Verfahren zum Um- und Ausbau der
B 91, Teilabschnitt Wildschütz-Werschen, eingeleitet
13.02.2009, Halle (Saale) – 5
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 005/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 005/09
Halle (Saale), den 27. Januar
2009
Verfahren zum Um- und Ausbau der
B 91, Teilabschnitt Wildschütz-Werschen, eingeleitet
Das Landesverwaltungsamt hat das Planfeststellungsverfahren
für den Um- und Ausbau der Bundesstraße B 91, III. Planungsabschnitt,
Teilabschnitt Wildschütz-Werschen, eingeleitet. Der Ausbau der B 91 ist eine Maßnahme des
vordringlichen Bedarfs und im Bundesverkehrswegeplan eingeordnet.
Der Ausbau erfolgt dreistreifig, einschließlich der
Schaffung von zwei Knotenpunkten, die mit Ampeln gesteuert werden. Im Zuge des
Ausbaus werden 4 Bauwerke neu errichtet und 3 vorhandene Bauwerke durch
Neubauten ersetzt. Bei
den Bauwerken handelt es sich um
Unterführungen für die vorhandenen Gewässer.
Die B 91 stellt im südlichen Wirtschaftsraum von
Sachsen-Anhalt die Hauptverkehrsverbindung der Wirtschaftszentren Halle-
Weißenfels- Zeitz dar. Durch diese Funktion ist sie mit einem erheblichen
Verkehrsaufkommen belastet. Starke Spurrinnenbildungen, zu geringer Fahrbahnquerschnitt,
sowie gestiegenes Verkehrsaufkommen können eine sichere Verkehrsabwicklung
nicht mehr garantieren.
Die Einordnung des langsam fahrenden landwirtschaftlichen
Verkehrs behindert und gefährdet den Verkehr, da aufgrund unzureichender
Sichtverhältnisse Überholmöglichkeiten kaum vorhanden sind. Für diese Wirtschaftsfahrzeuge werden zusätzlich
Nebenstraßen und Wirtschaftswege ausgebaut.
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Behebung von
Engstellen sowie der Rückbau einer Vielzahl von Anschlüssen ist das
Hauptanliegen der geplanten Straßenbaumaßnahme der B 91. Die Gesamtkosten der
Maßnahme belaufen sich auf ca. 21,7 Mio. ¿. Der I. Planungsabschnitt ist bereits realisiert (OU Weißenfels bis
Knoten Nessa).
Für
den II. Planungsabschnitt, Knoten Nessa bis Knoten Werschener Kreuz liegt
Baurecht seit dem 30. Juni 2004 vor.
In
dem Planfeststellungsverfahren ist auch die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dazu
werden die Planunterlagen vom 03.02.2009 bis zum 02.03.2009 während
der Dienststunden am Sitz Verwaltungsgemeinschaft ¿Vier Berge - Teucherner Land¿ in Teuchern
sowie in der Stadt Hohenmölsen zur
allgemeinen Einsichtnahme ausliegen. Während der Auslegungszeit und zwei Wochen
danach können Bedenken und Anregungen zu dem geplanten Vorhaben vorgebracht
werden (wegen der Einzelheiten wird auf die ortsübliche Bekanntmachung verwiesen).
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