Gesetzentwurf erlaubt
Mobilfunk-Blocker im Strafvollzug
20.01.2009, Magdeburg – 28
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 028/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 028/09
Magdeburg, den 20. Januar 2009
Gesetzentwurf erlaubt
Mobilfunk-Blocker im Strafvollzug
Um in der neuen Justizvollzugsanstalt Burg unerlaubtes
Telefonieren mit dem Handy unmöglich zu machen, hat Sachsen-Anhalts
Landesregierung den Entwurf eines ¿Gesetzes zur Verhinderung von
Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt¿
zur Anhörung frei gegeben.
Es untersagt Gefangenen im geschlossenen Vollzug nicht nur
den Besitz und Betrieb von Handys. Es erlaubt dem Land zugleich, in den
Vollzugsanstalten spezielle Technik zu installieren, um Handys aufzufinden oder
den Mobilfunk-Verkehr zu stören und zu unterbinden. In Burg sind die baulichen
Voraussetzungen für die Installation solcher Technik bereits geschaffen worden.
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Das
unkontrollierte Telefonieren ist im Strafvollzug aus Sicherheitsgründen verboten.
Gefangene werden immer versuchen, sich über dieses Verbot hinwegzusetzen.¿ Es
sei technisch möglich, Mobilfunkerverkehr effizient zu verhindern, sagte Kolb.
Diesen Weg wolle man gehen. Erlaubt sei dies aber nur, wenn dafür eine
gesetzliche Grundlage geschaffen werde.
Unerlaubte Mobilfunkgespräche Gefangener stellen eine erhebliche
Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten dar. In
Sachsen-Anhalt sind zwischen 2005 und 2007 insgesamt 450 Handys bei Kontrollen
gefunden worden, 240 waren es im Jahr 2008.
Hintergrund:
Die JVA Burg soll im Mai in Betrieb
gehen. Der Neubau ist auf einem rund 220.000 Quadratmeter großen Areal an der
Autobahn A2 entstanden. Die Justizvollzugsanstalt verfügt neben Hafthäusern für
den Standard- und den Wohngruppenvollzug auch über weiträumige Sportanlagen,
Werkbereiche und ein hochmodernes Sicherheitssystem. Die JVA Burg ist als
zentrale Anstalt in Sachsen-Anhalt für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen
ab zwei Jahren vorgesehen: Geplant ist die Unterbringung von männlichen
erwachsenen Gefangenen mit einer langen ¿ auch lebenslangen ¿ Freiheitsstrafe,
von Gefangenen mit einem hohen Gefährdungspotential, sowie von
Sicherungsverwahrten aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Untersuchungshaft und offener Vollzug sind dagegen nicht vorgesehen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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