Könnern erhält vom Land knapp 3,5 Millionen
Euro
22.12.2008, Magdeburg – 347
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 347/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 347/08
Magdeburg, den 22. Dezember 2008
Könnern erhält vom Land knapp 3,5 Millionen
Euro
Durch
das Innenministerium wurde der Stadt Könnern (Salzlandkreis) eine
Liquiditätshilfe in Höhe von 2.625.700 Euro
zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit gewährt. Darüber hinaus wurde der Stadt eine
Bedarfszuweisung in Höhe von 776.847 Euro
zum Ausgleich von Fehlbeträgen des Verwaltungshaushaltes bewilligt.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Stadt Könnern bemüht sich seit 2005
intensiv um eine Konsolidierung und kann bereits für das kommende Jahr wieder
den strukturellen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes aufzeigen. Da die Stadt
aber trotz vieler Anstrengungen die verbliebenen Fehlbeträge aus eigener Kraft
noch nicht decken kann, soll es in Anerkennung dieser intensiven Bemühungen mit
der Unterstützung des Landes gelingen, Könnern auf diesem Weg zu unterstützen.¿
Die defizitäre Haushaltslage Könners ist insbesondere aus einem erheblichen
Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen ab 2005 zurückzuführen.
Hintergrund Bedarfszuweisung
Gemäß § 12 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des
Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen
und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den
Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen.
Hintergrund Liquiditätshilfe
Ist eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder steht unmittelbar bevor, kann
in begründeten Einzelfällen ein angemessener Abschlag, eine sog.
Liquiditätshilfe, gezahlt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach
Ausschöpfung des festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen
Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der
Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu leisten. Liquiditätshilfen sind
grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen
zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet.
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