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Könnern erhält vom Land knapp 3,5 Millionen
Euro

22.12.2008, Magdeburg – 347

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 347/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 347/08

 

 

 

Magdeburg, den 22. Dezember 2008

 

 

 

 

 

Könnern erhält vom Land knapp 3,5 Millionen

Euro

 

 

 

Durch

das Innenministerium wurde der Stadt Könnern (Salzlandkreis) eine

Liquiditätshilfe in Höhe von 2.625.700 Euro

zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit gewährt. Darüber hinaus wurde der Stadt eine

Bedarfszuweisung in Höhe von 776.847 Euro

zum Ausgleich von Fehlbeträgen des Verwaltungshaushaltes bewilligt.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Stadt Könnern bemüht sich seit 2005

intensiv um eine Konsolidierung und kann bereits für das kommende Jahr wieder

den strukturellen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes aufzeigen. Da die Stadt

aber trotz vieler Anstrengungen die verbliebenen Fehlbeträge aus eigener Kraft

noch nicht decken kann, soll es in Anerkennung dieser intensiven Bemühungen mit

der Unterstützung des Landes gelingen, Könnern auf diesem Weg zu unterstützen.¿

Die defizitäre Haushaltslage Könners ist insbesondere aus einem erheblichen

Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen ab 2005 zurückzuführen.

 

Hintergrund Bedarfszuweisung

Gemäß § 12 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des

Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen

und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den

Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen.

 

Hintergrund Liquiditätshilfe

Ist eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder steht unmittelbar bevor, kann

in begründeten Einzelfällen ein angemessener Abschlag, eine sog.

Liquiditätshilfe, gezahlt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach

Ausschöpfung des festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen

Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der

Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu leisten. Liquiditätshilfen sind

grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen

zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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