Verkehrsminister Daehre:
Raumordnungsverfahren für Ausbau des unteren Saaleabschnitts abgeschlossen
15.10.2008, Magdeburg – 126
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:
126/08
Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 126/08
Magdeburg, den 15. Oktober 2008
Verkehrsminister Daehre:
Raumordnungsverfahren für Ausbau des unteren Saaleabschnitts abgeschlossen
Nach dem Abschluss des
Raumordnungsverfahrens und der darin eingeschlossenen
Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausbau des unteren Saaleabschnitts hat
sich Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre zuversichtlich zur
Fortführung des Projekts geäußert. ¿Die in den vergangenen sechs Monaten
vorgenommene Prüfung hat die Umsetzbarkeit des Vorhabens aus raumordnerischer
Sicht bestätigt¿, fasste er das Ergebnis des Verfahrens zusammen, das durch das
Landesverwaltungsamt als oberer Landesplanungsbehörde durchgeführt wurde.
Daehre verwies in diesem
Zusammenhang auf zahlreiche Maßgaben, die bei der Realisierung des Projekts zu
berücksichtigen sind. So ist zum Beispiel die mögliche Beeinträchtigung von
FFH- und Vogelschutzgebieten im Rahmen des Planverfahrens weiter zu prüfen.
Darüber hinaus sollen konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt
werden, die Umweltauswirkungen wirkungsvoll kompensieren. Auch die touristische
Erreichbarkeit des unteren Saaleabschnitts muss gesichert werden. ¿Diese Vorgaben
sind ein Beleg dafür, dass im Raumordnungsverfahren alle Aspekte gründlich,
objektiv und fachlich fundiert bewertet worden sind.¿
Im Ergebnis des
Raumordnungsverfahrens konnte die ortsferne, rund acht Kilometer lange Trasse
als raumverträglich festgestellt werden. Mit dem Bau des Schleusenkanals
Tornitz würden sich die Sicherheit des Schiffsverkehrs auf dem besonders
kurvenreichen Streckenabschnitt der Unteren Saale deutlich verbessern und die
Fahrtstrecke um rund zehn Kilometer verkürzen.
Die landesplanerische Beurteilung
wird nun dem Bund übergeben, der über die Realisierung des Vorhabens
entscheidet. Im Falle einer positiven Entscheidung wird die Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Ost als zuständige Bundesbehörde nach Erarbeitung der
Feintrassierungsunterlagen das Planfeststellungsverfahren einleiten.
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presse@mbv.sachsen-anhalt.de
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