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Kabinett beschließt
Änderungsentwurf zum Stadt-Umland-Verbandsgesetz / Hövelmann: Lösungsansatz des
Landesverfassungsgerichts wird umgesetzt

17.02.2009, Magdeburg – 80

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 080/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 080/09

 

 

 

Magdeburg, den 17. Februar 2009

 

 

 

Kabinett beschließt

Änderungsentwurf zum Stadt-Umland-Verbandsgesetz / Hövelmann: Lösungsansatz des

Landesverfassungsgerichts wird umgesetzt

 

Das Stadt-Umland-Verbandsgesetz soll den Vorgaben

des Landesverfassungsgerichts zum Entscheidungsverfahren der

Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg angepasst werden. Dazu hat das

Kabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen. ¿Unser Lösungsvorschlag

orientiert sich dabei an dem vom Verfassungsgericht skizzierten Ansatz. Wir

greifen eine vom Gericht selbst angeregte Möglichkeit zur verfassungskonformen

Ausgestaltung der Entscheidungsfindungen in der Verbandsversammlung auf¿,

erklärte Innenminister Holger Hövelmann. Soweit gesetzlich nicht besondere

Mehrheiten vorgeschrieben sind, soll für die Beschlussfassungen der

Stadt-Umland-Verbände künftig ein erhöhtes Mehrheitserfordernis gelten in Form

einer Kombination eines Quorums von 60 Prozent der Stimmen mit einer Mindestzahl

von drei Mitgliedsgemeinden, die den Beschluss tragen.

 

Anlass für die beabsichtigte Änderung des

Stadt-Umland-Verbandsgesetzes ist die Entscheidung des

Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008 über die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zielitz (Landkreis Börde), die sich wegen ihrer gesetzlichen

Zuordnung zum Stadt-Umland-Verband Magdeburg in ihrem Selbstverwaltungsrecht

verletzt sah. Mit den von der Gemeinde beanstandeten gesetzlichen Regelungen

sind Zweckverbände gebildet worden, denen neben den Städten Magdeburg und Halle

jeweils umliegende Gemeinden angehören. Eine freiwillige Verbandslösung war

seinerzeit nicht zustande gekommen. Die Zweckverbände sollen eine einheitliche

und nachhaltige Entwicklung des Raumes von Magdeburg und Halle und deren Umland

sichern und den in diesem Bereich bestehenden Stadt-Umland-Problemen

entgegenwirken.

 

Der Innenminister erinnerte daran, dass die

gesetzliche Bildung der Stadt-Umland-Verbände als solche vom Verfassungsgericht

als mit der Landesverfassung vereinbar angesehen wurde. Hövelmann: ¿Das

überörtliche Interesse an der Stärkung der Oberzentren rechtfertigt die

Verbandsgründung durch Gesetz.¿ Der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht

standgehalten hatte allerdings die Ausgestaltung der Stimmenverhältnisse für

die Entscheidungsfindungen in den Verbandsversammlungen der Zweckverbände.

Beanstandet wurde, dass die kreisfreien Städte allein mit der Stimme lediglich

einer weiteren Mitgliedsgemeinde Mehrheitsentscheidungen in der

Verbandsversammlung herbeiführen können. Dies entspricht nach Ansicht des

Gerichts nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Der Verlust der

eigenständigen Aufgabenwahrnehmung müsse durch effektive Mitwirkungsrechte auf

der Ebene des Stadt-Umland-Verbandes kompensiert werden.

 

Die vom Verfassungsgericht beanstandete Rechtslage

soll mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf geändert werden.

Der Entwurf wird jetzt den kommunalen Spitzenverbänden sowie den

Mitgliedsgemeinden der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg zur Anhörung

zugeleitet. Die zweite Kabinettsbefassung ist für den 28. April 2009 vorgesehen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de