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Zulassungen von Betrieben nach
neuem EU_Hygienerecht

12.01.2009, Halle (Saale) – 120

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 120/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 120/08

 

 

 

Halle (Saale), den 13. Dezember

2008

 

 

 

Zulassungen von Betrieben nach

neuem EU_Hygienerecht

 

Meldung noch bis zum 31.03.2009 beim LVwA möglich

 

 

 

Im Jahr 2004 wurden mehrere Verordnungen

durch die EU verabschiedet, welche als ¿EU-Hygienepaket¿ bekannt sind und ab

dem 01.01.2006 verbindlich in allen Mitgliedstaaten gelten. Danach bedürfen

Lebensmittelunternehmer, welche Lebensmittel tierischen Ursprungs in den

Verkehr bringen wollen, mit wenigen Ausnahmen einer Zulassung durch die

zuständige Behörde.  

 

"Lebensmittelunternehmen"

sind alle Unternehmen,

gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob

sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung

und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Also

auch Gastronomiebetriebe. Betroffen sind demnach neben größeren oder Großbetrieben auch Kleinbetriebe-

also auch der Ein-Mann-Fleischerhandwerksbetrieb.  

 

 

 

Die Übergangsfrist für

alle Betriebe, die noch nach deutschem Recht registriert sind, aber einer

Zulassung bedürfen, läuft zum 31.12.2009 aus.

 

 

 

Es wird jedoch dringend

empfohlen, die Anträge auf Zulassung beim LVwA bis zum 31.03.2009 einzureichen,

um zeitlichen Engpässen bei der Bearbeitung vorzubeugen.

 

 

 

Kritische Äußerungen gab

es in den bisher durchgeführten Verfahren seitens der herstellenden Betrieben

hinsichtlich der als sehr aufwendig empfundenen Dokumentation. Diese liegt

jedoch nicht in der Notwendigkeit einer Zulassung begründet, sondern ist durch

das EU-Hygienepaket für alle Lebensmittelunternehmer erforderlich und

vorgeschrieben.

 

 

 

Wer ab dem 01.01.2010 ohne

eine erforderlich Zulassung Lebensmittel tierischen Ursprungs in den Verkehr

bringt, handelt ordnungswidrig.

 

 

 

Hintergrund:

 

Lebensmittelsicherheit

(auch: Lebensmittelhygiene) ist ein Oberbegriff für alle Maßnahmen und

Konzepte, die sicherstellen sollen, dass Lebensmittel für den Genuss durch die

Verbraucher geeignet sind und von ihnen keine gesundheitlichen

Beeinträchtigungen oder Schädigungen ausgehen können.

 

Neben Kontrollen und vorbeugenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene

bei der Produktion und im Umgang mit Lebensmitteln gehört auch die

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die sicherstellen soll, dass der

Verbraucher beim Erkennen einer Gefährdung z. B. durch Rückrufaktionen

möglichst umfassend geschützt wird, zum Oberbegriff der Lebensmittelsicherheit.

 

 

 

 

Hierzu hat die Europäische

Union mehrere Verordnungen erlassen, die seit dem 01.01.2006 in den

Mitgliedsstaaten verbindlich gelten.

 

 

 

Wie läuft nun das

Verfahren im Land Sachsen-Anhalt ab?

 

 

 

 

Der

Betrieb ist der örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde im Regelfall bekannt.

Diese sollte auch in allen orientierenden Fragen sein erster Ansprechpartner

sein.

Der Betrieb muss die Zulassung beim

Landesverwaltungsamt beantragen.

In

enger Abstimmung zwischen der Zulassungsbehörde (dem Landesverwaltungsamt)

und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vor Ort erfolgt eine

Erstbegehung bezüglich der Umsetzbarkeit der durch das

EU-Lebensmittel-Recht gesetzten Erfordernisse im betroffenen Betrieb.

Nun

setzt der Betrieb die besprochenen Anforderungen und gegebenenfalls bauliche

Maßnahmen um.

Wenn

dies geschehen ist, erfolgt in überschaubarer Frist die Abnahmekontrolle,

bei der die Vor-Ort-Behörde und das Landesverwaltungsamt zugegen sind.

Im

Ergebnis dieser kann ein befristeter oder unbefristeter Zulassungsbescheid

an den Betrieb ergehen.

Die

Kontrolle der zugelassenen Betriebe erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem

zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vor Ort, dem

Landesverwaltungsamt und dem Landesamt für Verbraucherschutz.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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