Neue Förderrichtlinie
?Marktstruktur? im Bereich Landwirtschaft ? Anträge noch möglich
12.01.2009, Halle (Saale) – 122
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 122/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 122/08
Halle (Saale), den 17. Dezember
2008
Neue Förderrichtlinie
¿Marktstruktur¿ im Bereich Landwirtschaft ¿ Anträge noch möglich
Seit dem 01.01.2008 hat das Landesverwaltungsamt (Referat für Landwirtschaft, Ländliche Räume,
Fischerei) die Förderung im Bereich Marktstruktur von der Investitionsbank
übernommen.
In diesem
Rahmen kann folgendes gefördert werden:
Gründung
und Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und ¿zusammenschlüssen (Teil A)
Förderungen
von Investitionen im Zusammenhang mit der Vermarktung von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Teil B)
Vermarktungskonzeptionen
(Teil C)
Förderung
von Investitionen bezüglich der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und
Technologien (Teil D)
Förderung
von Sach- und Personalausgaben bezüglich der Entwicklung neuer Produkte,
Verfahren und Technologien (Teil E).
Gefördert werden neben den
Erzeugergemeinschaften bzw. Zusammenschlüssen
auch klein- und mittelständische
Unternehmen.
Als Grundvoraussetzungen für eine Förderung seitens
des Landesverwaltungsamtes gelten, dass erstens die zu fördernde Betriebsstätte
in Sachsen-Anhalt liegen
muss, zweitens die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
und bei Unternehmen eine
Erzeugerbindung von über 40% der Aufnahmekapazität
nachgewiesen wird und drittens die
Zusammenschlüsse der Erzeuger auf Dauer, mindestens
jedoch für fünf Jahre, angelegt sein müssen.
Nähere Informationen, sowie die
Antragsunterlagen sind beim Landesverwaltungsamt,
Referat für Landwirtschaft,
Ländliche Räume, Fischerei (Telefon 0345 514 2648),
zu erhalten.
Im Jahr 2008 wurden Zuwendungsbescheide in Höhe von rund 4
Mio ¿ bereits an 11 Unternehmen erteilt.
Hintergrund:
Die Europäische Union stellt im
Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des Ländlichen Raumes
bis zum Jahr 2013 ca. 45 Mio Euro bereit, der Bund
und das Land Sachsen- Anhalt
beteiligen sich in diesem Rahmen mit ca. 15 Mio Euro.
Folgende Zuschüsse der Anteilsfinanzierung sind im
Land Sachsen-Anhalt vorgesehen:
- 60 % der Organisationskosten im 1. und 2. Jahr, degressiv bis 20 % im 5. Jahr
für Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse (Teil A)
- 25 % bei Investitionen in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) und
20% bei Unternehmen mit weniger als 200 Mio. EUR Jahresumsatz oder weniger als
750 Beschäftigten bzw. 35 % für Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse
ohne Investitionszulage (Teil B)
- 50 % bei Vermarktungskonzeptionen (Teil C)
- 70 % bei Personal- und Sachkosten bzw 50 % bei Investitionen zur Entwicklung
und Einführung neuer Produkte, Verfahren und Technologien, jedoch max. 200.000
EUR in 3 Jahren (Teil D und E).
Impressum:
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Kommunikation
0345-5141244
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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Tel: +49 345 514 1246
Fax: +49 345 514 1477
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