Gemeinsames Justizprüfungsamt mit
Thüringen
25.11.2008, Magdeburg – 601
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 601/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 601/08
Magdeburg, den 25. November 2008
Gemeinsames Justizprüfungsamt mit
Thüringen
Sachsen-Anhalt und Thüringen prüfen die Zusammenlegung
ihrer Justizprüfungsämter. Darüber hat heute Justizministerin Prof. Dr. Angela
Kolb das Kabinett informiert. ¿Ziel ist, effektivere Strukturen zu schaffen¿,
so Kolb in Magdeburg. Man stehe am Beginn eines mehrjährigen Prozesses. Eine
entsprechende Arbeitsgruppe sei eingesetzt und prüfe, wie und wann eine Fusion
realisiert werden kann.
In einem ersten Schritt soll versucht werden, die
Prüfungsbestimmungen der beiden Länder zu vereinheitlichen. Gelingt dies, wird
anschließend der Entwurf eines einheitlichen Juristenausbildungsgesetzes und
einer einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorbereitet. Kolb: ¿Im
Jahr 2010 könnte das in einen Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen
juristischen Prüfungsamtes der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen münden.¿
Start des gemeinsamen Prüfungsamtes könne aus jetziger Sicht im Jahr 2012 sein.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalts
Landesjustizprüfungsamt gehört organisatorisch zum Ministerium der Justiz und
ist insbesondere zuständig für die Organisation und Durchführung der ersten und
zweiten juristischen Staatsprüfung, des staatlichen Teils der ¿neuen¿ ersten
juristischen Prüfung sowie für übergeordnete Fragen der Juristenausbildung in
Studium und Referendariat.
Im
Jahr 2008 wurden in Sachsen-Anhalt 177 Kandidaten zur ersten juristischen
Prüfung zugelassen. 92 Referendarinnen und Referendare traten zur zweiten
juristischen Staatsprüfung an.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






