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Landesregierung setzt Rahmen für
Zweites Funktionalreformgesetz

23.12.2008, Magdeburg – 666

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 666/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 666/08

 

 

 

Magdeburg, den 23. Dezember 2008

 

 

 

Landesregierung setzt Rahmen für

Zweites Funktionalreformgesetz

 

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt

hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Rahmen für ein Zweites

Funktionalreformgesetz beschlossen. Das Innenministerium wird jetzt einen

entsprechenden Gesetzentwurf erstellen. Nach erfolgter Behandlung im Landtag

soll das Gesetz dann zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

 

Staatsminister Rainer Robra erklärte:

"Mit der Beschlussfassung des Kabinetts sind die Weichen für die

Einbringung eines Zweiten Funktionalreformgesetzes gestellt. Nach einer ersten

Aufgabenübertragung an die Landkreise und kreisfreien Städte vor vier Jahren

sollen diese nun weitere Zuständigkeiten vom Land übernehmen. Die Entscheidung

ist in der Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- oder Nachteile

einer Aufgabenübertragung gefallen".

 

Zusätzlich hat das Kabinett

beschlossen, Gremien zur Einbeziehung der Landkreise in die Gestaltung der

ländlichen Entwicklung gesetzlich vorzusehen. Diese sollen Prioritäten bei der

Gestaltung des ländlichen Raumes und bei der Umsetzung der Förderpolitik im

Rahmen von "Regionalbudgets" festlegen.

 

Die Übertragung der Aufgaben des

überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sowie der Trägerschaft für das

Landesjugendamt auf einen Zweckverband mit kommunaler Beteiligung soll laut

Kabinettsbeschluss im Rahmen eines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens

außerhalb des Zweiten Funktionalreformgesetzes weiter verfolgt werden.

 

Kommunalisiert werden sollen mit dem

Zweiten Funktionalreformgesetz

 

aus dem Geschäftsbereich des

Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt:

 

 

weitere Aufgaben der Umwelt- und

Naturschutzverwaltung,

Aufgaben der Forsthoheit der Ämter für

Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten,

Aufgaben der Handelsklassenüberwachung und

nach der Klärschlammverordnung,

die Ausbildungsberatung für den Bereich der

Land- und Hauswirtschaft,

einzelne Aufgaben der Veterinärverwaltung

 

 

aus dem Geschäftsbereich des

Ministeriums für Gesundheit und Soziales:

 

 

einzelne Aufgaben des Arbeitsschutzes,

Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und

Elternzeitgesetz,

 

einzelne Aufgaben aus dem Bereich Ehrenamt und

Jugendhilfe,

die Anerkennung ambulanter Einrichtungen für

Schwangerschaftsabbrüche,

die Zulassung von Drogen- und

Suchtberatungsstellen

 

 

aus dem Geschäftsbereich des

Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr:

 

 

die Genehmigung von Flächennutzungsplänen und

anderen Satzungen nach dem Baugesetzbuch (Bauleitplanung),

die Anerkennung und Überwachung von Trägern

der Mofaausbildung.

 

 

Die kommunalisierten Aufgaben

entsprechen einer Stellenzahl von etwa 110 Vollbeschäftigungseinheiten.

 

Sollte es zu einer Übertragung der

Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sowie der Trägerschaft für

das Landesjugendamt auf einen Zweckverband mit kommunaler Beteiligung kommen,

wäre hiervon eine Stellenzahl von ca. 100 Vollbeschäftigungseinheiten

betroffen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de