Lutherstadt Eisleben erhält über 220.000 Euro
21.11.2008, Magdeburg – 301
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 301/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 301/08
Magdeburg, den 21. November 2008
Lutherstadt Eisleben erhält über 220.000 Euro
Durch das
Innenministerium wurden der Lutherstadt Eisleben (Landkreis Mansfeld-Südharz)
weitere 225.489,25 Euro für die vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme der
Zentrumsumgehung bewilligt. Seit 2007 sind bereits Beträge von insgesamt über
160.000 Euro vom Land in das Vorhaben geflossen. Die nunmehr zur Verfügung
gestellte Summe ermöglicht den im dritten Bauabschnitt geplanten Knotenausbau
Freistraßentor.
Mit solchen
Zahlungen unterstützt das Land auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes
Gemeinden, die vom Bund für den kommunalen Straßenausbau weitere Förderungen in
Anspruch nehmen könnten, den dafür notwendigen Eigenanteil aber finanziell
nicht selber erbringen können.
Innenminister
Holger Hövelmann (SPD): ¿Die zentrale
Lage Eislebens am Rande des Südostharzes und im ehemals bedeutungsvollen
Bergbaugebiet Mansfelder Land bietet gute Voraussetzungen für Industrie, Handel
und Gewerbe, jedoch müssen die innerörtlichen Straßennetze den heutigen
Verkehrsbelastung gewachsen sein. Mit dem Ausbau der Zentrumsumgehung wird
diesem Aspekt Rechnung getragen und die städtische Verkehrsinfrastruktur als ein
maßgebliches Kriterium für wirtschaftlichen Erfolg weiter verbessert.
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben
und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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