Bauminister Daehre: Vereinfachte
Auftragsvergabe soll unbürokratischen Einsatz der Konjunkturpaktmittel
erleichtern
03.03.2009, Magdeburg – 101
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 101/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 101/09
Magdeburg, den 3. März 2009
Bauminister Daehre: Vereinfachte
Auftragsvergabe soll unbürokratischen Einsatz der Konjunkturpaktmittel
erleichtern
Um wichtige Maßnahmen aus dem so
genannten Konjunkturpaket II zügig umsetzen zu können, will die Landesregierung
bestehende Verwaltungsvorschriften vorübergehend vereinfachen und so die
Vergabeverfahren beschleunigen. Davon betroffen seien neben kommunalen
Investitionen vor allem Projekte im Bereich des Hochschul- und Ressortbaus,
teilte Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der
Kabinettssitzung in Magdeburg mit.
¿Wir wollen der Wirtschaftskrise
wirkungsvoll begegnen, und deshalb müssen die zusätzlich bereitgestellten Gelder
des Bundes und die Komplementärmittel des Landes jetzt schnellstmöglich
eingesetzt werden¿, begründete er die auf einen Vorschlag des
Bundesbauministeriums zurückgehende Initiative zur Beschleunigung investiver
Maßnahmen.
Danach wird die Betragsgrenze von
so genannten Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KNUE) von 1 Million auf
5 Millionen Euro heraufgesetzt. Das Prinzip der Einzelveranschlagung bei Großen
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (GNUE) und die Pflicht zur Erstellung einer
¿Haushaltsunterlage Bau¿ gelten damit erst ab Bauvorhaben mit einem
Mittelbedarf von mehr als 5 Millionen Euro.
Zum Zweiten wird nach Auskunft von
Minister Daehre die Betragsgrenze für die baufachliche Prüfung bei so genannten
Zuwendungsbaumaßnahmen von 1 Million auf 5 Millionen Euro erhöht. Er erwarte
gerade hier einen entscheidenden Beschleunigungsimpuls, denn gerade beim
Konjunkturpaket II flössen viele Fördergelder (Zuwendungen) von Bund und Land
für Hoch- und Straßenbaumaßnahmen an Kommunen. Bisher sei bei Zuwendungsbaumaßnahmen
mit mehr als 1 Million Euro die Bauverwaltung zur Überprüfung der
Wirtschaftlichkeit zu beteiligen gewesen, wodurch sich Verfahren verlängert
hätten.
Die vereinfachten
Vergabevorschriften entsprechen der Verfahrensweise des Bundes und gelten bis Jahresende
2010. Um den Finanzausschuss des Landtages zu beteiligen, sollen dessen
Mitglieder in zusammengefasster Form über die Vorhaben zwischen 1 und 5
Millionen Euro Baukosten unterrichtet werden. Die Vereinfachungen gelten bis
Ende 2010 auch für die mit EU-Gelder finanzierte Sanierung von Schulen und
Kindertagesstätten
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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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