164.900 Euro Liquiditätshilfe an Stadt Loburg
10.12.2008, Magdeburg – 330
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 330/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 330/08
Magdeburg, den 10. Dezember 2008
164.900 Euro Liquiditätshilfe an Stadt Loburg
Der
Stadt Loburg (Landkreis Jerichower Land) wurde vom Innenministerium eine
Liquiditätshilfe in Höhe von 164.900
Euro bewilligt.
Loburg
hat sich in den vorangegangenen Jahren intensiv um die Konsolidierung des
eigenen Haushaltes bemüht und vor diesem Hintergrund den freiwilligen
Zusammenschluss mit der Stadt Möckern zum 1. Januar des kommenden Jahres beschlossen.
Mit dieser finanziellen Zuwendung wird der Stadt ermöglicht, bestehende
Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken.
Bereits
in der vergangenen Woche hatte Möckern für die anstehende Eingliederung Loburgs
die von Innenminister Hövelmann schon im März zugesagte Unterstützung in Form
einer nichtinvestiven Zuweisung in Höhe von 3 Millionen Euro bewilligt
bekommen. Mit diesem Betrag soll die künftige Einheitsgemeinde durch die Reduzierung
der von Loburg zu übernehmenden Verschuldung in ihrer Verwaltungs- und
Leistungskraft gestärkt werden.
Hintergrund
Liquiditätshilfe
Ist
eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder steht unmittelbar bevor, kann in
begründeten Einzelfällen ein angemessener Abschlag, eine sog. Liquiditätshilfe,
gezahlt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des
genehmigten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur
Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich
unabweisbare Zahlungen zu leisten. Im Gegensatz zur Finanzausgleichsumlage sind
Liquiditätshilfen grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer
Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag
angerechnet.
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