Bisher 8024 Anträge auf
Opferpension gestellt /
Sozialministerin Kuppe: Politische Opfer dürfen nicht in Vergessenheit geraten
03.02.2009, Magdeburg – 58
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 058/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 058/09
Magdeburg, den 3. Februar 2009
Bisher 8024 Anträge auf
Opferpension gestellt /
Sozialministerin Kuppe: Politische Opfer dürfen nicht in Vergessenheit geraten
Opfer der SED-Diktatur machen ihren Anspruch auf
Opferrente in Sachsen-Anhalt geltend. Seit Einführung der Opferpension im
August 2007 wurden im Land 8024 Anträge gestellt. 92 Prozent wurden davon
bisher bearbeitet. 5352 Betroffene erhielten einen positiven Bescheid. In 5283
Fällen wurde die volle Opferrente gezahlt, in 69 Fällen erhielten die Betroffenen
aufgrund der Anrechnung ihres Einkommens eine gekürzte Opferrente. Insgesamt
wurden rund 19,7 Millionen Euro ausgezahlt. 65 Prozent davon trägt der Bund, 35
Prozent das Land.
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte am heutigen
Dienstag in Magdeburg: ¿Die SED-Opferpension ist wichtig, um die
Lebenssituation der Betroffenen zu erleichtern. Das Unrecht, das diesen
Menschen widerfahren ist, darf nicht in Vergessenheit geraten. Geld allein kann
das erlittene Leid aber nicht ungeschehen machen. Vielmehr ist es wichtig, die
politischen Opfer nicht zu vergessen. Die Erinnerung an ihren Einsatz für
Freiheit und Demokratie muss erhalten bleiben.¿
Eine monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro nach §
17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz erhalten auf Antrag Personen,
die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von
insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben,
bei denen keine Ausschließungsgründe vorliegen (z.B. Verstoß gegen die Grundsätze der
Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Missbrauch der Stellung in
schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer),
die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders
beeinträchtigt sind.
Anträge können auch weiterhin beim Landesverwaltungsamt
gestellt werden. Formlose Anträge sind mit den vorhandenen Unterlagen, wie Rehabilitierungsentscheidung,
in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes einzureichen. Das
Antragsformular kann auch im Internet unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/sed-opferpension
heruntergeladen werden.
Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamts sind
weitere Hinweise zur Opferrente zu finden. Ebenso können Gesetzestexte zum
Thema eingesehen werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






