Landtag entscheidet über geändertes
Finanzausgleichgesetz
13.11.2008, Magdeburg – 292
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 292/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 292/08
Magdeburg, den 13. November 2008
Landtag entscheidet über geändertes
Finanzausgleichgesetz
Sperrfrist: 17.30 Uhr
Hövelmann: Neue
Binnenverteilung zugunsten der Ober- und Mittelzentren
Der
Landtag entscheidet in seiner heutigen Sitzung abschließend über den Entwurf
der Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes. In der Debatte
erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):
Die
Landesregierung hat im letzten Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze im Landtag eingebracht. Dieser
Gesetzentwurf beinhaltet neben einigen redaktionellen Anpassungen Änderungen
bei der Binnenverteilung der allgemeinen Zuweisungen und der Steuerkraftberechnung.
Ursächlich
für die Änderung der Binnenverteilung ist der Zusammenschluss der kreisfreien
Stadt Dessau mit der kreisangehörigen Stadt Roßlau. Denn nach der geltenden
Rechtslage bleibt der prozentuale Anteil der drei kommunalen Gruppen an den
allgemeinen Zuweisungen unverändert, obwohl durch den Zusammenschluss mehr als
13.000 Einwohner von der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden hin zu der
Gruppe der kreisfreien Städte verschoben wurden.
Aus
diesem Grund sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung der Binnenverteilung um
einen Prozentpunkt zu Gunsten der kreisfreien Städte und zu Lasten der kreisangehörigen
Gemeinden vor. Dieser eine Prozentpunkt entspricht rechnerisch der Einwohnerzahl
Roßlaus und macht etwa 13 Millionen Euro bei den allgemeinen Zuweisungen aus,
die - entgegen anderer Annahmen - zum weit überwiegenden Teil auch der Stadt Dessau-Roßlau
zufließen.
Darüber
hinaus sieht der Gesetzentwurf eine stärkere Gewichtung der Mittelzentren vor,
so wie es in der Koalitionsvereinbarung geregelt ist.
Die
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hätte eigentlich bereits 2008 in Kraft
treten sollen. Da dies aber nicht möglich war, haben die Landesregierung und
der Landtag in gemeinsamer Verantwortung den kreisfreien Städten im
Haushaltsjahr 2008 einmalig Mittel in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt. Der Betrag wird den kreisfreien Städten im Verhältnis der
ihnen zufließenden allgemeinen Zuweisungen in vierteljährlichen Raten
überwiesen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt zusätzlich zur
Finanzausgleichsmasse. Folglich haben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
keine Minderung ihrer Zuweisungen erfahren, und auch die Landkreise
partizipieren daran im Rahmen der Kreisumlage.
In
einem zweiten Schritt wollen wir mit der geplanten ¿großen¿ FAG-Novelle im
kommenden Jahr eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung der Städte und
Gemeinden erreichen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll 2009
abgeschlossen werden, damit die Änderungen zu Beginn des Jahres 2010 in Kraft
treten können.
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