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Landesregierung erhöht
Schwellenwerte für beschränkte und freihändige Ausschreibungen

20.01.2009, Magdeburg – 35

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 035/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 035/09

 

 

 

Magdeburg, den 20. Januar 2009

 

 

 

Landesregierung erhöht

Schwellenwerte für beschränkte und freihändige Ausschreibungen

 

Zur Beschleunigung investiver Maßnahmen hat das Kabinett

heute einen Vorschlag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu Änderungen

im Vergaberecht gebilligt. Befristet auf 2 Jahre werden Schwellenwerte für

Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen

Teilnahmewettbewerb) eingeführt. ¿Angesichts des Ausnahmecharakters der

aktuellen Wirtschaftslage soll diese Regelung 2009 und 2010 für alle

öffentlichen Projekte gelten. Damit wird eine Beschleunigung der

Auftragsvergabe und vor allem eine gezielte Auswahl mittelständischer

Unternehmen ermöglicht. Das ist von uns gewollt als eine weitere Form der

Mittelstandsförderung¿, sagte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff.

 

Höhe der Schwellenwerte für Bauleistungen

 

- Beschränkte Ausschreibung: 1

Million Euro

 

- Freihändige Vergabe: 100.000 Euro

 

Höhe der Schwellenwerte für Dienst- und Lieferleistungen

 

- Für Beschränkte Ausschreibungen

und Freihändige Vergabe:

 

      100.000 Euro

 

Der entsprechende Runderlass des Ministeriums für

Wirtschaft und Arbeit tritt am Tage der Veröffentlichung im ¿Ministerialblatt

für das Land Sachsen-Anhalt¿ in Kraft.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de