Kabinett beschließt Entwurf für
neues Spielbankgesetz: Voraussetzungen für Privatisierung geschaffen
14.10.2008, Magdeburg – 516
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 516/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 516/08
Magdeburg, den 14. Oktober 2008
Kabinett beschließt Entwurf für
neues Spielbankgesetz: Voraussetzungen für Privatisierung geschaffen
Die
Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf für ein
neues Spielbankgesetz beschlossen. ¿Wie in allen anderen Ländern geht das
Spielbankenrecht im Land Sachsen-Anhalt davon aus, dass der Betrieb einer
Spielbank kein ,normales`, erlaubtes Gewerbe, sondern eine grundsätzlich verbotene
und strafbewährte Tätigkeit ist, die nur im Einzelfall aufgrund einer
besonderen Zulassung erlaubt werden kann¿, erläuterte der Staatssekretär im
Innenministerium, Rüdiger Erben. ¿Die Zulassung einer Spielbank wird
entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel
einzudämmen.¿
Unter
diesen Rahmenbedingungen dient der Gesetzentwurf auch dazu, die Voraussetzungen
für die Ausschreibung von Spielbankzulassungen zu schaffen. Bereits durch das
Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist durch Änderung des Spielbankgesetzes
grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet worden, Anteile der Spielbanken
Sachsen-Anhalt GmbH zu veräußern. Erben: ¿Es sind jedoch weitere gesetzliche
Regelungen erforderlich, die unter Berücksichtigung einer möglichen Veräußerung
eine ausreichende Überwachung der Spielbankbetriebe ermöglichen.¿ Erforderlich
sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch gesetzliche
Regelungen, nach welchen Kriterien die Auswahl unter Bewerbern getroffen wird,
die gleichermaßen den Anforderungen an eine gesetzliche Auswahlentscheidung
genügen.
Der
Gesetzentwurf enthält zudem Änderungen des Abgabenkonzeptes. Die Spielbanken
sind ¿ unabhängig von ihrer Rechtsform und Trägerschaft ¿ kurz- und
mittelfristig nicht in der Lage, die im geltenden Spielbankgesetz vorgesehenen
Abgaben (Spielbankabgabe und Zusatzabgabe) in Höhe von 70 Prozent des
Bruttospielertrages zu erwirtschaften. Das Konzept wird deshalb an die
wirtschaftlichen Voraussetzungen der Spielbanken angepasst.
Impressum:
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des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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