Stellungnahme des LVwA zur
Genehmigung des Umbaus einer Mastanlage in Wolmirsleben
15.01.2009, Halle (Saale) – 2
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 002/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 002/09
Halle (Saale), den 15. Januar
2009
Stellungnahme des LVwA zur
Genehmigung des Umbaus einer Mastanlage in Wolmirsleben
Die Bürgerinnen und
Bürger, die hier gegen den Umbau der Mastanlage oder die grundsätzlich gegen
den Neubau einer solchen Anlage protestieren, versuchen sich und ihre Nachbarn
gegen negative Umwelteinflüsse zu schützen und die dargestellte
Verschlechterung ihrer Lebensumstände oder des Wertes ihrer Häuser zu verhindern.
Das ist erklärlich und für jeden nachvollziehbar. Mit der Erwiderung auf den
Leserbrief von Herrn Koslowski möchten wir noch einmal auf wesentliche Punkte
in diesem Verfahrenaufmerksam machen, um die Sachlage darzustellen, aber auch
um Verständnis zu werben.
Verwaltungsentscheidungen
finden in der Regel da statt, wo verschiedene Interessen auszugleichen sind.
Wir, die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes sind uns der damit verbundenen
Verantwortung bewusst. Das bedeutet auch immer, dass wir das Risiko der Kritik
tragen, wobei für unsere tägliche Arbeit zu prüfen ist, inwieweit diese
berechtigt ist. Wenn die Kritik berechtigt ist, dann haben wir
Entscheidungsfehler gemacht, die zu korrigieren sind. Konkret heißt das: eine
unrichtige Entscheidung würde durch ein Gericht aufgehoben, also ungültig und
für den Antragsteller nicht nutzbar sein.
In den in Sachsen-Anhalt
zumindest in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit häufigeren Fällen von
Schweinemastanlagen sind wir gefordert, anhand von Bundesgesetzen und teilweise
Landesgesetzen die Interessen der Antragsteller mit den Interessen der
betroffenen Anwohner abzuwägen. Es spielt dabei keine Rolle, wie wir persönlich
zu den tierschutzrechtlichen Fragen der Massentierhaltung stehen, wenn die
geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Und wenn der demokratisch
gewählte Gesetzgeber im Bundestag in demokratisch einwandfreien Verfahren
Gesetze für derartige Anlagen beschließen und dem Land zur Ausführung
überträgt, kann auch keine Landesministerin, wie Herr Koslowski bewusst Glauben
machen möchte, Einfluss nehmen. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass er sich
wiederholt in seinem Leserbrief über die in der Demokratie üblichen Regeln in
ironischer Weise lustig macht.
Das
Bundesimmissionsschutzgesetz, welches das zu führende Verfahren genau
definiert, ist ein so genanntes gebundenes Gesetz. Das heißt konkret, werden
von einem Antragsteller alle Bedingungen des Gesetzes erfüllt, hat die Behörde,
in diesem Fall also das Landesverwaltungsamt, die Genehmigung zu erteilen. Ein
Ermessensspielraum für die Genehmigungsbehörde oder gar die Ministerien wurde
vom Gesetzgeber, ob uns das gefällt oder nicht, ausgeschlossen. Die konkreten
Bedingungen werden in dem vorliegenden Fall nach der Beurteilung der
Verfahrensexperten des Landesverwaltungsamtes vom Antragsteller. Eine
Genehmigung konnte deshalb nicht verweigert werden. Ebenfalls wurden die
kritisierten Entscheidungen, das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit
geführt und den Weiterbau der Anlage trotz anhängiger Klage genehmigt zu haben,
nicht willkürlich durch uns getroffen, sondern basieren auf den gesetzlichen
Vorschriften, die wir ohne Möglichkeiten der Variabilität einzuhalten haben.
Wir können verstehen, dass
unter dieser Gesetzeslage der Eindruck entsteht, die Behörde entscheide immer
zu Gunsten der Unternehmer, der Investoren oder der Arbeitsplätze. Wir sind
ständig bemüht, durch offene und transparente Arbeit, durch Gesprächsangebote,
durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit und ein breites Informationsangebot,
diesen Eindruck zu widerlegen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf
die jeweils eventuell bevorstehenden Verfahren vorzubereiten. Der Leserbrief in
seiner Länge zeigt, wie leicht man das Gegenteil behaupten kann.
Zusätzlich hat Herr Koslowski
hat die Gesprächspartner im Landesverwaltungsamt kritisiert, weil sie gleich zu
Beginn klagewillige Bürger auf die entstehenden Kosten in rigoroser Form
hingewiesen hätten. Er hat uns mit dieser Kritik unterstellt, wir wollten damit
eine abschreckende Wirkung erzielen und Klagen verhindern.
Es ist nach unserer
Auffassung jedoch unsere Pflicht, Bürger darauf hinzuweisen, dass ihnen Kosten
in nicht unerheblicher Höhe entstehen werden, wenn Sie erfolglos gegen eine
Entscheidung klagen. Denn nur wenn sie gewinnen, tragen sie keine Kosten. Nur
im vollen Bewusstsein eines auch finanziellen Risikos ist ein Rechtsstreit
offen und fair zu führen. Wir sind überzeugt, dass die Aufklärung über das
Risiko und die Bezifferung des Risikos der richtige Weg ist.
Wenn es uns in Zukunft
gelingen könnte, diese Zusammenhänge den betroffenen und interessierten Bürgern
verständlich und nachvollziehbar zu machen, ohne dass dies als Drohung
aufgefasst wird, hätten wir aus unserer Sicht schon viel erreicht.
Alle Mitarbeiter des
Landesverwaltungsamtes haben das Ziel, gute, schnelle und rechtssichere
Entscheidungen auch in komplizierten Konfliktlagen zu treffen, die für den
Bürger im Ergebnis zumindest nachvollziehbar und frei vom Eindruck einer
Voreingenommenheit sein sollen. Die von der Ministerin zu Recht gelobte
Demokratie ermöglicht auch eine zusätzliche Überprüfung vor den Gerichten. Auch
wenn die Verfahren manchmal länger dauern, die Ironie, hervorgerufen durch die
nicht erfüllten Erwartungen von errHerrn Koslowski
Herr H
jdheufzuwzfuw
xwkHerrn Koslowski verdienen weder sie
noch die Demokratie.
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