Raumordnungsverfahren für
?Erdgastransportleitung MET, Abschnitt Sachsen-Anhalt? eingeleitet
13.10.2008, Halle (Saale) – 109
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 109/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 109/08
Halle (Saale), den 13. Oktober
2008
Raumordnungsverfahren für
?Erdgastransportleitung MET, Abschnitt Sachsen-Anhalt? eingeleitet
Das
Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde hat im September das
Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) mit integrierter
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ?Erdgastransportleitung MET-
Mitteleuropäische Transversale, Abschnitt Sachsen-Anhalt? auf Antrag des Vorhabenträgers
RWE Energy AG eingeleitet.
RWE
beabsichtigt den Bau einer kapazitätsstarken Erdgastransportleitung, die in der
Bundesrepublik Deutschland eine Verbindung von den russischen Gasfeldern zum
bestehenden Versorgungsnetz in Mittel- und Westeuropa herstellt.
Die
geplante Erdgastransportleitung soll an das vorhandene Transitsystem in
Tschechien anschließen und verläuft von Sachsen bis nach Nordrhein-Westfalen
und weiter bis Belgien und in die Niederlande, um dort an bestehende
Transportsysteme anzuschließen.
Das RO-Verfahren
ist ein behördeninternes Verfahren, das in einem frühen Planungsstadium
raumbedeutsamer Planungen/Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung durchgeführt
wird. Es ist dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und soll klären, ob die
geplante Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist
und wie sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen/Maßnahmen aufeinander
abgestimmt werden kann. Zum RO-Verfahren gehört auch eine raumordnerische
Umweltverträglichkeitsprüfung.
In
Vorbereitung des RO-Verfahrens hat am 21. Februar 2008 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der
Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die
beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden.
Mit der
Einleitung des RO-Verfahrens werden die öffentlichen und sonstigen fachlichen
Stellen, die durch die geplante Erdgastransportleitung berührt werden könnten,
beteiligt.
Darüber
hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Dazu legen die
betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen Monat öffentlich zur
Einsicht aus. Die genauen Termine werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben.
Jeder, dessen Belange durch diese Maßnahme berührt werden, kann sich hierzu bis
zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift
gegenüber der Gemeinde äußern. Die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und
Anregungen werden in der Stellungnahme der Gemeinde berücksichtigt bzw. mit
einem Votum versehen und der Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesplanungsbehörde
berücksichtigt die Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum-
bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung.
Soweit es
für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein sollte, werden die Stellungnahmen
mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert. Die Erörterung ist ein
behördeninterner Termin.
Das
RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher
Abschlusstermin ist März 2009.
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