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Innenminister Hövelmann überreicht Stadt
Landsberg Bewilligungsbescheid in Höhe von 18.000.000 Euro

25.11.2008, Magdeburg – 310

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 310/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 310/08

 

 

 

Magdeburg, den 25. November 2008

 

 

 

 

 

Innenminister Hövelmann überreicht Stadt

Landsberg Bewilligungsbescheid in Höhe von 18.000.000 Euro

 

Innenminister

Holger Hövelmann wird am

 

Mittwoch, 26.

November 2008, 12.30 Uhr,

06188 Landsberg, Lutherplatz 2,

Restaurant ¿Goldener Löwe¿,

 

einen

Bewilligungsbescheid von insgesamt 17.986.068 Euro übergeben.

 

Diese

Summe setzt sich aus einer Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock (14.986.068

Euro) und einer Zuweisung aus Mitteln der Finanzausgleichsumlage (3.000.000

Euro) zusammen.

 

Zur

Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen.

 

Landsberg

hatte mit der Anfang 2005 erfolgten Eingliederung der ehemaligen Gemeinden

Queis, Reußen, Sietzsch, und Spickendorf sehr hohe Belastungen in Form von

Haushalts­fehlbeträgen, Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten

übernommen, für die bereits im Zuge der Eingemeindung eine nachhaltige

Entlastung zugesagt worden ist. Die Stadt selbst war bis zu diesem Zeitpunkt

leistungsfähig.

 

Die

nunmehr bewilligte Summe aus dem Ausgleichsstock wird mit den vom Land bereits

in den Vorjahren gewährten Liquiditätshilfen verrechnet, so dass es zu einer

Auszahlung von 2.186.322 Euro kommt. Die Zuweisung aus den Mitteln der

Finanzausgleichs­umlagen in Höhe von 3.000.000 Millionen Euro ist davon nicht

berührt und steht der Stadt Landsberg in voller Höhe zur Redu­zierung der

gemeindlichen Verschuldung zur Verfügung.

 

Hintergrund Finanzausgleichsumlage

 

Die

Finanzausgleichsumlage wird gemäß § 19a Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 des

Finanzausgleichsgesetzes (FAG) LSA von besonders finanzstarken Gemeinden mit

hoher Steuerkraft mit dem Ziel erhoben, Gemeinden mit finanziellen Notlagen als

Zeichen interkommunaler Solidarität zu helfen. Die Zuweisungen erfolgen

grundsätzlich auf Antrag in den Grenzen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur

Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei sollen insbesondere

Notlagen ausgeglichen werden, die vom üblichen Bedarfsweisungsverfahren nicht

erfasst sind.

 

Hintergrund

Finanzausgleichsstock

 

Gemäß

§ 12 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks

zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im

Haushalt Zuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von

Haushaltsfehlbeträgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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