der Landeskartellbehörde
geübten Praxis werden die Namen der betroffenen Unternehmen nicht genannt, um
zukünftige Verfahrenserfolge nicht zu gefährden.
Hintergrund:
Rechtgrundlage für die von der Landeskartellbehörde
eingeleiteten Ermittlungen ist § 29 GWB (Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Danach verhalten sich Unternehmen u. a.
missbräuchlich und damit rechtswidrig, wenn sie Preise erheben, die bei
funktionierendem Wettbewerb am Markt nicht gefordert werden könnten. Haseloff:
¿Die Vorschrift ist ein scharfes Schwert in der Hand der Kartellbehörden. Sie
hat sich, wie schon bei den Verfahren im vergangenen Jahr, bewährt und einen
schnellen Abschluss der Gespräche ermöglicht.¿
Bei der Anreizregulierung handelt es sich um eine
neue Form der Kontrolle der für die Nutzung der Gasnetze zu zahlenden Entgelte.
Diese Kontrolle wird auf Bundesebene von der Bundesnetzagentur und in
Sachsen-Anhalt von der im Wirtschaftsministerium angesiedelten Landesregulierungsbehörde
für Elektrizität und Gas ausgeübt.
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