Menu
menu

Landtag entscheidet über geändertes
Finanzausgleichgesetz

13.11.2008, Magdeburg – 292

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 292/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 292/08

 

 

 

Magdeburg, den 13. November 2008

 

 

 

 

 

Landtag entscheidet über geändertes

Finanzausgleichgesetz

 

Sperrfrist: 17.30 Uhr

 

Hövelmann: Neue

Binnenverteilung zugunsten der Ober- und Mittelzentren

 

Der

Landtag entscheidet in seiner heutigen Sitzung abschlie­ßend über den Entwurf

der Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes. In der Debatte

erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

 

 

 

Die

Landesregierung hat im letzten Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des

Finanzausgleichsgesetzes und anderer Ge­setze im Landtag eingebracht. Dieser

Gesetzentwurf beinhaltet neben einigen redaktionellen Anpassungen Änderungen

bei der Binnenverteilung der allgemeinen Zuweisungen und der Steuer­kraftberechnung.

 

Ursächlich

für die Änderung der Binnenverteilung ist der Zusammenschluss der kreisfreien

Stadt Dessau mit der kreisangehörigen Stadt Roßlau. Denn nach der geltenden

Rechtslage bleibt der prozentuale Anteil der drei kommunalen Gruppen an den

allgemeinen Zuweisungen unverändert, obwohl durch den Zusammenschluss mehr als

13.000 Einwohner von der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden hin zu der

Gruppe der kreisfreien Städte verschoben wurden.

 

Aus

diesem Grund sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung der Binnenverteilung um

einen Prozentpunkt zu Gunsten der kreis­freien Städte und zu Lasten der kreisangehörigen

Gemeinden vor. Dieser eine Prozentpunkt entspricht rechnerisch der Ein­wohnerzahl

Roßlaus und macht etwa 13 Millionen Euro bei den allgemeinen Zuweisungen aus,

die - entgegen anderer An­nahmen - zum weit überwiegenden Teil auch der Stadt Dessau-Roßlau

zufließen.

 

Darüber

hinaus sieht der Gesetzentwurf eine stärkere Gewichtung der Mittelzentren vor,

so wie es in der Koalitionsvereinbarung geregelt ist.

 

Die

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hätte eigentlich bereits 2008 in Kraft

treten sollen. Da dies aber nicht möglich war, haben die Landesregierung und

der Landtag in gemeinsamer Verantwortung den kreisfreien Städten im

Haushaltsjahr 2008 einmalig Mittel in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro zur

Verfügung gestellt. Der Betrag wird den kreisfreien Städten im Verhältnis der

ihnen zufließenden allgemeinen Zuweisungen in vierteljährlichen Raten

überwiesen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt zusätzlich zur

Finanzausgleichsmasse. Folglich haben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden

keine Minderung ihrer Zuweisungen erfahren, und auch die Landkreise

partizipieren daran im Rahmen der Kreisumlage.

 

In

einem zweiten Schritt wollen wir mit der geplanten ¿großen¿ FAG-Novelle im

kommenden Jahr eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung der Städte und

Gemeinden erreichen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll 2009

abgeschlossen werden, damit die Änderungen zu Beginn des Jahres 2010 in Kraft

treten können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de