Landkreis Harz erhält knapp 180.000 Euro für
den Straßenbau
11.11.2008, Magdeburg – 284
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 284/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 284/08
Magdeburg, den 11. November 2008
Landkreis Harz erhält knapp 180.000 Euro für
den Straßenbau
Der
Landkreis Harz hat vom Innenministerium die Summe von 178.995,75 Euro für die vom Bund geförderte
Ausbaumaßnahme der Kreisstraße 1348 vom Ortsausgang Börnecke bis zur
Bundestrasse 6 (alt) nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt
bekommen.
Bei
diesem Betrag handelt es sich um den notwendigen Eigenanteil, um weitere
Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit
solchen Zahlungen die Gemeinden, die diesen Eigenanteil finanziell nicht
erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.
Innenminister
Holger Hövelmann (SPD): ¿Konsolidierung heißt nicht, notwendige Investitionen
dauerhaft zu blockieren Eine leistungsfähige Infrastruktur ist Voraussetzung
einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung. Ohne die Unterstützung des Landes
könnten die Kommunen derartige Vorhaben nicht in die Tat umsetzen.¿
Auf
der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung d roht,
kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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