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Sachsen-Anhalts Staatsminister
Rainer Robra: ?Der neue öffentlich-rechtliche Auftrag für die digitale
Medienzukunft fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio hohe Angebotsqualität
und verstärktes Kostenbewusstsein?

18.12.2008, Magdeburg – 657

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 657/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 657/08

 

 

 

Magdeburg, den 18. Dezember 2008

 

 

 

Sachsen-Anhalts Staatsminister

Rainer Robra: ¿Der neue öffentlich-rechtliche Auftrag für die digitale

Medienzukunft fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio hohe Angebotsqualität

und verstärktes Kostenbewusstsein¿

 

Aus Anlass der heutigen Unterzeichnung des Zwölften

Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die Regierungschefs der Länder betonte

Staatsminister Rainer Robra folgende Eckpunkte:

 

¿Die Länder setzen mit dem Abschluss des Zwölften

Rundfunkänderungsstaatsvertrags den mit der EU-Kommission ausgehandelten

Kompromiss vom 24. April 2007 zeitgerecht in nationales Recht um. Die Länder

haben Rundfunkanstalten, private Rundfunkveranstalter, Zeitungs- und Zeitschriftenverleger

sowie weitere Interessengruppen intensiv in die politische Debatte einbezogen.

Der transparente Meinungsbildungsprozess erlaubte auch den Landesparlamenten

eine rechtzeitige Mitwirkung. Ihnen wird der Staatsvertragsentwurf jetzt zur abschließenden

politischen Diskussion mit dem Ziel der Ratifikation bis zum 1. Juni 2009 vorgelegt.

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunkauftrag wird für

das digitale Zeitalter angepasst. ARD, ZDF und Deutschlandradio bleiben auf der

neuen staatsvertraglichen Grundlage im nationalen Vergleich konkurrenzfähig. Im

internationalen Maßstab können sie nach Angebotsumfang und Finanzausstattung

unverändert als führend gelten.

 

Die für die Programmkontrolle zuständigen pluralen

Rundfunkgremien, die sich aus gesellschaftlich relevanten Gruppen und

Organisationen zusammensetzen, werden gestärkt. Besonders bei der Konzeption

neuer Telemedienangebote für das Internet erhalten sie mit dem Drei-Stufen-Test

ein Prüfinstrument, das sie unabhängig von den jeweiligen Intendanten anzuwenden

haben. Auf Initiative Sachsen-Anhalts haben die Länder im Rahmen einer

Protokollerklärung hervorgehoben, dass sie von den Gremien insbesondere eine

kostenbewusste Prüfung neuer oder veränderter Angebote erwarten.

 

Mit den Vorgaben für die inhaltliche

Differenzierung des Telemedienangebots nach sendungsbezogenen und nicht

sendungsbezogenen Angeboten sowie Archiven mit zeit- und kulturgeschichtlichen

Inhalten wird der öffentlich-rechtliche Auftrag sachgerecht konkretisiert. Die

Rundfunkanstalten werden ihr umfangreiches Telemedienangebot nach diesen

Kriterien nutzerfreundlich neu strukturieren.

 

Staatsvertraglich geklärt ist auch, dass

kommerzielle Tätigkeiten von Tochtergesellschaften der Rundfunkanstalten zum

Schutz privater Wettbewerber nur zu Marktbedingungen erbracht werden dürfen.

Die finanzielle Transparenz bei diesen kommerziellen Betätigungen wird

erheblich verbessert, insbesondere durch eine Stärkung der Prüfungskompetenzen

der Landesrechnungshöfe. 

 

Der neue staatvertragliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen

Rundfunks beruht auf der langfristigen Angebotsstrategie von ARD, ZDF und

Deutschlandradio, in der digitalen Welt mit einer Vielzahl von Radio- und

Fernsehprogrammen sowie Internetangeboten zu agieren. Dadurch wollen die

Rundfunkanstalten möglichst viele gesellschaftliche Gruppen erreichen. Dieses

große Medienangebot qualitativ hochwertig zu gestalten und zugleich die

finanzielle Leistungsfähigkeit der Rundfunkgebührenzahler nicht zu überfordern,

ist die Herausforderung, der sich die Rundfunkanstalten zu stellen haben.¿

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de