Arendsee, Fahrzeugdieb mit Hilfe
eines Fährtenhundes geschnappt und inhaftiert
13.02.2009, Salzwedel – 42
- Polizeirevier Salzwedel
PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 042/09
PRev Salzwedel - Pressemitteilung
Nr.: 042/09
Salzwedel, den 13. Februar 2009
Arendsee, Fahrzeugdieb mit Hilfe
eines Fährtenhundes geschnappt und inhaftiert
In der Nacht zum 03.02.2009 entwendeten unbekannte
Täter von einem Betriebsgelände in Arendsee, Am Lindenpark, einen VW-Bulli
(T4). Das Fahrzeug wurde am 03.02.2009 gegen 12.00 Uhr durch einen Bürger in
Arendsee im Bereich des ehemaligen Lokschuppens mit Unfallschäden gefunden. Der
Bürger informierte die Polizei.
Die Polizeibeamten der Revierstation Arendsee sicherten das Fahrzeug und
veranlassten den Einsatz eines Kriminaltechnikers zu Spurensuche. Gleichzeitig
wurde ein Fährtenhund angefordert.
Ein Polizeibeamter vom Zentralen Einsatzdienst der Polizeidirektion Nord, Standort
Gardelegen, setzte seinen Fährtenhundhund ¿Ebo¿ zu Suche ein. Der Hund konnte
am Fundort des Fahrzeugs eine Spur aufnehmen. Er folgte ihr etwa 800 m und führte
die Polizeibeamten direkt vor eine Haustür. An dieser Adresse wurden ein
polizeibekannter 18-Jähriger und ein 21-Jähriger angetroffen.
Nach kurzer polizeilicher Befragung räumte der 21-Jährige ein, in der
vergangenen Nacht zusammen mit dem 18-Jährigen den Bulli gestohlen zu haben.
Beide wurde festgenommen und ins Polizeirevier Salzwedel gebracht.
Die Vernehmungen der Tatverdächtigen erbrachten, dass sie mit dem Fahrzeug in
der Tatnacht, mutmaßlich mit Diebesabsicht, in Diesdorf unterwegs waren und
hier gegen ein Tor einer Umzäunung eines Betriebes gefahren. Das Tor hielt
jedoch stand und es kam nach bisherigem Ermittlungsstand dort zu keinen Diebstählen.
In der gleichen Nacht fuhren die Tatverdächtigen auch durch Salzwedel, wo sie
am Reitstadion einen Verkehrsunfall verursachten, von dem sie sich unerlaubt
entfernten.
Gegen den 18-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen. 2008 war er wegen besonders
schwerer Diebstähle zu einer Einheitsjugendstrafe von 8 Monaten verurteilt
worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Er steht im Verdacht, in den letzten 6 Monaten ca. 15 weitere Straftaten in wechselnder
Tatbeteiligung mit anderen Tätern begangen zu haben. Dabei handelt es sich um Körperverletzung,
Sachbeschädigungen, Diebstähle aus bzw. an Pkws und Pkw-Diebstählen.
Der 21-jährige Mittäter des Bullidiebstahls wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft
mangels Haftgründe, nach seiner Vernehmung, aus dem Polizeirevier
entlassen.(se)
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