Landesverwaltungsamt zahlte 2008
rund 15,1 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus
12.01.2009, Halle (Saale) – 124
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 124/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 124/08
Halle (Saale), den 23. Dezember
2008
Landesverwaltungsamt zahlte 2008
rund 15,1 Mio. Euro Unternehmensentschädigung aus
Im Jahr 2008 erhielten ehemalige Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben, Unternehmen o. ä. bzw. deren Rechtsnachfolger 15,1 Millionen Euro an
Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz
(EALG) aus dem Entschädigungsfonds des Bundes.
Bisher konnten von den im Landesverwaltungsamt registrierten
nahezu 15.000 Verfahren zur Unternehmensentschädigung mehr als 11.000
abgeschlossen werden. Seit dem Jahr 2004 wurden mehr als 87 Millionen Euro an
die Berechtigten ausgezahlt. Die Höhe der jeweils ausgezahlten Einzelsummen
bewegte sich dabei zwischen 511,29 Euro und der bisherigen Höchstsumme von
558.903,39 Euro.
Diese Leistungen werden den Berechtigten zum Ausgleich für
eine nach dem 08.05.1945 erfolgte Enteignung ihrer land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe sowie Industrieunternehmen durch die damalige
sowjetische Besatzungsmacht oder die DDR gewährt.
Bis Ende 2003 wurden derartige Leistungen durch die Ausgabe
von Schuldverschreibungen des Bundes erfüllt. Durch die Ämter und das Landesamt
zur Regelung offener Vermögensfragen im Land Sachsen-Anhalt waren bis dahin
rund 65 Millionen Euro an Schuldverschreibungen zum Ausgleich des Verlustes von
Grund- und Unternehmensvermögen, Mobilien, Wertpapieren und Konten an die
Berechtigten ausgegeben worden.
Hintergrund:
Das Landesverwaltungsamt ist mit dem Referat
Unternehmensentschädigung (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen -
LARoV) zuständig für die Überprüfung und Bewilligung von Anträgen nach dem
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz.
Das Ausgleichsleistungsgesetz regelt die Ansprüche für die
zwischen dem 08.05.1945 und dem 06.10.1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht
erfolgten Enteignungen (z. B. durch die Bodenreform). In ihm ist geregelt,
unter welchen Voraussetzungen dem Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern
Leistungen gewährt werden dürfen. Deren Höhe bestimmt sich nach den Regelungen
des Entschädigungsgesetzes.
Das Entschädigungsgesetz ist ein so genanntes Annexgesetz zum
Vermögensgesetz. Sofern ein Wiedergutmachungsanspruch besteht, aber die beantragte
Rückgabe nach dem Vermögensgesetz nicht möglich ist, erhält der Enteignete oder
ein Erbe eine Entschädigung, die auf der Grundlage der im Entschädigungsgesetz
enthaltenen Vorschriften berechnet und erfüllt wird.
Die Durchführung dieser Gesetze obliegt im Land
Sachsen-Anhalt den bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten
Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen (ÄRoV) sowie dem Landesamt zur
Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) im Landesverwaltungsamt. Das LARoV
bearbeitet in erster Linie unternehmensbezogene Ansprüche, während die ÄRoV
über alle Anträge ohne einen derartigen Bezug zu entscheiden haben.
Daneben ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen sowohl für die Entscheidung über die Rückgabeanträge der
NS-Verfolgten als auch für deren Entschädigung nach dem
NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz zuständig.
Sämtliche
von den vorgenannten Behörden festgesetzte Leistungen werden aus dem
Entschädigungsfonds, einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes,
erbracht. Er wird durch Einnahmen aus Verkäufen der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bzw. einer mit diesen Verkäufen betrauten
Gesellschaft sowie weiteren Einnahmen gefüllt, die im Zusammenhang mit dem
Wiedergutmachungsrecht erzielt werden.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
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