Polizeieinsätze in anderen Bundesländern
06.11.2008, Magdeburg – 278
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 278/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 278/08
Magdeburg, den 6. November 2008
Polizeieinsätze in anderen Bundesländern
¿Das Solidarprinzip unter den Ländern
funktioniert reibungslos¿
Zu
Presseberichten über die Kosten von Einsätzen der sachsen-anhaltischen Polizei
in anderen Bundesländern erklärt das Innenministerium:
Für die
gegenseitige Hilfe bei Großeinsätzen stellen sich der Bund und die Länder die
¿einsatzbedingten Mehrkosten¿ in Rechnung: Überstunden, Fahrzeug- und
Materialeinsatz, Verpflegung und so weiter. Die Abrechnung erfolgt
unbürokratisch nach Pauschalsätzen, die in einer Verwaltungsvereinbarung
geregelt sind. Das Verfahren funktioniert seit vielen Jahren reibungslos.
Die Anregung des Rechnungshofes zielt darauf, dass der Bund und die
Länder lieber die Vollkosten abrechnen sollten, also unter Einbeziehung der
tatsächlichen Gehälter der eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Ein solcher
Vorstoß Sachsen-Anhalts wäre nicht nur politisch aussichtslos, er wäre auch
nicht sinnvoll. Eine Spitzabrechnung der vom Rechnungshof angesetzten
Vollkosten bedeutet erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Und: Neben den
Einnahmen würden auch die Ausgaben steigen, denn bekanntlich fahren nicht nur
sachsen-anhaltische Polizistinnen und Polizisten nach Mecklenburg-Vorpommern
und Niedersachsen, sondern sie erhalten auch regelmäßig Hilfe von dort.
Wenn die
Hilfe aus anderen Ländern und vom Bund bei der Flut 2002 nach Vollkosten
berechnet worden wäre, würden wir die Rechnungen wahrscheinlich jetzt noch
abbezahlen. Das funktionierende Solidarprinzip unter den Ländern mit der
Abrechnung der einsatzbedingten Mehrkosten führt im Saldo zu einem fairen
Interessenausgleich und bedarf keiner Änderung.
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