Haseloff begrüßt Verlängerung der
Investitionszulage
Nur 2009 gilt für Investoren noch das vollumfängliche Förderprogramm
07.01.2009, Magdeburg – 292
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 292/09
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 292/08
Magdeburg, den 29. Dezember 2008
Haseloff begrüßt Verlängerung der
Investitionszulage
Nur 2009 gilt für Investoren noch das vollumfängliche Förderprogramm
Am 28. November 2008 hat der Bundesrat dem vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Investitionszulagengesetz 2010 zugestimmt.
Das Gesetz ist am 8. Dezember 2008 in Kraft
getreten. Damit hat der Gesetzgeber eine wichtige Nachfolgeregelung geschaffen,
die es ostdeutschen Bundesländern ermöglicht, Investitionen von Unternehmen
auch über 2009 hinaus bis 2013 mit interessanten steuerfreien Zuschüssen zu unterstützen.
Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff begrüßt es, dass die Investitionszulage
auch über 2009 hinaus gewährt wird. ¿Die jetzt vorgesehene degressive Staffelung
sollte allerdings jeder potenzielle Investor beachten, weil der Zeitpunkt des
Investitionsbeginns entscheidend ist für die Höhe der Zulage.¿
Das neue Gesetz enthält einige wichtige
Neuregelungen:
Die ¿alten¿ Fördersätze ¿ 25 Prozent für KMU (Klein-
und Mittelunternehmen), 12,5 Prozent für große Unternehmen (ab 250
Mitarbeiter) ¿ gelten ¿nur¿ bis einschließlich 2009.
Für alle Projekte, die ab 2010 begonnen
werden, gelten abgesenkte Fördersätze ¿ 20 Prozent für KMU und 10 Prozent
für große Unternehmen. Danach sinkt der Fördersatz jedes Jahr weiter um
jeweils 5 Prozent bzw. 2,5 Prozent (bei großen Untenehmen), ab 2011 also
15 Prozent bzw, 7,5 Prozent, ab 2012 dann 10 bzw. 5 Prozent usw.
Wichtig: die jeweiligen Fördersätze gelten
immer für den gesamten Investitionszeitraum, das heißt, für ein
KMU-Projekt, das noch 2009 beginnt und ggfs. bis 2012 läuft, gilt der
Fördersatz von 25 Prozent dann also für diesen gesamten
Investitionszeitraum. Wenn das Projekt erst 2010 oder später beginnen sollte,
würden im gesamten Investitionsverlauf nur noch die abgesenkten
Fördersätze gelten.
Daraus folgt: Wer ohnehin vorhat, über kurz oder lang neu zu
investieren oder sich zu erweitern, sollte mit der Investition möglichst
noch 2009 beginnen. Nur dann kommt er noch in den Genuss der vollen
steuerfreien Investitionszulage.
Wie bekannt, kann diese Investitionsbeihilfe
je nach Projekt und Höhe der Investitionssumme ggfs. noch mit
Investitionszuschüssen nach der ¿Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der
regionalen Wirt-schaftstruktur (gemeingebräuchlich GA-Mittel)¿ aufgestockt
werden. Für Investitionsprojekte, die 2009 begonnen werden, gibt es damit noch
einmal vollumfänglich das gesamte Förderprogramm.
Wer an Detailinformationen
interessiert ist, sollte sich vom Team der Investitions- und Marketinggesellschaft
Sachsen-Anhalt, einer Institution des Wirtschaftsministeriums, vertraulich
beraten lassen. Sie begleitet potenzielle Investoren auch von A bis Z durch
alle förderrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Verfahren.
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