Förderung des Straßenbaus: Gemeinde Tarthun
erhält fast 70.000 Euro
10.10.2008, Magdeburg – 261
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 261/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 261/08
Magdeburg, den 10. Oktober 2008
Förderung des Straßenbaus: Gemeinde Tarthun
erhält fast 70.000 Euro
Das
Innenministerium hat der Gemeinde Tarthun (Salzlandkreis) die Summe von 68.734,75 Euro zur Aufbringung der
Eigenanteile für die vom Bund geförderte Maßnahme des Ersatzneubaus der
Mühlenbodebrücke nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.
Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den Eigenanteil für
geförderte Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Gut ausgebaute kommunale Straßennetze
sind für die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur in unserem Land von
hoher Bedeutung. Die nun ermöglichten Baumaßnahme verbessert somit nicht nur
die Verkehrssituation für die Bewohner des Ortes und umliegender Gemeinden,
sondern trägt ebenso zur Verbesserung der allgemeinen
verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen im Land bei.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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