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Raumordnungsverfahren für
?Erdgastransportleitung MET, Abschnitt Sachsen-Anhalt? eingeleitet

13.10.2008, Halle (Saale) – 109

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 109/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 109/08

 

 

 

Halle (Saale), den 13. Oktober

2008

 

 

 

Raumordnungsverfahren für

?Erdgastransportleitung MET, Abschnitt Sachsen-Anhalt? eingeleitet

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde hat im September das

Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) mit integrierter

Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ?Erdgastransportleitung MET-

Mitteleuropäische Transversale, Abschnitt Sachsen-Anhalt?   auf Antrag des Vorhabenträgers

RWE  Energy AG eingeleitet.

 

 

 

RWE

beabsichtigt den Bau einer kapazitätsstarken Erdgastransportleitung, die in der

Bundesrepublik Deutschland eine Verbindung von den russischen Gasfeldern zum

bestehenden Versorgungsnetz in Mittel- und Westeuropa herstellt.

 

Die

geplante Erdgastransportleitung soll an das vorhandene Transitsystem in

Tschechien anschließen und verläuft von Sachsen bis nach Nordrhein-Westfalen

und weiter bis Belgien und in die Niederlande, um dort an bestehende

Transportsysteme anzuschließen. 

 

 

 

Das RO-Verfahren

ist ein behördeninternes Verfahren, das in einem frühen Planungsstadium

raumbedeutsamer Planungen/Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung durchgeführt

wird. Es ist dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und soll klären, ob die

geplante Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist

und wie sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen/Maßnahmen aufeinander

abgestimmt werden kann. Zum RO-Verfahren gehört auch eine raumordnerische

Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 

 

In

Vorbereitung des RO-Verfahrens hat am 21. Februar 2008 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der

Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die

beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden.

 

 

 

Mit der

Einleitung des RO-Verfahrens werden die öffentlichen und sonstigen fachlichen

Stellen, die durch die geplante Erdgastransportleitung berührt werden könnten,

beteiligt.

 

 

 

Darüber

hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Dazu legen die

betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen Monat öffentlich zur

Einsicht aus. Die genauen Termine werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben.

Jeder, dessen Belange durch diese Maßnahme berührt werden, kann sich hierzu bis

zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift

gegenüber der Gemeinde äußern. Die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und

Anregungen werden in der Stellungnahme der Gemeinde berücksichtigt bzw. mit

einem Votum versehen und der Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesplanungsbehörde

berücksichtigt die Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum-

bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 

 

Soweit es

für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein sollte, werden die Stellungnahmen

mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert. Die Erörterung ist ein

behördeninterner Termin.

 

 

 

Das

RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher

Abschlusstermin ist März 2009.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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