Sachsen-Anhalts Innenminister zur
Finanzierung rechtsextremer Parteien
19.11.2008, Magdeburg – 297
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 297/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 297/08
Magdeburg, den 19. November 2008
Sachsen-Anhalts Innenminister zur
Finanzierung rechtsextremer Parteien
Hövelmann
kritisiert ¿fragwürdigen Ansatz¿
Zu
dem Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU),
extremistische Parteien durch eine Grundgesetzänderung von der staatlichen
Parteienfinanzierung auszuschließen, erklärt Sachsen-Anhalts Innenminister
Holger Hövelmann (SPD):
¿Das
Anliegen, der NPD und anderen rechtsextremen Parteien die staatliche
Finanzierung zu entziehen, ist richtig. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes
haben uns aber eine glasklare Handlungsanleitung gegeben, wie
verfassungswidrige Parteien aus dem politischen Leben herausgehalten werden
können: durch ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht.
Man
sollte jetzt nicht so tun, als seien die Hürden für ein Verbot zu hoch. Das
Verbot der NPD ist im ersten Anlauf nicht am fehlenden Nachweis der Verfassungswidrigkeit
gescheitert, sondern an einem von einer Sperrminorität des Verfassungsgerichts
beanstandeten Prozesshindernis: den V-Leuten in der NPD. Um dieses Hindernis
aus dem Weg zu räumen, kommt es nur auf den politischen Willen an.
Das Parteienprivileg ist ein hohes Gut
unserer Demokratie. Es war eine richtige Entscheidung des Parlamentarischen
Rates, einen Eingriff in dieses Privileg ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht
vorzubehalten. Durch Grundgesetzänderung den Bundestagspräsidenten zu
ermächtigen, zwischen Parteien 1. und 2. Klasse zu unterscheiden, ist ein
fragwürdiger Ansatz. Wir sollten uns lieber wieder den Kernfragen im Kampf
gegen den Rechtsextremismus zuwenden. Dazu gehört auch, weiterhin alle
Informationen zusammenzutragen, die die Verfassungswidrigkeit der NPD belegen.
Es wird der Tag kommen, an dem die politischen Voraussetzungen für einen neuen
Verbotsantrag vorliegen.¿
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