Zusammenarbeit von Polizei und
Staatsanwaltschaft wird gemeinsam optimiert
17.12.2008, Magdeburg – 344
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 344/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 344/08
Magdeburg, den 17. Dezember 2008
Zusammenarbeit von Polizei und
Staatsanwaltschaft wird gemeinsam optimiert
Gemeinsame
Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz
Zur heutigen Berichterstattung
der Mitteldeutschen Zeitung zu den Auswirkungen der Polizeistrukturreform auf
die Strafverfolgung erklären der Pressesprecher des Innenministeriums, Martin
Krems, und die Pressesprecherin des Justizministeriums, Ute Albersmann:
1. Die Polizeistrukturreform war und ist nötig und
richtig. Sie war unabwendbar als Anpassung der Polizeistrukturen an die
Kreisgebietsreform der vergangenen Wahlperiode, und sie ist darüber hinaus der
notwendige Beitrag der Polizei zur Modernisierung der Landesverwaltung und zur
strukturellen Anpassung an die demographische Entwicklung und ihre Folgen für
den Landeshaushalt. Die Justiz hat ebenfalls Strukturreformen in dieser
Legislaturperiode auf den Weg gebracht.
2. Die Polizeistrukturreform war und ist ein
Anliegen der gesamten Landesregierung. Sie gehört zu den zentralen
Reformvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit im Koalitionsvertrag und
entspricht dem Willen des Landtages. In die Lenkungsgruppe für diese Reform
waren auch die Gewerkschaften und Personalvertretungen der Polizei, das
Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft eingebunden. Die bei einem
Vorhaben dieses Umfangs regelmäßig auftretenden Probleme werden die
beteiligten Behörden auch gemeinsam lösen.
3. Probleme in der Zusammenarbeit von Polizei und
Staatsanwaltschaft waren eines der Themen eines Gesprächs zwischen
Justizministerin Angela Kolb und Innenminister Holger Hövelmann am 5.11.2008,
der in der Mitteldeutschen Zeitung zitierte Bericht der Generalstaatsanwaltschaft
vom 4.11.2008 selbst war jedoch nicht Gegenstand des Gesprächs.
4. In diesem Gespräch wurde die
Einsetzung einer Arbeitsgruppe beider Ministerien vereinbart, um Folgen der
Polizeistrukturreform für die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft
gemeinsam aufzuarbeiten und Schwierigkeiten abzustellen. Innenministerium und
Justizministerium haben mit dieser Arbeitsgruppe ein konstruktiv wirksames
Instrument geschaffen, um die Zusammenarbeit zu optimieren. Es wird
insbesondere darauf ankommen, diese Zusammenarbeit auch vor Ort unter den
beteiligten Behörden wirksam auszugestalten.
5. Dass ein komplexes Vorhaben wie
eine Polizeistrukturreform Probleme und Nachsteuerungsbedarf auslöst, war allen
Beteiligten von Beginn an klar. Schon am Beginn der Reform wurde deshalb eine
Evaluierung eingeplant. Insbesondere löste die personelle Verstärkung und die gewollte
Dezentralisierung von Ermittlungskompetenzen Schulungsbedarf aus. Die in der
Mitteldeutschen Zeitung zitierten Problembeschreibungen sind im Detail
gravierend, aber die dahinter stehenden Probleme sind lösbar. Polizei und
Staatsanwaltschaft stehen unverändert für einen hohen Strafverfolgungsdruck,
um Straftäter erfolgreich ermitteln und anklagen zu können.
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