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Gesetzentwurf erlaubt
Mobilfunk-Blocker im Strafvollzug

20.01.2009, Magdeburg – 28

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 028/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 028/09

 

 

 

Magdeburg, den 20. Januar 2009

 

 

 

Gesetzentwurf erlaubt

Mobilfunk-Blocker im Strafvollzug

 

Um in der neuen Justizvollzugsanstalt Burg unerlaubtes

Telefonieren mit dem Handy unmöglich zu machen, hat Sachsen-Anhalts

Landesregierung den Entwurf eines ¿Gesetzes zur Verhinderung von

Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt¿

zur Anhörung frei gegeben. 

 

Es untersagt Gefangenen im geschlossenen Vollzug nicht nur

den Besitz und Betrieb von Handys. Es erlaubt dem Land zugleich, in den

Vollzugsanstalten spezielle Technik zu installieren, um Handys aufzufinden oder

den Mobilfunk-Verkehr zu stören und zu unterbinden. In Burg sind die baulichen

Voraussetzungen für die Installation solcher Technik bereits geschaffen worden.

 

 

Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Das

unkontrollierte Telefonieren ist im Strafvollzug aus Sicherheitsgründen verboten.

Gefangene werden immer versuchen, sich über dieses Verbot hinwegzusetzen.¿ Es

sei technisch möglich, Mobilfunkerverkehr effizient zu verhindern, sagte Kolb.

Diesen Weg wolle man gehen. Erlaubt sei dies aber nur, wenn dafür eine

gesetzliche Grundlage geschaffen werde.

 

Unerlaubte Mobilfunkgespräche Gefangener stellen eine erhebliche

Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten dar. In

Sachsen-Anhalt sind zwischen 2005 und 2007 insgesamt 450 Handys bei Kontrollen

gefunden worden, 240 waren es im Jahr 2008.

 

Hintergrund:

 

Die JVA Burg soll im Mai in Betrieb

gehen. Der Neubau ist auf einem rund 220.000 Quadratmeter großen Areal an der

Autobahn A2 entstanden. Die Justizvollzugsanstalt verfügt neben Hafthäusern für

den Standard- und den Wohngruppenvollzug auch über weiträumige Sportanlagen,

Werkbereiche und ein hochmodernes Sicherheitssystem. Die JVA Burg ist als

zentrale Anstalt in Sachsen-Anhalt für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen

ab zwei Jahren vorgesehen: Geplant ist die Unterbringung von männlichen

erwachsenen Gefangenen mit einer langen ¿ auch lebenslangen ¿ Freiheitsstrafe,

von Gefangenen mit einem hohen Gefährdungspotential, sowie von

Sicherungsverwahrten aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.

Untersuchungshaft und offener Vollzug sind dagegen nicht vorgesehen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de