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Bisher 8024 Anträge auf
Opferpension gestellt /
Sozialministerin Kuppe: Politische Opfer dürfen nicht in Vergessenheit geraten

03.02.2009, Magdeburg – 58

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 058/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 058/09

 

 

 

Magdeburg, den 3. Februar 2009

 

 

 

Bisher 8024 Anträge auf

Opferpension gestellt /

Sozialministerin Kuppe: Politische Opfer dürfen nicht in Vergessenheit geraten

 

 

 

Opfer der SED-Diktatur machen ihren Anspruch auf

Opferrente in Sachsen-Anhalt geltend. Seit Einführung der Opferpension im

August 2007 wurden im Land 8024 Anträge gestellt. 92 Prozent wurden davon

bisher bearbeitet. 5352 Betroffene erhielten einen positiven Bescheid. In 5283

Fällen wurde die volle Opferrente gezahlt, in 69 Fällen erhielten die Betroffenen

aufgrund der Anrechnung ihres Einkommens eine gekürzte Opferrente. Insgesamt

wurden rund 19,7 Millionen Euro ausgezahlt. 65 Prozent davon trägt der Bund, 35

Prozent das Land.

 

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte am heutigen

Dienstag in Magdeburg: ¿Die SED-Opferpension ist wichtig, um die

Lebenssituation der Betroffenen zu erleichtern. Das Unrecht, das diesen

Menschen widerfahren ist, darf nicht in Vergessenheit geraten. Geld allein kann

das erlittene Leid aber nicht ungeschehen machen. Vielmehr ist es wichtig, die

politischen Opfer nicht zu vergessen. Die Erinnerung an ihren Einsatz für

Freiheit und Demokratie muss erhalten bleiben.¿

 

Eine monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro nach §

17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz erhalten auf Antrag Personen,

 

 

die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von

insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben,

bei denen keine Ausschließungsgründe vorliegen (z.B. Verstoß gegen die Grundsätze der

Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Missbrauch der Stellung in

schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer),

die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders

beeinträchtigt sind.

 

 

Anträge können auch weiterhin beim Landesverwaltungsamt

gestellt werden. Formlose Anträge sind mit den vorhandenen Unterlagen, wie Rehabilitierungsentscheidung,

in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes einzureichen. Das

Antragsformular kann auch im Internet unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/sed-opferpension

heruntergeladen werden.

 

Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamts sind

weitere Hinweise zur Opferrente zu finden. Ebenso können Gesetzestexte zum

Thema eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de