Ministerpräsident Böhmer begrüßt
Rundfunkbeschlüsse: "Gebührenzahler bekommen mehr Klarheit für die
Rundfunkgebührenpflicht"
23.10.2008, Magdeburg – 542
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 542/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 542/08
Magdeburg, den 23. Oktober 2008
Ministerpräsident Böhmer begrüßt
Rundfunkbeschlüsse: "Gebührenzahler bekommen mehr Klarheit für die
Rundfunkgebührenpflicht"
Bei der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten
in Dresden haben medienpolitische Themen breiten Raum eingenommen.
1. Die Ministerpräsidenten haben dem Entwurf des
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zugestimmt, der den Auftrag für ARD, ZDF
und Deutschlandradio im digitalen Zeitalter konkretisiert.
Dazu erklärte der Ministerpräsident von
Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: ¿Der Staatsvertrag dient der
Umsetzung des sogenannten Beihilfekompromisses, den die Länder im April 2007
mit der EU-Kommission geschlossen haben. Der Staatsvertrag hält ARD, ZDF und
Deutschlandradio alle modernen Verbreitungswege offen, auch für Telemedien im
Internet oder auf mobilen Geräten. Besonders für die Telemedien wird ein
Auftrag festgelegt, der die Angebote der Rundfunkanstalten von privaten Internetangeboten
besser abgrenzt, als dies bisher der Fall ist. In einem besonderen Verfahren
müssen die Rundfunkanstalten zukünftig unter Beweis stellen, dass neue oder
veränderte digitale Angebote einen publizistischen Mehrwert aufweisen und es
muss dargelegt werden, welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich
ist. Erst nach Abschluss des Testverfahrens durch die Rechtsaufsicht der Länder
können solche neuen oder veränderten Angebote auf Sendung gehen. Für die
digitalen Fernsehspartenprogramme bleibt die Zustimmung der Länder allerdings
noch so lange offen, bis ARD und ZDF ihre geplanten Programme ¿EinsFestival¿
und ¿ZDF-Familienkanal¿ klarer definiert haben, denn es sollen keine neuen
Vollprogramme geschaffen werden. Wichtig ist insofern die Zusage der
Rundfunkanstalten, dass die digitalen Angebote keine zusätzlichen Kosten
verursachen sollen, sondern aus dem bereits festgesetzten Finanzaufwand der
nächsten Gebührenperiode bis 2013 finanziert werden¿.
2. Die Ministerpräsidenten nahmen ferner einen
Bericht mit Reformvorschlägen für ein neues Rundfunkgebührenmodell zur
Kenntnis. Es ist Absicht der Länder, das geltende Verfahren der
Rundfunkgebührenerhebung, dass an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts
anknüpft, zu vereinfachen. Im Mittelpunkt der weiteren Diskussion, die bis Ende
2009 abgeschlossen werden soll, steht dabei eine Haushalts- bzw.
Betriebsstättenabgabe. Dazu erklärte Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer: ¿Ich
halte es für wichtig, dass die Gebührenzahler zukünftig eine klare Rechtsgrundlage
für die Rundfunkgebührenpflicht erhalten. Besonders die heutigen
Ausnahmeregelungen im Gebührenbefreiungsrecht sind für viele Menschen nicht
mehr nachvollziehbar und stellen die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkfinanzierung auf Dauer in Frage. Deswegen ist ein grundsätzlicher
Modellwechsel notwendig.¿
3. Auch die Verteilung des Finanzaufkommens
innerhalb der Rundfunkanstalten der ARD wurde von den Ministerpräsidenten
debattiert.
Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer: ¿Es ist
erforderlich, dass große und kleine ARD-Anstalten eine ausreichende
Finanzgrundlage besitzen. Die Verteilung der Gebühren zwischen den Anstalten
muss dabei auch auf strukturelle Rahmenbedingungen Rücksicht nehmen, wie z. B.
die demographische Entwicklung in Ostdeutschland, die für den MDR nachteilig
ist. Deswegen haben wir die ARD gebeten, die Finanzverteilung innerhalb der ARD
zu prüfen und dabei hinsichtlich der kleinen Anstalten in Bremen und im
Saarland auch Kooperationen zu berücksichtigen.¿ Ministerpräsident Böhmer
verwies darauf, dass sowohl der NDR als auch der MDR gute Beispiele für eine
länderübergreifende Kooperation seien.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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