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Lutherstadt Eisleben erhält über 220.000 Euro

21.11.2008, Magdeburg – 301

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 301/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 301/08

 

 

 

Magdeburg, den 21. November 2008

 

 

 

 

 

Lutherstadt Eisleben erhält über 220.000 Euro

 

Durch das

Innenministerium wurden der Lutherstadt Eisleben (Landkreis Mansfeld-Südharz)

weitere 225.489,25 Euro für die vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme der

Zentrumsumgehung bewilligt. Seit 2007 sind bereits Beträge von insgesamt über

160.000 Euro vom Land in das Vorhaben geflossen. Die nunmehr zur Verfügung

gestellte Summe ermöglicht den im dritten Bauabschnitt geplanten Knotenaus­bau

Freistraßentor.

 

Mit solchen

Zahlungen unterstützt das Land auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes

Gemeinden, die vom Bund für den kommunalen Straßenausbau weitere Förderungen in

Anspruch nehmen könnten, den dafür notwendigen Eigenanteil aber finanziell

nicht selber erbringen können.

 

Innenminister

Holger Hövelmann (SPD): ¿Die  zentrale

Lage Eislebens am Rande des Südostharzes und im ehemals bedeutungsvollen

Bergbaugebiet Mansfelder Land bietet gute Voraussetzungen für Industrie, Handel

und Gewerbe, jedoch müssen die innerörtlichen Straßennetze den heutigen

Verkehrsbelastung gewachsen sein. Mit dem Ausbau der Zentrumsumgehung wird

diesem Aspekt Rechnung getragen und die städtische Verkehrsinfrastruktur als ein

maßgebliches Kriterium für wirtschaftlichen Erfolg weiter verbessert.

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben

und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune

einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de