Landesregierung setzt Rahmen für
Zweites Funktionalreformgesetz
23.12.2008, Magdeburg – 666
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 666/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 666/08
Magdeburg, den 23. Dezember 2008
Landesregierung setzt Rahmen für
Zweites Funktionalreformgesetz
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt
hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Rahmen für ein Zweites
Funktionalreformgesetz beschlossen. Das Innenministerium wird jetzt einen
entsprechenden Gesetzentwurf erstellen. Nach erfolgter Behandlung im Landtag
soll das Gesetz dann zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Staatsminister Rainer Robra erklärte:
"Mit der Beschlussfassung des Kabinetts sind die Weichen für die
Einbringung eines Zweiten Funktionalreformgesetzes gestellt. Nach einer ersten
Aufgabenübertragung an die Landkreise und kreisfreien Städte vor vier Jahren
sollen diese nun weitere Zuständigkeiten vom Land übernehmen. Die Entscheidung
ist in der Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- oder Nachteile
einer Aufgabenübertragung gefallen".
Zusätzlich hat das Kabinett
beschlossen, Gremien zur Einbeziehung der Landkreise in die Gestaltung der
ländlichen Entwicklung gesetzlich vorzusehen. Diese sollen Prioritäten bei der
Gestaltung des ländlichen Raumes und bei der Umsetzung der Förderpolitik im
Rahmen von "Regionalbudgets" festlegen.
Die Übertragung der Aufgaben des
überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sowie der Trägerschaft für das
Landesjugendamt auf einen Zweckverband mit kommunaler Beteiligung soll laut
Kabinettsbeschluss im Rahmen eines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens
außerhalb des Zweiten Funktionalreformgesetzes weiter verfolgt werden.
Kommunalisiert werden sollen mit dem
Zweiten Funktionalreformgesetz
aus dem Geschäftsbereich des
Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt:
weitere Aufgaben der Umwelt- und
Naturschutzverwaltung,
Aufgaben der Forsthoheit der Ämter für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten,
Aufgaben der Handelsklassenüberwachung und
nach der Klärschlammverordnung,
die Ausbildungsberatung für den Bereich der
Land- und Hauswirtschaft,
einzelne Aufgaben der Veterinärverwaltung
aus dem Geschäftsbereich des
Ministeriums für Gesundheit und Soziales:
einzelne Aufgaben des Arbeitsschutzes,
Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz,
einzelne Aufgaben aus dem Bereich Ehrenamt und
Jugendhilfe,
die Anerkennung ambulanter Einrichtungen für
Schwangerschaftsabbrüche,
die Zulassung von Drogen- und
Suchtberatungsstellen
aus dem Geschäftsbereich des
Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr:
die Genehmigung von Flächennutzungsplänen und
anderen Satzungen nach dem Baugesetzbuch (Bauleitplanung),
die Anerkennung und Überwachung von Trägern
der Mofaausbildung.
Die kommunalisierten Aufgaben
entsprechen einer Stellenzahl von etwa 110 Vollbeschäftigungseinheiten.
Sollte es zu einer Übertragung der
Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sowie der Trägerschaft für
das Landesjugendamt auf einen Zweckverband mit kommunaler Beteiligung kommen,
wäre hiervon eine Stellenzahl von ca. 100 Vollbeschäftigungseinheiten
betroffen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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