Gesetz gegen die von Hunden ausgehenden
Gefahren tritt am Sonntag in Kraft
02.03.2009, Magdeburg – 53
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 053/09
Magdeburg, den 27. Februar 2009
Gesetz gegen die von Hunden ausgehenden
Gefahren tritt am Sonntag in Kraft
Innenminister
unterschreibt Durchführungsverordnung
Innenminister
Holger Hövelmann (SPD) hat heute die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren unterzeichnet, die damit gleichzeitig
mit dem Gesetz am 1. März 2009 in Kraft treten wird. Holger Hövelmann: ¿Wir
schaffen damit Rechtssicherheit für Hundehalter und Kommunen. Jede Bürgerin und
jeder Bürger kann alle Informationen im Internet abrufen.¿
Die
Verordnung trifft insbesondere nähere Regelungen
·
zur
Sachkundeprüfung,
·
zum
Wesenstest,
·
zur
Anerkennung sachverständiger Personen oder Einrichtungen für die Durchführung
des Wesenstests,
·
zur
Anerkennung der in einem anderen Bundesland oder Staat durchgeführten
Wesenstests,
·
zum
technischen Standard der Transponder zur Hundekennzeichnung,
·
zur
Löschung und Sperrung von Eintragungen im Hunderegister und
·
zum
automatisierten Abruf und der Übermittlung von personenbezogenen Daten aus dem
Hunderegister.
Das
Landesverwaltungsamt wird das Hunderegister errichten und betreiben und die
Sachkundeprüfung abnehmen.
Informationen über die wesentlichen Inhalte von
Gesetz und Verordnung finden Sie aktuell unter http://www.mi.sachsen-anhalt.de/
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Verantwortlich: Martin Krems
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Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
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