Kabinett stimmt Errichtung einer
länderübergreifenden Einrichtung für die Hochschulzulassung in
zulassungsbeschränkten Studiengängen zu
20.01.2009, Magdeburg – 34
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 034/09
Magdeburg, den 20. Januar 2009
Kabinett stimmt Errichtung einer
länderübergreifenden Einrichtung für die Hochschulzulassung in
zulassungsbeschränkten Studiengängen zu
Das Kabinett hat heute den Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, vorgelegt von
Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, beschlossen. Die Änderung ist
erforderlich, um den Staatsvertrag über die Errichtung einer bundesweit
gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung in Landesrecht umzusetzen.
Dieser Staatsvertrag war am 6. März 2008 von den Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer beschlossen und am 7. April 2008 vom Ministerpräsidenten Böhmer unterschrieben worden.
Die Einrichtung für
Hochschulzulassung wird eine Dienst-leistungseinrichtung für Hochschulen und
Studienbewerber gleichermaßen sein. Sie soll - wie bisher - im Auftrag der Länder
das zentrale Vergabeverfahren in den zulassungsbeschränkten Studiengängen durchführen.
Zusätzlich soll sie Serviceaufgaben übernehmen. Das sind im Wesentlichen:
Einrichtung eines Bewerbungsportals mit
Informationen und Beratung der Studienbewerber und -bewerberinnen
Aufbereitung der Bewerberdaten
Abgleich von Mehrfachbewerbungen bzw.
-zulassungen
Vermittlung von nichtbesetzten Studienplätzen
Mit der inhaltlichen Neugestaltung
der Aufgaben soll die bisherige Zentralstelle für die Vergabe von
Studienplätzen (ZVS) in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt
werden. Über die Höhe der Zuschüsse aus den einzelnen Länder entscheidet die
Finanzministerkonferenz. Die bisher für die Zentralstelle tätigen Beamten
bleiben im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und werden der Stiftung zur
Verfügung gestellt.
Das Kabinett hat die Staatskanzlei
beauftragt, den Landtag über den Gesetzentwurf zu unterrichten.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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