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Haseloff begrüßt Verlängerung der
Investitionszulage
Nur 2009 gilt für Investoren noch das vollumfängliche Förderprogramm

07.01.2009, Magdeburg – 292

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 292/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 292/08

 

 

 

Magdeburg, den 29. Dezember 2008

 

 

 

Haseloff begrüßt Verlängerung der

Investitionszulage

Nur 2009 gilt für Investoren noch das vollumfängliche Förderprogramm

 

 

 

Am 28. November 2008 hat der Bundesrat dem vom

Deutschen Bundestag beschlossenen Investitionszulagengesetz 2010 zugestimmt.

 

 

 

Das Gesetz ist am 8. Dezember 2008 in Kraft

getreten. Damit hat der Gesetzgeber eine wichtige Nachfolgeregelung geschaffen,

die es ostdeutschen Bundesländern ermöglicht, Investitionen von Unternehmen

auch über 2009 hinaus bis 2013 mit interessanten steuerfreien Zuschüssen zu unterstützen.

Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff begrüßt es, dass die Investitionszulage

auch über 2009 hinaus gewährt wird. ¿Die jetzt vorgesehene degressive Staffelung

sollte allerdings jeder potenzielle Investor beachten, weil der Zeitpunkt des

Investitionsbeginns entscheidend ist für die Höhe der Zulage.¿

 

 

 

Das neue Gesetz enthält einige wichtige

Neuregelungen:

 

 

 

 

Die ¿alten¿ Fördersätze ¿ 25 Prozent für KMU (Klein-

und Mittelunternehmen), 12,5 Prozent für große Unternehmen (ab 250

Mitarbeiter) ¿ gelten ¿nur¿ bis einschließlich 2009.

 

 

 

 

 

Für alle Projekte, die ab 2010 begonnen

werden, gelten abgesenkte Fördersätze ¿ 20 Prozent für KMU und 10 Prozent

für große Unternehmen. Danach sinkt der Fördersatz jedes Jahr weiter um

jeweils 5 Prozent bzw. 2,5 Prozent (bei großen Untenehmen), ab 2011 also

15 Prozent bzw, 7,5 Prozent, ab 2012 dann 10 bzw. 5 Prozent usw.

 

 

 

 

 

Wichtig: die jeweiligen Fördersätze gelten

immer für den gesamten Investitionszeitraum, das heißt, für ein

KMU-Projekt, das noch 2009 beginnt und ggfs. bis 2012 läuft, gilt der

Fördersatz von 25 Prozent dann also für diesen gesamten

Investitionszeitraum. Wenn das Projekt erst 2010 oder später beginnen sollte,

würden im gesamten Investitionsverlauf nur noch die abgesenkten

Fördersätze gelten.

 

 

 

 

 

Daraus folgt: Wer ohnehin vorhat, über kurz oder lang neu zu

investieren oder sich zu erweitern, sollte mit der Investition möglichst

noch 2009 beginnen. Nur dann kommt er noch in den Genuss der vollen

steuerfreien Investitionszulage.

 

 

 

 

 

Wie bekannt, kann diese Investitionsbeihilfe

je nach Projekt und Höhe der Investitionssumme ggfs. noch mit

Investitionszuschüssen nach der ¿Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der

regionalen Wirt-schaftstruktur (gemeingebräuchlich GA-Mittel)¿ aufgestockt

werden. Für Investitionsprojekte, die 2009 begonnen werden, gibt es damit noch

einmal vollumfänglich das gesamte Förderprogramm.

 

 

 

 

Wer an Detailinformationen

interessiert ist, sollte sich vom Team der Investitions- und Marketinggesellschaft

Sachsen-Anhalt, einer Institution des Wirtschaftsministeriums, vertraulich

beraten lassen. Sie begleitet potenzielle Investoren auch von A bis Z durch

alle förderrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Verfahren.

 

 

 

www.img-sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Pressestelle

Hasselbachstr. 4

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Tel: (0391) 567 - 43 16

Fax: (0391) 567 - 44 43

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