Menu
menu

Landesverwaltungsamt zahlte 2008
rund 15,1 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus

12.01.2009, Halle (Saale) – 124

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 124/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 124/08

 

 

 

Halle (Saale), den 23. Dezember

2008

 

 

 

Landesverwaltungsamt zahlte 2008

rund 15,1 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus

 

 

 

Im Jahr 2008 erhielten ehemalige Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen

Betrieben, Unternehmen o. ä. bzw. deren Rechtsnachfolger 15,1 Millionen Euro an

Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz

(EALG) aus dem Entschädigungsfonds des Bundes.

 

Bisher konnten von den im Landesverwaltungsamt registrierten

nahezu 15.000 Verfahren zur Unternehmensentschädigung mehr als 11.000

abgeschlossen werden. Seit dem Jahr 2004 wurden mehr als 87 Millionen Euro an

die Berechtigten ausgezahlt. Die Höhe der jeweils ausgezahlten Einzelsummen

bewegte sich dabei zwischen 511,29 Euro und der bisherigen Höchstsumme von

558.903,39 Euro.

 

Diese Leistungen werden den Berechtigten zum Ausgleich für

eine nach dem 08.05.1945 erfolgte Enteignung ihrer land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe sowie Industrieunternehmen durch die damalige

sowjetische Besatzungsmacht oder die DDR gewährt.

 

Bis Ende 2003 wurden derartige Leistungen durch die Ausgabe

von Schuldverschreibungen des Bundes erfüllt. Durch die Ämter und das Landesamt

zur Regelung offener Vermögensfragen im Land Sachsen-Anhalt waren bis dahin

rund 65 Millionen Euro an Schuldverschreibungen zum Ausgleich des Verlustes von

Grund- und Unternehmensvermögen, Mobilien, Wertpapieren und Konten an die

Berechtigten ausgegeben worden.

 

 

 

Hintergrund:

 

Das Landesverwaltungsamt ist mit dem Referat

Unternehmensentschädigung (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen -

LARoV) zuständig für die Überprüfung und Bewilligung von Anträgen nach dem

Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz.

 

Das Ausgleichsleistungsgesetz regelt die Ansprüche für die

zwischen dem 08.05.1945 und dem 06.10.1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht

erfolgten Enteignungen (z. B. durch die Bodenreform). In ihm ist geregelt,

unter welchen Voraussetzungen dem Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern

Leistungen gewährt werden dürfen. Deren Höhe bestimmt sich nach den Regelungen

des Entschädigungsgesetzes.

 

Das Entschädigungsgesetz ist ein so genanntes Annexgesetz zum

Vermögensgesetz. Sofern ein Wiedergutmachungsanspruch besteht, aber die beantragte

Rückgabe nach dem Vermögensgesetz nicht möglich ist, erhält der Enteignete oder

ein Erbe eine Entschädigung, die auf der Grundlage der im Entschädigungsgesetz

enthaltenen Vorschriften berechnet und erfüllt wird.

 

Die Durchführung dieser Gesetze obliegt im Land

Sachsen-Anhalt den bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten

Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen (ÄRoV) sowie dem Landesamt zur

Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) im Landesverwaltungsamt. Das LARoV

bearbeitet in erster Linie unternehmensbezogene Ansprüche, während die ÄRoV

über alle Anträge ohne einen derartigen Bezug zu entscheiden haben.

 

Daneben ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene

Vermögensfragen sowohl für die Entscheidung über die Rückgabeanträge der

NS-Verfolgten als auch für deren Entschädigung nach dem

NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz zuständig.

 

Sämtliche

von den vorgenannten Behörden festgesetzte Leistungen werden aus dem

Entschädigungsfonds, einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes,

erbracht. Er wird durch Einnahmen aus Verkäufen der Bundesanstalt für

vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bzw. einer mit diesen Verkäufen betrauten

Gesellschaft sowie weiteren Einnahmen gefüllt, die im Zusammenhang mit dem

Wiedergutmachungsrecht erzielt werden.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de