Plötzkau 155.400 Euro Liquiditätshilfe
bewilligt
09.12.2008, Magdeburg – 327
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 327/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 327/08
Magdeburg, den 9. Dezember 2008
Plötzkau 155.400 Euro Liquiditätshilfe
bewilligt
Der
Gemeinde Plötzkau (Salzlandkreis) wurde durch das Innenministerium eine
Liquiditätshilfe in Höhe von 155.400 Euro bewilligt. Plötzkau befindet sich seit 1999 in der
Haushaltskonsolidierung und hat bereits in den Jahren 2005 und 2006
Liquiditätshilfen von insgesamt fast 230.000 Euro erhalten.
Liquiditätshilfen können auf Antrag in begründeten Einzelfällen gezahlt
werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder unmittelbar
bevorsteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des
festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung
der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu
leisten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im
Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf
den Auszahlungsbetrag angerechnet.
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