Hövelmann: Gesellschaftlicher Dialog zum
Feiertagsgesetz nötig
13.11.2008, Magdeburg – 291
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 291/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 291/08
Magdeburg, den 13. November 2008
Hövelmann: Gesellschaftlicher Dialog zum
Feiertagsgesetz nötig
Sperrfrist: 16.00
Uhr
Ø Elektronisches Voting unter
www.einmischen.sachsen-anhalt.de
In
der heutigen Fragestunde des Landtags erklärt Innenminister Holger Hövelmann
(SPD) in der Antwort auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Gerry Kley zum
Feiertagsgesetz:
Zunächst
freue ich mich darüber, dass die Probleme, die das Feiertagsgesetz in seiner
gegenwärtigen Fassung nicht nur, aber insbesondere für den Sport mit sich
bringt, offensichtlich auch von der Opposition gesehen werden und dass Sie wie
ich nach Lösungen für diese Probleme suchen.
Allerdings
sehe ich nicht, wie die von Ihnen offenkundig angestrebte untergesetzliche
Regelung funktionieren sollte. Nach § 5 des Feiertagsgesetzes sind an fünf
Tagen im Jahr ¿ Karfreitag, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag und
Heiligabend ¿ unter anderem öffentliche sportliche Veranstaltungen untersagt.
Hiervon sind zwar Ausnahmen im Einzelfall möglich, aber eben keine generellen
Ausnahmen für den regelmäßigen Spielbetrieb. Das wäre keine
¿intelligente Rechtsanwendung¿, sondern die Missachtung eines klaren
gesetzgeberischen Willens.
Will
man dem Sport ¿ aber auch anderen Betroffenen ¿ helfen, dann ist dies nur durch
eine Änderung des Feiertagsgesetzes zu erreichen, indem nach dem Vorbild
anderer Bundesländer zum Beispiel eine tageszeitliche Begrenzung des Schutzes
am Volkstrauertag und Totensonntag eingeführt und der Schutz für den Buß‑
und Bettag abgeschafft wird.
Wie
groß der Diskussionsbedarf an dieser Stelle ist, sieht man auch an der Entscheidung
der Landesregierung, im Internet eine neue Frage zur elektronischen Abstimmung
zu stellen. Seit gestern kann unter dem Portal www.einmischen.sachsen-anhalt.de
jede Bürgerin, jeder Bürger über die Frage abstimmen: ¿Soll das
sachsen-anhaltische Feiertagsgesetz in Bezug auf die ,stillen Tage` gelockert
werden?¿ Auch das ist ein Beitrag zur Meinungsbildung in dieser Debatte.
Um den Dialog voran zu bringen, habe ich für den
25. November 2008 Verbände und Institutionen, die von den Regelungen des
Sonn‑ und Feiertagsrechts berührt sind, zu einem Fachgespräch
eingeladen. Mein Ziel ist es, die Umsetzung des Sonn- und Feiertagsgesetzes in
Sachsen-Anhalt in der Praxis zu diskutieren und die Erwartungen der Verbände
an die verantwortlichen Stellen hierzu kennenzulernen.
Aus
meiner Sicht gibt es überhaupt nur drei Handlungsoptionen:
· Entweder der Gesetzgeber findet
¿intelligente Lösungen¿.
· Oder wir wenden das Gesetz
konsequent gegen jedermann an.
· Oder das Land nimmt sich an
dieser Stelle zurück und legt ¿ im Interesse einzelfallgerechter Lösungen ¿ die
Entscheidung über Ausnahmen in die alleinige Entscheidungsgewalt der Kommunen.
Impressum:
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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
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