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Kabinett stimmt Errichtung einer
länderübergreifenden Einrichtung für die Hochschulzulassung in
zulassungsbeschränkten Studiengängen zu

20.01.2009, Magdeburg – 34

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 034/09

 

 

 

Magdeburg, den 20. Januar 2009

 

 

 

Kabinett stimmt Errichtung einer

länderübergreifenden Einrichtung für die Hochschulzulassung in

zulassungsbeschränkten Studiengängen zu

 

Das Kabinett hat heute den Entwurf

eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, vorgelegt von

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, beschlossen. Die Änderung ist

erforderlich, um den Staatsvertrag über die Errichtung einer bundesweit

gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung in Landesrecht umzusetzen.

Dieser Staatsvertrag war am 6. März 2008 von den Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer beschlossen und am 7. April 2008 vom Ministerpräsidenten Böhmer unterschrieben worden.

 

Die Einrichtung für

Hochschulzulassung wird eine Dienst-leistungseinrichtung für Hochschulen und

Studienbewerber gleichermaßen sein. Sie soll - wie bisher - im Auftrag der Länder

das zentrale Vergabeverfahren in den zulassungsbeschränkten Studiengängen durchführen.

Zusätzlich soll sie Serviceaufgaben übernehmen. Das sind im Wesentlichen:

 

 

Einrichtung eines Bewerbungsportals mit

Informationen und Beratung der Studienbewerber und -bewerberinnen

Aufbereitung der Bewerberdaten

Abgleich von Mehrfachbewerbungen bzw.

-zulassungen

Vermittlung von nichtbesetzten Studienplätzen

 

 

Mit der inhaltlichen Neugestaltung

der Aufgaben soll die bisherige Zentralstelle für die Vergabe von

Studienplätzen (ZVS) in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt

werden. Über die Höhe der Zuschüsse aus den einzelnen Länder entscheidet die

Finanzministerkonferenz. Die bisher für die Zentralstelle tätigen Beamten

bleiben im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und werden der Stiftung zur

Verfügung gestellt.

 

Das Kabinett hat die Staatskanzlei

beauftragt, den Landtag über den Gesetzentwurf zu unterrichten.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de