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Hövelmann: BKA-Gesetz gehört in den
Vermittlungsausschuss

18.11.2008, Magdeburg – 295

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 295/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 295/08

 

 

 

Magdeburg, den 18. November 2008

 

 

 

 

 

Hövelmann: BKA-Gesetz gehört in den

Vermittlungsausschuss

 

Sachsen-Anhalt stimmt heute in einem

Umlaufverfahren im Innenausschuss des Bundesrates dem schleswig-holsteini­schen

Antrag zu, zum Entwurf des BKA-Gesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Das teilte Innenminister Holger Hövelmann mit, der auch Landesvorsitzender der

sachsen-anhaltischen SPD ist. ¿Für den derzeitigen Entwurf gibt es keine

Mehrheit im Bundesrat¿, so Hövelmann. ¿Ein Vermitt­lungsverfahren ist der

einzige Weg, die konsensfähigen Teile des Gesetzes, die wir für die Bekämpfung

terroristischer Gefahren brauchen, gemeinsam zu verabschieden. Bei der morgen

in Potsdam beginnenden Innenministerkonferenz werde ich für dieses Vorgehen

werben.¿

 

Der Minister benannte ¿drei

Knackpunkte, die aus Ländersicht noch einmal verhandelt werden müssen¿:

 

·

Online-Durchsuchung:

Innenminister Hövelmann unterstrich seine grundsätzlich kritische Haltung zum

Instrument der Online-Durchsuchung (vgl. http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mi/2008/085_2008.htm).

¿Besonders kritisch wird es, wenn ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre

in bestimmten Fällen ohne richterlichen Beschluss und ohne Sachleitung des

Gerichts durchgeführt werden kann¿, so Hövelmann. ¿Ich halte nichts davon, dass

wir ein Gesetz verabschieden, dessen verfassungsrechtliche Probleme mit Händen

zu greifen sind. Es geht nicht an, dass solche Mängel immer erst in Karlsruhe

abgestellt werden.¿

 

· Kompetenzverteilung von Bund und Ländern:

Gerade im Falle eines terroristischen Angriffs müsse die Zuständigkeit unmissverständlich

geregelt sein, unterstrich der Minister. Die Forderung des Bundesrates in

seiner Stellungnahme vom 4.7. 2008

(http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2008/0401-500/404-08_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/404-08(B).pdf)

zur Klarstellung dieser Zuständigkeiten sei jedoch vom Bundesinnenminister

nicht berücksichtigt worden.

 

·

Zeugnisverweigerungsrecht:

¿Ich begrüße, dass entsprechend der Forderung des Bundesrates ein

ausnahmsloses Zeugnisverweigerungsrecht für Strafverteidiger, Geistliche und

Abgeordnete in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde¿, sagte Hövelmann. ¿Umso

unverständlicher ist es, dass dieses Recht für Journalisten und Ärzte nicht

gelten soll.¿

 

Die Landesregierung von

Sachsen-Anhalt wird ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat bei der

Kabinettssitzung am Dienstag, dem 25.11.2008, festlegen.

 

Hövelmann: ¿Der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht so

geführt werden, dass er den freiheitlichen Charakter unserer Gesellschaft

beschädigt. Diese Einsicht bestimmt mittlerweile selbst die amerikanische

Diskussion. Dem sollten wir bei unseren Entscheidungen Rechnung tragen.¿ Der

Innenminister äußerte sich im spanischen Valencia, wo er zusammen mit mehreren

anderen Länderinnenministern an der Herbsttagung der Parlamentarischen

Versammlung der NATO teilnimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

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