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Kabinett beschließt Entwurf für
neues Spielbankgesetz: Voraussetzungen für Privatisierung geschaffen

14.10.2008, Magdeburg – 516

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 516/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 516/08

 

 

 

Magdeburg, den 14. Oktober 2008

 

 

 

Kabinett beschließt Entwurf für

neues Spielbankgesetz: Voraussetzungen für Privatisierung geschaffen

 

Die

Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf für ein

neues Spielbankgesetz beschlossen. ¿Wie in allen anderen Ländern geht das

Spielbankenrecht im Land Sachsen-Anhalt davon aus, dass der Betrieb einer

Spielbank kein ,normales`, erlaubtes Gewerbe, sondern eine grundsätzlich verbotene

und strafbewährte Tätigkeit ist, die nur im Einzelfall aufgrund einer

besonderen Zulassung erlaubt werden kann¿, erläuterte der Staatssekretär im

Innenministerium, Rüdiger Erben. ¿Die Zulassung einer Spielbank wird

entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel

einzudämmen.¿

 

Unter

diesen Rahmenbedingungen dient der Gesetzentwurf auch dazu, die Voraussetzungen

für die Ausschreibung von Spielbankzulassungen zu schaffen. Bereits durch das

Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist durch Änderung des Spielbankgesetzes

grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet worden, Anteile der Spielbanken

Sachsen-Anhalt GmbH zu veräußern. Erben: ¿Es sind jedoch weitere gesetzliche

Regelungen erforderlich, die unter Berücksichtigung einer möglichen Veräußerung

eine ausreichende Überwachung der Spielbankbetriebe ermöglichen.¿ Erforderlich

sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch gesetzliche

Regelungen, nach welchen Kriterien die Auswahl unter Bewerbern getroffen wird,

die gleichermaßen den Anforderungen an eine gesetzliche Auswahlentscheidung

genügen.

 

Der

Gesetzentwurf enthält zudem Änderungen des Abgabenkonzeptes. Die Spielbanken

sind ¿ unabhängig von ihrer Rechtsform und Trägerschaft ¿ kurz- und

mittelfristig nicht in der Lage, die im geltenden Spielbankgesetz vorgesehenen

Abgaben (Spielbankabgabe und Zusatzabgabe) in Höhe von 70 Prozent des

Bruttospielertrages zu erwirtschaften. Das Konzept wird deshalb an die

wirtschaftlichen Voraussetzungen der Spielbanken angepasst.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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39104 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de