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Sachsen-Anhalts Innenminister zur
Finanzierung rechtsextremer Parteien

19.11.2008, Magdeburg – 297

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 297/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 297/08

 

 

 

Magdeburg, den 19. November 2008

 

 

 

 

 

Sachsen-Anhalts Innenminister zur

Finanzierung rechtsextremer Parteien

 

Hövelmann

kritisiert ¿fragwürdigen Ansatz¿

 

Zu

dem Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU),

extremistische Parteien durch eine Grundgesetzänderung von der staatlichen

Parteienfinanzierung auszuschließen, erklärt Sachsen-Anhalts Innenminister

Holger Hövelmann (SPD):

 

 

 

¿Das

Anliegen, der NPD und anderen rechtsextremen Parteien die staatliche

Finanzierung zu entziehen, ist richtig. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes

haben uns aber eine glasklare Handlungsanleitung gegeben, wie

verfassungswidrige Parteien aus dem politischen Leben herausgehalten werden

können: durch ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht.

 

Man

sollte jetzt nicht so tun, als seien die Hürden für ein Verbot zu hoch. Das

Verbot der NPD ist im ersten Anlauf nicht am fehlenden Nachweis der Verfassungswidrigkeit

gescheitert, sondern an einem von einer Sperrminorität des Verfassungs­gerichts

beanstandeten Prozesshindernis: den V-Leuten in der NPD. Um dieses Hindernis

aus dem Weg zu räumen, kommt es nur auf den politischen Willen an.

 

Das Parteienprivileg ist ein hohes Gut

unserer Demokratie. Es war eine richtige Entscheidung des Parlamentarischen

Rates, einen Eingriff in dieses Privileg ausschließlich dem Bundes­verfassungsgericht

vorzubehalten. Durch Grundgesetzänderung den Bundestagspräsidenten zu

ermächtigen, zwischen Parteien 1. und 2. Klasse zu unterscheiden, ist ein

fragwürdiger Ansatz. Wir sollten uns lieber wieder den Kernfragen im Kampf

gegen den Rechtsextremismus zuwenden. Dazu gehört auch, weiterhin alle

Informationen zusammenzutragen, die die Verfassungs­widrigkeit der NPD belegen.

Es wird der Tag kommen, an dem die politischen Voraussetzungen für einen neuen

Verbotsantrag vorliegen.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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