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Neue Förderrichtlinie
?Marktstruktur? im Bereich Landwirtschaft ? Anträge noch möglich

12.01.2009, Halle (Saale) – 122

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 122/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 122/08

 

 

 

Halle (Saale), den 17. Dezember

2008

 

 

 

Neue Förderrichtlinie

¿Marktstruktur¿ im Bereich Landwirtschaft ¿ Anträge noch möglich

 

 

 

Seit dem 01.01.2008 hat das Landesverwaltungsamt (Referat für Landwirtschaft, Ländliche Räume,

Fischerei) die Förderung im Bereich Marktstruktur von der Investitionsbank

übernommen.

 

 

 

In diesem

Rahmen kann folgendes gefördert werden:

 

 

Gründung

und Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und ¿zusammenschlüssen (Teil A)

Förderungen

von Investitionen im Zusammenhang mit der Vermarktung von

landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Teil B)

Vermarktungskonzeptionen

(Teil C)

Förderung

von Investitionen bezüglich der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und

Technologien (Teil D)

Förderung

von Sach- und Personalausgaben bezüglich der Entwicklung neuer Produkte,

Verfahren und Technologien (Teil E).

 

 

 

 

Gefördert werden neben den

Erzeugergemeinschaften bzw. Zusammenschlüssen

 

auch klein- und mittelständische

Unternehmen.

 

 

 

Als Grundvoraussetzungen für eine Förderung seitens

des Landesverwaltungsamtes gelten, dass erstens die zu fördernde Betriebsstätte

in Sachsen-Anhalt liegen

 

muss, zweitens die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

und bei Unternehmen eine

 

Erzeugerbindung von über 40% der Aufnahmekapazität

nachgewiesen wird und drittens die

 

Zusammenschlüsse der Erzeuger auf Dauer, mindestens

jedoch für fünf Jahre, angelegt sein müssen.

 

 

 

Nähere Informationen, sowie die

Antragsunterlagen sind beim Landesverwaltungsamt,

 

Referat für Landwirtschaft,

Ländliche Räume, Fischerei (Telefon 0345 514 2648),

 

zu erhalten.

 

 

 

Im Jahr 2008 wurden Zuwendungsbescheide in Höhe von rund 4

Mio ¿ bereits an 11 Unternehmen erteilt.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Die Europäische Union stellt im

Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die

 

Entwicklung des Ländlichen Raumes

bis zum Jahr 2013 ca. 45 Mio Euro bereit, der Bund

 

und das Land Sachsen- Anhalt

beteiligen sich in diesem Rahmen mit ca. 15 Mio Euro.

 

 

 

Folgende Zuschüsse der Anteilsfinanzierung sind im

Land Sachsen-Anhalt vorgesehen:

- 60 % der Organisationskosten im 1. und 2. Jahr, degressiv bis 20 % im 5. Jahr

für Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse (Teil A)

- 25 % bei Investitionen in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) und

20% bei Unternehmen mit weniger als 200 Mio. EUR Jahresumsatz oder weniger als

750 Beschäftigten bzw. 35 % für Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse

ohne Investitionszulage (Teil B)

- 50 % bei Vermarktungskonzeptionen (Teil C)

- 70 % bei Personal- und Sachkosten bzw 50 % bei Investitionen zur Entwicklung

und Einführung neuer Produkte, Verfahren und Technologien, jedoch max. 200.000

EUR in 3 Jahren (Teil D und E).

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

 

Stabsstelle

Kommunikation

 

0345-5141244

 

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de