Sachsen-Anhalts Staatsminister
Rainer Robra: ?Der neue öffentlich-rechtliche Auftrag für die digitale
Medienzukunft fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio hohe Angebotsqualität
und verstärktes Kostenbewusstsein?
18.12.2008, Magdeburg – 657
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 657/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 657/08
Magdeburg, den 18. Dezember 2008
Sachsen-Anhalts Staatsminister
Rainer Robra: ¿Der neue öffentlich-rechtliche Auftrag für die digitale
Medienzukunft fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio hohe Angebotsqualität
und verstärktes Kostenbewusstsein¿
Aus Anlass der heutigen Unterzeichnung des Zwölften
Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die Regierungschefs der Länder betonte
Staatsminister Rainer Robra folgende Eckpunkte:
¿Die Länder setzen mit dem Abschluss des Zwölften
Rundfunkänderungsstaatsvertrags den mit der EU-Kommission ausgehandelten
Kompromiss vom 24. April 2007 zeitgerecht in nationales Recht um. Die Länder
haben Rundfunkanstalten, private Rundfunkveranstalter, Zeitungs- und Zeitschriftenverleger
sowie weitere Interessengruppen intensiv in die politische Debatte einbezogen.
Der transparente Meinungsbildungsprozess erlaubte auch den Landesparlamenten
eine rechtzeitige Mitwirkung. Ihnen wird der Staatsvertragsentwurf jetzt zur abschließenden
politischen Diskussion mit dem Ziel der Ratifikation bis zum 1. Juni 2009 vorgelegt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunkauftrag wird für
das digitale Zeitalter angepasst. ARD, ZDF und Deutschlandradio bleiben auf der
neuen staatsvertraglichen Grundlage im nationalen Vergleich konkurrenzfähig. Im
internationalen Maßstab können sie nach Angebotsumfang und Finanzausstattung
unverändert als führend gelten.
Die für die Programmkontrolle zuständigen pluralen
Rundfunkgremien, die sich aus gesellschaftlich relevanten Gruppen und
Organisationen zusammensetzen, werden gestärkt. Besonders bei der Konzeption
neuer Telemedienangebote für das Internet erhalten sie mit dem Drei-Stufen-Test
ein Prüfinstrument, das sie unabhängig von den jeweiligen Intendanten anzuwenden
haben. Auf Initiative Sachsen-Anhalts haben die Länder im Rahmen einer
Protokollerklärung hervorgehoben, dass sie von den Gremien insbesondere eine
kostenbewusste Prüfung neuer oder veränderter Angebote erwarten.
Mit den Vorgaben für die inhaltliche
Differenzierung des Telemedienangebots nach sendungsbezogenen und nicht
sendungsbezogenen Angeboten sowie Archiven mit zeit- und kulturgeschichtlichen
Inhalten wird der öffentlich-rechtliche Auftrag sachgerecht konkretisiert. Die
Rundfunkanstalten werden ihr umfangreiches Telemedienangebot nach diesen
Kriterien nutzerfreundlich neu strukturieren.
Staatsvertraglich geklärt ist auch, dass
kommerzielle Tätigkeiten von Tochtergesellschaften der Rundfunkanstalten zum
Schutz privater Wettbewerber nur zu Marktbedingungen erbracht werden dürfen.
Die finanzielle Transparenz bei diesen kommerziellen Betätigungen wird
erheblich verbessert, insbesondere durch eine Stärkung der Prüfungskompetenzen
der Landesrechnungshöfe.
Der neue staatvertragliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks beruht auf der langfristigen Angebotsstrategie von ARD, ZDF und
Deutschlandradio, in der digitalen Welt mit einer Vielzahl von Radio- und
Fernsehprogrammen sowie Internetangeboten zu agieren. Dadurch wollen die
Rundfunkanstalten möglichst viele gesellschaftliche Gruppen erreichen. Dieses
große Medienangebot qualitativ hochwertig zu gestalten und zugleich die
finanzielle Leistungsfähigkeit der Rundfunkgebührenzahler nicht zu überfordern,
ist die Herausforderung, der sich die Rundfunkanstalten zu stellen haben.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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