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Landesverwaltungsamt erkennt
?Bürgerstiftung für Eilsleben? an

09.10.2008, Halle (Saale) – 102

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 102/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 102/08

 

 

 

Halle (Saale), den 26. September

2008

 

 

 

Landesverwaltungsamt erkennt

¿Bürgerstiftung für Eilsleben¿ an

 

 

 

Heute übergab die Leiterin des Referates Stiftungen im

Landesverwaltungsamt, Marion Roscher, im Eilslebener Rathaus die Urkunde über

die Anerkennung der ¿Bürgerstiftung für Eilsleben¿ an einen Vertreter des

Stifter-Unternehmens PROKON Energy Systeme aus Itzehoe im Beisein von Bürgern

und Vertretern der Stadt Eilsleben bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Obere Aller

im Landkreis Börde.

 

 

 

Die

Firma PROKON Energy Systeme hat diese Stiftung am 10. Juni 2008 errichtet und

mit einem Grundstockvermögen von mehreren Hunderttausend Euro ausgestattet.

Insofern ist sie keine reine Bürgerstiftung, welche im Normalfall auf der

Grundlage von Geldsammlungen von Bürgern und Institutionen eines Ortes

errichtet wird.

 

 

 

Die Bürgerstiftung für Eilsleben soll Instrument

bürgerschaftlichen Engagements, Ausdruck der Stärke und des Wachstums der

Bürgergesellschaft in Eilsleben sein. Sie fördert vor allem soziale und

kulturelle Anliegen, die den Bürgern in besonderer Weise am Herzen liegen, und soll

so zur Verbesserung der Lebensqualität in Eilsleben beitragen.

 

 

 

Dabei ist sie auf die Unterstützung der Bürgerinnen und

Bürger durch persönliches und finanzielles Engagement angewiesen. Sie möchte

das kommunale Angebot ergänzen und mit modellhaften Initiativen Innovationen

auf den Weg bringen. In diesem Sinne fördert sie gemeinnützige Vorhaben und

führt selbst eigene Projekte durch. Die Stiftung hat das Ziel, durch die

Förderung der Einwohner und Vereine in Eilsleben die örtliche Verbundenheit,

das Wirken der Vereine und das soziale Gefüge in Eilsleben langfristig zu

unterstützen.

 

(1)

Zweck der

Stiftung ist die Förderung von

 

a) Kunst- und Kultur,

 

b) der Heimatkunde- und pflege sowie

des Brauchtums;

 

c) des Natur-, Umwelt- und

Denkmalschutzes,

 

d) der Wissenschaft und Forschung,

 

e) der Bildung und Erziehung,

 

f) des Sports,

 

g) der Kinder- und Jugendhilfe und

 

h) der Senioren- und Altenhilfe in der

Gemeinde Eilsleben.

 

 

 

(2) Der Zweck wird insbesondere

verwirklicht durch die Förderung bürgerschaftlichen Engagements in den oben

genannten Bereichen beispielsweise durch:

 

1. Finanzielle Unterstützung von

Körperschaften, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und

verfolgen,

 

2. Förderung der Kooperation zwischen

Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,

 

3. Förderung des Meinungsaustausches

und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den

Stiftungszweck und den Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern

sowie das Einwerben von Mitteln für die Stiftung.

 

4. die Durchführung von Vorträgen,

Bildungsprojekten und anderen Veranstaltungen, wenn sie der Erfüllung der in

der Präambel genannten Zielsetzungen dienen,

 

5. die Durchführung von

künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen.,

 

6. Aktionen und Projekte für junge

und alte Menschen, die der Erholung und der Befriedigung kultureller und

sozialer Bedürfnisse dieser Zielgruppe dienen.

 

7. die Förderung oder Durchführung

wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,

 

8. Maßnahmen zur Verbesserung der

Umweltbedingungen oder durch Vergabe von Zuschüssen für die Pflege von Objekten

fremder Eigentümer, die von der Denkmalschutzbehörde als Baudenkmäler anerkannt

sind.

 

 

 

(3)

Die Zwecke

können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht

werden.

 

(4)

Die Förderung

der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete

Öffentlichkeitsarbeit ein.

 

(5)

Die Stiftung

soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde

Eilsleben im Sinne der entsprechenden Gemeindeordnung gehören.

 

 

 

Diese neue Stiftung wird als 206. Stiftung in das

Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, das beim Landesverwaltungsamt

geführt wird, eingetragen. Im Landkreis Börde bestehen derzeit 10 selbständige

Stiftungen des Privatrechts. Es bestehen jedoch derzeit auch weitere

Initiativen zur Errichtung von Stiftungen im Landkreis Börde so z.B. in den

Gemeinden Barleben, Meseberg oder in Loitsche.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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