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Ministerpräsident Böhmer begrüßt
Rundfunkbeschlüsse: "Gebührenzahler bekommen mehr Klarheit für die
Rundfunkgebührenpflicht"

23.10.2008, Magdeburg – 542

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 542/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 542/08

 

 

 

Magdeburg, den 23. Oktober 2008

 

 

 

Ministerpräsident Böhmer begrüßt

Rundfunkbeschlüsse: "Gebührenzahler bekommen mehr Klarheit für die

Rundfunkgebührenpflicht"

 

Bei der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten

in Dresden haben medienpolitische Themen breiten Raum eingenommen.

 

1. Die Ministerpräsidenten haben dem Entwurf des

12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zugestimmt, der den Auftrag für ARD, ZDF

und Deutschlandradio im digitalen Zeitalter konkretisiert.

 

Dazu erklärte der Ministerpräsident von

Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: ¿Der Staatsvertrag dient der

Umsetzung des sogenannten Beihilfekompromisses, den die Länder im April 2007

mit der EU-Kommission geschlossen haben. Der Staatsvertrag hält ARD, ZDF und

Deutschlandradio alle modernen Verbreitungswege offen, auch für Telemedien im

Internet oder auf mobilen Geräten. Besonders für die Telemedien wird ein

Auftrag festgelegt, der die Angebote der Rundfunkanstalten von privaten Internetangeboten

besser abgrenzt, als dies bisher der Fall ist. In einem besonderen Verfahren

müssen die Rundfunkanstalten zukünftig unter Beweis stellen, dass neue oder

veränderte digitale Angebote einen publizistischen Mehrwert aufweisen und es

muss dargelegt werden, welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich

ist. Erst nach Abschluss des Testverfahrens durch die Rechtsaufsicht der Länder

können solche neuen oder veränderten Angebote auf Sendung gehen. Für die

digitalen Fernsehspartenprogramme bleibt die Zustimmung der Länder allerdings

noch so lange offen, bis ARD und ZDF ihre geplanten Programme ¿EinsFestival¿

und ¿ZDF-Familienkanal¿ klarer definiert haben, denn es sollen keine neuen

Vollprogramme geschaffen werden. Wichtig ist insofern die Zusage der

Rundfunkanstalten, dass die digitalen Angebote keine zusätzlichen Kosten

verursachen sollen, sondern aus dem bereits festgesetzten Finanzaufwand der

nächsten Gebührenperiode bis 2013 finanziert werden¿.

 

2. Die Ministerpräsidenten nahmen ferner einen

Bericht mit Reformvorschlägen für ein neues Rundfunkgebührenmodell zur

Kenntnis. Es ist Absicht der Länder, das geltende Verfahren der

Rundfunkgebührenerhebung, dass an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts

anknüpft, zu vereinfachen. Im Mittelpunkt der weiteren Diskussion, die bis Ende

2009 abgeschlossen werden soll, steht dabei eine Haushalts- bzw.

Betriebsstättenabgabe. Dazu erklärte Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer: ¿Ich

halte es für wichtig, dass die Gebührenzahler zukünftig eine klare Rechtsgrundlage

für die Rundfunkgebührenpflicht erhalten. Besonders die heutigen

Ausnahmeregelungen im Gebührenbefreiungsrecht sind für viele Menschen nicht

mehr nachvollziehbar und stellen die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen

Rundfunkfinanzierung auf Dauer in Frage. Deswegen ist ein grundsätzlicher

Modellwechsel notwendig.¿

 

3. Auch die Verteilung des Finanzaufkommens

innerhalb der Rundfunkanstalten der ARD wurde von den Ministerpräsidenten

debattiert.

 

Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer: ¿Es ist

erforderlich, dass große und kleine ARD-Anstalten eine ausreichende

Finanzgrundlage besitzen. Die Verteilung der Gebühren zwischen den Anstalten

muss dabei auch auf strukturelle Rahmenbedingungen Rücksicht nehmen, wie z. B.

die demographische Entwicklung in Ostdeutschland, die für den MDR nachteilig

ist. Deswegen haben wir die ARD gebeten, die Finanzverteilung innerhalb der ARD

zu prüfen und dabei hinsichtlich der kleinen Anstalten in Bremen und im

Saarland auch Kooperationen zu berücksichtigen.¿ Ministerpräsident Böhmer

verwies darauf, dass sowohl der NDR als auch der MDR gute Beispiele für eine

länderübergreifende Kooperation seien.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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