Hövelmann: BKA-Gesetz gehört in den
Vermittlungsausschuss
18.11.2008, Magdeburg – 295
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 295/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 295/08
Magdeburg, den 18. November 2008
Hövelmann: BKA-Gesetz gehört in den
Vermittlungsausschuss
Sachsen-Anhalt stimmt heute in einem
Umlaufverfahren im Innenausschuss des Bundesrates dem schleswig-holsteinischen
Antrag zu, zum Entwurf des BKA-Gesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Das teilte Innenminister Holger Hövelmann mit, der auch Landesvorsitzender der
sachsen-anhaltischen SPD ist. ¿Für den derzeitigen Entwurf gibt es keine
Mehrheit im Bundesrat¿, so Hövelmann. ¿Ein Vermittlungsverfahren ist der
einzige Weg, die konsensfähigen Teile des Gesetzes, die wir für die Bekämpfung
terroristischer Gefahren brauchen, gemeinsam zu verabschieden. Bei der morgen
in Potsdam beginnenden Innenministerkonferenz werde ich für dieses Vorgehen
werben.¿
Der Minister benannte ¿drei
Knackpunkte, die aus Ländersicht noch einmal verhandelt werden müssen¿:
·
Online-Durchsuchung:
Innenminister Hövelmann unterstrich seine grundsätzlich kritische Haltung zum
Instrument der Online-Durchsuchung (vgl. http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mi/2008/085_2008.htm).
¿Besonders kritisch wird es, wenn ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre
in bestimmten Fällen ohne richterlichen Beschluss und ohne Sachleitung des
Gerichts durchgeführt werden kann¿, so Hövelmann. ¿Ich halte nichts davon, dass
wir ein Gesetz verabschieden, dessen verfassungsrechtliche Probleme mit Händen
zu greifen sind. Es geht nicht an, dass solche Mängel immer erst in Karlsruhe
abgestellt werden.¿
· Kompetenzverteilung von Bund und Ländern:
Gerade im Falle eines terroristischen Angriffs müsse die Zuständigkeit unmissverständlich
geregelt sein, unterstrich der Minister. Die Forderung des Bundesrates in
seiner Stellungnahme vom 4.7. 2008
(http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2008/0401-500/404-08_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/404-08(B).pdf)
zur Klarstellung dieser Zuständigkeiten sei jedoch vom Bundesinnenminister
nicht berücksichtigt worden.
·
Zeugnisverweigerungsrecht:
¿Ich begrüße, dass entsprechend der Forderung des Bundesrates ein
ausnahmsloses Zeugnisverweigerungsrecht für Strafverteidiger, Geistliche und
Abgeordnete in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde¿, sagte Hövelmann. ¿Umso
unverständlicher ist es, dass dieses Recht für Journalisten und Ärzte nicht
gelten soll.¿
Die Landesregierung von
Sachsen-Anhalt wird ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat bei der
Kabinettssitzung am Dienstag, dem 25.11.2008, festlegen.
Hövelmann: ¿Der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht so
geführt werden, dass er den freiheitlichen Charakter unserer Gesellschaft
beschädigt. Diese Einsicht bestimmt mittlerweile selbst die amerikanische
Diskussion. Dem sollten wir bei unseren Entscheidungen Rechnung tragen.¿ Der
Innenminister äußerte sich im spanischen Valencia, wo er zusammen mit mehreren
anderen Länderinnenministern an der Herbsttagung der Parlamentarischen
Versammlung der NATO teilnimmt.
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