Minister Hövelmann in der Landtagsdebatte zum
Hundegesetz: Gesetz dient dem Schutz der Schwächsten in der Gemeinschaft
11.12.2008, Magdeburg – 332
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 332/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 332/08
Magdeburg, den 11. Dezember 2008
Minister Hövelmann in der Landtagsdebatte zum
Hundegesetz: Gesetz dient dem Schutz der Schwächsten in der Gemeinschaft
In der heutigen Landtagsdebatte über den
Gesetzentwurf zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren erklärt
Innenminister Holger Hövelmann (SPD):
¿Persönlich bin ich wirklich froh, heute
feststellen zu können, dass ich wenigstens einen guten Vorsatz für 2008 noch
erfüllen konnte ¿ nämlich meinen Beitrag dazu geleistet zu haben, die
Verabschiedung eines sogenannten ,Kampfhundegesetzes` 2008 im Landtag erleben
zu dürfen.
Kaum ein Gesetzgebungsverfahren hat eine längere Geschichte
als dieses, nicht einmal der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften: Bereits im Oktober des Jahres 2006 hatte ich
Ihnen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Vorsorge gegen die von Hunden
ausgehenden Gefahren vorgestellt. Dieser Entwurf zielte darauf ab, die sich aus
dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden umfangreichen
Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Abwehr der von Hunden ausgehenden
Gefahren durch eine landesgesetzliche Regelung zu ergänzen, die es ermöglichen
sollte, nicht erst bei Vorliegen einer konkreten Gefahr tätig zu werden,
sondern bereits im Vorfeld der Gefahr.
Aber der Gedanke der Gefahrenvorsorge vor
gefährlichen Hunden war nicht erst 2006 zum ersten Mal Gegenstand von
Regierungshandeln: Den Gedanken der Gefahrenvorsorge hatte mein Amtsvorgänger
Dr. Püchel vielmehr schon im Jahr 2000 mit der auf einer Rasseliste beruhenden
Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden aufgegriffen.
Leider fehlte dieser und der Folgeverordnung aus dem Jahr 2002, deren
Regelungen sich in der Verwaltungspraxis bewährt hatten, eine nach Auffassung
der Rechtsprechung ausreichende gesetzliche Ermächtigung, die mit dem
Gesetzentwurf der Landesregierung im Jahre 2006 geschaffen werden sollte.
Heute beraten wir nun den Entwurf eines Gesetzes
zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren auf Grundlage eines
Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen.
Der ordnungspolitische Ansatz des vorliegenden
Gesetzentwurfes, dass Hunde bestimmter Rassen nur dann gehalten werden dürfen,
wenn sie einen Wesenstest bestanden haben, haftpflichtversichert und mit einem
Mikrochip gekennzeichnet sind und die Haltung von wesensgetesteten sogenannten
Vorfallshunden nur erlaubt ist, wenn
der Halter dafür persönlich geeignet und zuverlässig erscheint sowie über die
notwendige Sachkunde verfügt, wurde von dem von der Landeregierung vorgelegten
Gesetzentwurf auch verfolgt. Daher wird der nun vorliegende Gesetzentwurf dem
von mir primär verfolgten Ziel gerecht ¿ der Vorsorge vor und der Verhinderung
von gefährlichen Beißattacken, denen oftmals die schwächsten Mitglieder unserer
Gemeinschaft zum Opfer fallen, die Kinder.
Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz eine
gesetzliche Pflichtversicherung und eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde
und trifft damit im Ländervergleich weitgehende Regelungen. Hinzu kommt die
Regelung, die gefährlichen Hunde und die Hundehalter, die durch
verantwortungslose Hundehaltung behördlich in Erscheinung getreten sind, in
einem zentralen Register zu erfassen. Der Gesetzentwurf greift damit weiter als
der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung.
Aber wir können mit Fug und Recht behaupten, dass dieser Gesetzentwurf
wohl abgewogen wurde. Denn auf dem langen Weg zu einem sachsen-anhaltischen
Hundegesetz in zwei öffentlichen Anhörungen und in vielen Ausschusssitzungen
sind die Vor- und Nachteile sowie Wirkungen einzelner Regelungen des heute
vorliegenden Gesetzentwurfes über das Maß des Üblichen hinaus umfassend
beleuchtet und die Vor- und Nachteile der einzelnen Regelungen mithin mehr als
hinreichend abgewogen worden. Eine Kritik, der Gesetzgeber wisse nicht, was er
tue, würde in diesem Falle noch mehr Fehl gehen als in allen anderen Fällen.
Ich bitte auch zu bedenken, dass allein der
Umstand, als einziges Bundesland über keine solche landesrechtliche Regelung zu
verfügen, eine nicht zu unterschätzende negative Signalwirkung auf das
Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts und die Motivation
der Vollzugsbeamten der kommunalen Sicherheitsbehörden ausübt.
Auch wenn für mein Ressort das Zeitkontingent für
die Erarbeitung und den Erlass der für die sachgerechte Ausführung des Gesetzes
noch erforderlicher Rechtsverordnungen, die Anerkennung von Wesenstests
anderer Bundesländer und Staaten und die Anerkennung von Sachverständigen zur
Durchführung der Wesenstests äußerst knapp bemessen ist, halte ich es für unverzichtbar,
dass das Hundesgesetz nunmehr unverzüglich in Kraft tritt.
Daher hoffe ich,
dass der Gesetzentwurf der Regierungskoalition in der Fassung der
Beschlussfassung des Ausschusses für Inneres heute eine Mehrheit findet und für
die unverzügliche Umsetzung das für Tierschutz zuständige Ministerium mit
seinem hervorragenden kynologischen Sachverstand die von meinem Haus zu
bewältigenden neuen Aufgaben mit dem notwendigen Elan unterstützt.¿
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






