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Hövelmann: Gesellschaftlicher Dialog zum
Feiertagsgesetz nötig

13.11.2008, Magdeburg – 291

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 291/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 291/08

 

 

 

Magdeburg, den 13. November 2008

 

 

 

 

 

Hövelmann: Gesellschaftlicher Dialog zum

Feiertagsgesetz nötig

 

Sperrfrist: 16.00

Uhr

 

 

 

Ø Elektronisches Voting unter

www.einmischen.sachsen-anhalt.de

 

In

der heutigen Fragestunde des Landtags erklärt Innenminister Holger Hövelmann

(SPD) in der Antwort auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Gerry Kley zum

Feiertagsgesetz:

 

 

 

Zunächst

freue ich mich darüber, dass die Probleme, die das Feiertagsgesetz in seiner

gegenwärtigen Fassung nicht nur, aber insbesondere für den Sport mit sich

bringt, offensichtlich auch von der Opposition gesehen werden und dass Sie wie

ich nach Lösungen für diese Probleme suchen.

 

Allerdings

sehe ich nicht, wie die von Ihnen offenkundig angestrebte untergesetzliche

Regelung funktionieren sollte. Nach § 5 des Feiertagsgesetzes sind an fünf

Tagen im Jahr ¿ Karfreitag, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag und

Heiligabend ¿ unter anderem öffentliche sportliche Veran­staltungen untersagt.

Hiervon sind zwar Ausnahmen im Einzel­fall möglich, aber eben keine generellen

Ausnahmen für den regelmäßigen Spielbetrieb. Das wäre keine

¿intelligente Rechtsanwendung¿, sondern die Missachtung eines klaren

gesetzgeberischen Willens.

 

Will

man dem Sport ¿ aber auch anderen Betroffenen ¿ helfen, dann ist dies nur durch

eine Änderung des Feiertagsgesetzes zu erreichen, indem nach dem Vorbild

anderer Bundesländer zum Beispiel eine tageszeitliche Begrenzung des Schutzes

am Volkstrauertag und Totensonntag eingeführt und der Schutz für den Buß‑

und Bettag abgeschafft wird.

 

Wie

groß der Diskussionsbedarf an dieser Stelle ist, sieht man auch an der Ent­scheidung

der Landesregierung, im Internet eine neue Frage zur elektronischen Abstimmung

zu stellen. Seit gestern kann unter dem Portal www.einmischen.sachsen-anhalt.de

jede Bürgerin, jeder Bürger über die Frage abstimmen: ¿Soll das

sachsen-anhaltische Feiertagsgesetz in Bezug auf die ,stillen Tage` gelockert

werden?¿ Auch das ist ein Beitrag zur Meinungsbildung in dieser Debatte.

 

Um den Dialog voran zu bringen, habe ich für den

25. November 2008 Verbände und Institutionen, die von den Regelungen des

Sonn‑ und Feiertagsrechts berührt sind, zu einem Fachgespräch

eingeladen. Mein Ziel ist es, die Umsetzung des Sonn- und Feiertagsgesetzes in

Sachsen-Anhalt in der Praxis zu diskutieren und die Erwar­tungen der Verbände

an die verantwortlichen Stellen hierzu kennenzulernen.

 

Aus

meiner Sicht gibt es überhaupt nur drei Handlungsoptionen:

 

· Entweder der Gesetzgeber findet

¿intelligente Lösungen¿.

 

· Oder wir wenden das Gesetz

konsequent gegen jedermann an.

 

· Oder das Land nimmt sich an

dieser Stelle zurück und legt ¿ im Interesse einzelfallgerechter Lösungen ¿ die

Entscheidung über Ausnahmen in die alleinige Entscheidungsgewalt der Kommunen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de