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Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält über
54.000 Euro für Straßenbau in Zerbst

02.12.2008, Magdeburg – 319

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 319/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 319/08

 

 

 

Magdeburg, den 2. Dezember 2008

 

 

 

 

 

Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält über

54.000 Euro für Straßenbau in Zerbst

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat vom

Innenministerium die Summe von 54.720 Euro

für den Ersatzneubau des Brückenwerkes über den Kalten Graben in Zerbst (Am

Anger) nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt bekommen.

 

Bei diesem Betrag handelt es sich um den

notwendigen Eigenanteil für den vom Bund geförderten Ausbau der Kreisstraße

1245. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Gemeinden, die diesen

Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der

Förderung droht.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Gut

ausgebaute Verkehrswege gehören zum Grundstein für eine erfolgreiche wirtschaftliche

Entwicklung. Aber nicht nur für potentielle Investoren und die zahlreichen

klein- und mittelständischen Unternehmen in Zerbst ist eine gute

Verkehrsinfrastruktur von grundlegender Bedeutung, auch Einheimische und

Besucher der Rolandstadt profitieren von gut ausgebauten Straßennetzen. Indem

das Land in diese Maßnahme investiert, investiert es in die Attraktivität und

Wirtschaftskraft von Zerbst und des gesamten Landkreises.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von

Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern

Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit

diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der

öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die

antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten

Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de