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Stellungnahme des LVwA zur
Genehmigung des Umbaus einer Mastanlage in Wolmirsleben

15.01.2009, Halle (Saale) – 2

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 002/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 002/09

 

 

 

Halle (Saale), den 15. Januar

2009

 

 

 

Stellungnahme des LVwA zur

Genehmigung des Umbaus einer Mastanlage in Wolmirsleben

 

 

 

Die Bürgerinnen und

Bürger, die hier gegen den Umbau der Mastanlage oder die grundsätzlich gegen

den Neubau einer solchen Anlage protestieren, versuchen sich und ihre Nachbarn

gegen negative Umwelteinflüsse zu schützen und die dargestellte

Verschlechterung ihrer Lebensumstände oder des Wertes ihrer Häuser zu verhindern.

Das ist erklärlich und für jeden nachvollziehbar. Mit der Erwiderung auf den

Leserbrief von Herrn Koslowski möchten wir noch einmal auf wesentliche Punkte

in diesem Verfahrenaufmerksam machen, um die Sachlage darzustellen, aber auch

um Verständnis zu werben.

 

 

 

Verwaltungsentscheidungen

finden in der Regel da statt, wo verschiedene Interessen auszugleichen sind.

Wir, die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes sind uns der damit verbundenen

Verantwortung bewusst. Das bedeutet auch immer, dass wir das Risiko der Kritik

tragen, wobei für unsere tägliche Arbeit zu prüfen ist, inwieweit diese

berechtigt ist. Wenn  die Kritik berechtigt ist, dann haben wir

Entscheidungsfehler gemacht, die zu korrigieren sind. Konkret heißt das: eine

unrichtige Entscheidung würde durch ein Gericht aufgehoben, also ungültig und

für den Antragsteller nicht nutzbar sein.

 

 

 

In den in Sachsen-Anhalt

zumindest in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit häufigeren Fällen von

Schweinemastanlagen sind wir gefordert, anhand von Bundesgesetzen und teilweise

Landesgesetzen die Interessen der Antragsteller mit den Interessen der

betroffenen Anwohner abzuwägen. Es spielt dabei keine Rolle, wie wir persönlich

zu den tierschutzrechtlichen Fragen der Massentierhaltung stehen, wenn die

geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

 

 

 

Und wenn der demokratisch

gewählte Gesetzgeber im Bundestag in demokratisch einwandfreien Verfahren

Gesetze für derartige Anlagen beschließen und dem Land zur Ausführung

überträgt, kann auch keine Landesministerin, wie Herr Koslowski bewusst Glauben

machen möchte, Einfluss nehmen. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass er sich

wiederholt in seinem Leserbrief über die in der Demokratie üblichen Regeln in

ironischer Weise lustig macht.

 

 

 

 

 

Das

Bundesimmissionsschutzgesetz, welches das zu führende Verfahren genau

definiert, ist ein so genanntes gebundenes Gesetz. Das heißt konkret, werden

von einem Antragsteller alle Bedingungen des Gesetzes erfüllt, hat die Behörde,

in diesem Fall also das Landesverwaltungsamt, die Genehmigung zu erteilen. Ein

Ermessensspielraum für die Genehmigungsbehörde oder gar die Ministerien wurde

vom Gesetzgeber, ob uns das gefällt oder nicht, ausgeschlossen. Die konkreten

Bedingungen werden in dem vorliegenden Fall nach der Beurteilung der

Verfahrensexperten des Landesverwaltungsamtes vom Antragsteller. Eine

Genehmigung konnte deshalb nicht verweigert werden. Ebenfalls wurden die

kritisierten Entscheidungen, das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit

geführt und den Weiterbau der Anlage trotz anhängiger Klage genehmigt zu haben,

nicht willkürlich durch uns getroffen, sondern basieren auf den gesetzlichen

Vorschriften, die wir ohne Möglichkeiten der Variabilität einzuhalten haben.

 

 

 

Wir können verstehen, dass

unter dieser Gesetzeslage der Eindruck entsteht, die Behörde entscheide immer

zu Gunsten der Unternehmer, der Investoren oder der Arbeitsplätze. Wir sind

ständig bemüht, durch offene und transparente Arbeit, durch Gesprächsangebote,

durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit und ein breites Informationsangebot,

diesen Eindruck zu widerlegen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf

die jeweils eventuell bevorstehenden Verfahren vorzubereiten. Der Leserbrief in

seiner Länge zeigt, wie leicht man das Gegenteil behaupten kann.

 

 

 

Zusätzlich hat Herr Koslowski

hat die Gesprächspartner im Landesverwaltungsamt kritisiert, weil sie gleich zu

Beginn klagewillige Bürger auf die entstehenden Kosten in rigoroser Form

hingewiesen hätten. Er hat uns mit dieser Kritik unterstellt, wir wollten damit

eine abschreckende Wirkung erzielen und Klagen verhindern.

 

Es ist nach unserer

Auffassung jedoch unsere Pflicht, Bürger darauf hinzuweisen, dass ihnen Kosten

in nicht unerheblicher Höhe entstehen werden, wenn Sie erfolglos gegen eine

Entscheidung klagen. Denn nur wenn sie gewinnen, tragen sie keine Kosten. Nur

im vollen Bewusstsein eines auch finanziellen Risikos ist ein Rechtsstreit

offen und fair zu führen. Wir sind überzeugt, dass die Aufklärung über das

Risiko und die Bezifferung des Risikos der richtige Weg ist.

 

 

 

Wenn es uns in Zukunft

gelingen könnte, diese Zusammenhänge den betroffenen und interessierten Bürgern

verständlich und nachvollziehbar zu machen, ohne dass dies als Drohung

aufgefasst wird, hätten wir aus unserer Sicht schon viel erreicht.

 

 

 

Alle Mitarbeiter des

Landesverwaltungsamtes haben das Ziel, gute, schnelle und rechtssichere

Entscheidungen auch in komplizierten Konfliktlagen zu treffen, die für den

Bürger im Ergebnis zumindest nachvollziehbar und frei vom Eindruck einer

Voreingenommenheit sein sollen. Die von der Ministerin zu Recht gelobte

Demokratie ermöglicht auch eine zusätzliche Überprüfung vor den Gerichten. Auch

wenn die Verfahren manchmal länger dauern, die Ironie, hervorgerufen durch die

nicht erfüllten Erwartungen von errHerrn Koslowski

Herr H

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jdheufzuwzfuw

xwkHerrn Koslowski verdienen weder sie

noch die Demokratie.

 

 

 

 

 

 

 

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