Straßenbau: Droyßig erhält über 165.000 Euro
22.12.2008, Magdeburg – 349
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 349/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 349/08
Magdeburg, den 22. Dezember 2008
Straßenbau: Droyßig erhält über 165.000 Euro
Das
Innenministerium hat der Gemeinde Droyßig (Burgenlandkreis) zur Aufbringung der
Eigenanteile für den Ausbau der innerörtlichen Hauptverbindungsstraße, der
Schloßstraße, die Summe von 165.937,33 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz zur
Verfügung gestellt.
Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den Eigenanteil von
geförderten Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Die Baumaßnahme in der Schloßstrasse
steht kurz vor ihrem Abschluss. Demnächst werden der Gemeinde die Rechnungen
ins Haus flattern. Für die erforderliche Liquidität der Gemeinde sorgt die
Zuweisung. Gerade in Zeiten, in denen wirtschaftlicher Abschwung droht, sind
Investitionen von Staat und Kommunen wichtig. Mit diesem Instrument sorgen wir
dafür, dass nicht nur reiche Gemeinden investieren können. Dass das Geld bei
einem einheimischen Planungsbüro und einer hiesigen Baufirma bleibt, freut mich
umso mehr.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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