Landesregierung erhöht
Schwellenwerte für beschränkte und freihändige Ausschreibungen
20.01.2009, Magdeburg – 35
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 035/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 035/09
Magdeburg, den 20. Januar 2009
Landesregierung erhöht
Schwellenwerte für beschränkte und freihändige Ausschreibungen
Zur Beschleunigung investiver Maßnahmen hat das Kabinett
heute einen Vorschlag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu Änderungen
im Vergaberecht gebilligt. Befristet auf 2 Jahre werden Schwellenwerte für
Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen
Teilnahmewettbewerb) eingeführt. ¿Angesichts des Ausnahmecharakters der
aktuellen Wirtschaftslage soll diese Regelung 2009 und 2010 für alle
öffentlichen Projekte gelten. Damit wird eine Beschleunigung der
Auftragsvergabe und vor allem eine gezielte Auswahl mittelständischer
Unternehmen ermöglicht. Das ist von uns gewollt als eine weitere Form der
Mittelstandsförderung¿, sagte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff.
Höhe der Schwellenwerte für Bauleistungen
- Beschränkte Ausschreibung: 1
Million Euro
- Freihändige Vergabe: 100.000 Euro
Höhe der Schwellenwerte für Dienst- und Lieferleistungen
- Für Beschränkte Ausschreibungen
und Freihändige Vergabe:
100.000 Euro
Der entsprechende Runderlass des Ministeriums für
Wirtschaft und Arbeit tritt am Tage der Veröffentlichung im ¿Ministerialblatt
für das Land Sachsen-Anhalt¿ in Kraft.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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