Kabinett beschließt
Änderungsentwurf zum Stadt-Umland-Verbandsgesetz / Hövelmann: Lösungsansatz des
Landesverfassungsgerichts wird umgesetzt
17.02.2009, Magdeburg – 80
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 080/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 080/09
Magdeburg, den 17. Februar 2009
Kabinett beschließt
Änderungsentwurf zum Stadt-Umland-Verbandsgesetz / Hövelmann: Lösungsansatz des
Landesverfassungsgerichts wird umgesetzt
Das Stadt-Umland-Verbandsgesetz soll den Vorgaben
des Landesverfassungsgerichts zum Entscheidungsverfahren der
Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg angepasst werden. Dazu hat das
Kabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen. ¿Unser Lösungsvorschlag
orientiert sich dabei an dem vom Verfassungsgericht skizzierten Ansatz. Wir
greifen eine vom Gericht selbst angeregte Möglichkeit zur verfassungskonformen
Ausgestaltung der Entscheidungsfindungen in der Verbandsversammlung auf¿,
erklärte Innenminister Holger Hövelmann. Soweit gesetzlich nicht besondere
Mehrheiten vorgeschrieben sind, soll für die Beschlussfassungen der
Stadt-Umland-Verbände künftig ein erhöhtes Mehrheitserfordernis gelten in Form
einer Kombination eines Quorums von 60 Prozent der Stimmen mit einer Mindestzahl
von drei Mitgliedsgemeinden, die den Beschluss tragen.
Anlass für die beabsichtigte Änderung des
Stadt-Umland-Verbandsgesetzes ist die Entscheidung des
Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008 über die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zielitz (Landkreis Börde), die sich wegen ihrer gesetzlichen
Zuordnung zum Stadt-Umland-Verband Magdeburg in ihrem Selbstverwaltungsrecht
verletzt sah. Mit den von der Gemeinde beanstandeten gesetzlichen Regelungen
sind Zweckverbände gebildet worden, denen neben den Städten Magdeburg und Halle
jeweils umliegende Gemeinden angehören. Eine freiwillige Verbandslösung war
seinerzeit nicht zustande gekommen. Die Zweckverbände sollen eine einheitliche
und nachhaltige Entwicklung des Raumes von Magdeburg und Halle und deren Umland
sichern und den in diesem Bereich bestehenden Stadt-Umland-Problemen
entgegenwirken.
Der Innenminister erinnerte daran, dass die
gesetzliche Bildung der Stadt-Umland-Verbände als solche vom Verfassungsgericht
als mit der Landesverfassung vereinbar angesehen wurde. Hövelmann: ¿Das
überörtliche Interesse an der Stärkung der Oberzentren rechtfertigt die
Verbandsgründung durch Gesetz.¿ Der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht
standgehalten hatte allerdings die Ausgestaltung der Stimmenverhältnisse für
die Entscheidungsfindungen in den Verbandsversammlungen der Zweckverbände.
Beanstandet wurde, dass die kreisfreien Städte allein mit der Stimme lediglich
einer weiteren Mitgliedsgemeinde Mehrheitsentscheidungen in der
Verbandsversammlung herbeiführen können. Dies entspricht nach Ansicht des
Gerichts nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Der Verlust der
eigenständigen Aufgabenwahrnehmung müsse durch effektive Mitwirkungsrechte auf
der Ebene des Stadt-Umland-Verbandes kompensiert werden.
Die vom Verfassungsgericht beanstandete Rechtslage
soll mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf geändert werden.
Der Entwurf wird jetzt den kommunalen Spitzenverbänden sowie den
Mitgliedsgemeinden der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg zur Anhörung
zugeleitet. Die zweite Kabinettsbefassung ist für den 28. April 2009 vorgesehen.
Impressum:
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