Pendlerpauschale / Urteil wird in
Sachsen-Anhalts Finanzämtern schnell und unbürokratisch umgesetzt
17.12.2008, Magdeburg – 47
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 047/08
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 047/08
Magdeburg, den 10. Dezember 2008
Pendlerpauschale / Urteil wird in
Sachsen-Anhalts Finanzämtern schnell und unbürokratisch umgesetzt
¿Die Finanzämter in Sachsen-Anhalt werden das Urteil zur
Pendlerpauschale schnell und unbürokratisch umsetzen¿, kündigte
Finanz-Staatssekretär Dr. Sundermann am Mittwoch in Magdeburg an.
Dies bedeutet im Einzelnen:
Für bereits durchgeführte Einkommensteuerveranlagungen des
Jahres 2007 werden die Finanzämter auf der Grundlage der vorliegenden Steuererklärungsdaten
von sich aus eine maschinelle Neuberechnung der Einkommensteuer veranlassen.
Soweit sich bei der Neuberechnung eine Steuererstattung ergibt, wird automatisch
ein geänderter Steuerbescheid versandt.
Die Finanzämter können allerdings nur selbständig tätig
werden, wenn in der Steuererklärung für 2007 Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht wurden. In den übrigen
Fällen müssen betroffene Steuerzahler für eine Neuberechnung diese Daten nun
dem Finanzamt mitteilen. Hierzu genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt.
Für das Jahr 2008 wird die Pendlerpauschale bei der
Einkommensteuerveranlagung entsprechend der Angaben in der Einkommensteuererklärung
automatisch ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent berücksichtigt.
Für das Jahr 2009 tragen die Finanzämter auf Antrag ab
sofort die ungekürzte Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte ein; sie wirkt
sich damit jeden Monat steuermindernd beim Lohnsteuerabzug aus.
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