Landesverwaltungsamt erkennt
?Bürgerstiftung für Eilsleben? an
09.10.2008, Halle (Saale) – 102
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 102/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 102/08
Halle (Saale), den 26. September
2008
Landesverwaltungsamt erkennt
¿Bürgerstiftung für Eilsleben¿ an
Heute übergab die Leiterin des Referates Stiftungen im
Landesverwaltungsamt, Marion Roscher, im Eilslebener Rathaus die Urkunde über
die Anerkennung der ¿Bürgerstiftung für Eilsleben¿ an einen Vertreter des
Stifter-Unternehmens PROKON Energy Systeme aus Itzehoe im Beisein von Bürgern
und Vertretern der Stadt Eilsleben bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Obere Aller
im Landkreis Börde.
Die
Firma PROKON Energy Systeme hat diese Stiftung am 10. Juni 2008 errichtet und
mit einem Grundstockvermögen von mehreren Hunderttausend Euro ausgestattet.
Insofern ist sie keine reine Bürgerstiftung, welche im Normalfall auf der
Grundlage von Geldsammlungen von Bürgern und Institutionen eines Ortes
errichtet wird.
Die Bürgerstiftung für Eilsleben soll Instrument
bürgerschaftlichen Engagements, Ausdruck der Stärke und des Wachstums der
Bürgergesellschaft in Eilsleben sein. Sie fördert vor allem soziale und
kulturelle Anliegen, die den Bürgern in besonderer Weise am Herzen liegen, und soll
so zur Verbesserung der Lebensqualität in Eilsleben beitragen.
Dabei ist sie auf die Unterstützung der Bürgerinnen und
Bürger durch persönliches und finanzielles Engagement angewiesen. Sie möchte
das kommunale Angebot ergänzen und mit modellhaften Initiativen Innovationen
auf den Weg bringen. In diesem Sinne fördert sie gemeinnützige Vorhaben und
führt selbst eigene Projekte durch. Die Stiftung hat das Ziel, durch die
Förderung der Einwohner und Vereine in Eilsleben die örtliche Verbundenheit,
das Wirken der Vereine und das soziale Gefüge in Eilsleben langfristig zu
unterstützen.
(1)
Zweck der
Stiftung ist die Förderung von
a) Kunst- und Kultur,
b) der Heimatkunde- und pflege sowie
des Brauchtums;
c) des Natur-, Umwelt- und
Denkmalschutzes,
d) der Wissenschaft und Forschung,
e) der Bildung und Erziehung,
f) des Sports,
g) der Kinder- und Jugendhilfe und
h) der Senioren- und Altenhilfe in der
Gemeinde Eilsleben.
(2) Der Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung bürgerschaftlichen Engagements in den oben
genannten Bereichen beispielsweise durch:
1. Finanzielle Unterstützung von
Körperschaften, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und
verfolgen,
2. Förderung der Kooperation zwischen
Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,
3. Förderung des Meinungsaustausches
und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den
Stiftungszweck und den Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern
sowie das Einwerben von Mitteln für die Stiftung.
4. die Durchführung von Vorträgen,
Bildungsprojekten und anderen Veranstaltungen, wenn sie der Erfüllung der in
der Präambel genannten Zielsetzungen dienen,
5. die Durchführung von
künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen.,
6. Aktionen und Projekte für junge
und alte Menschen, die der Erholung und der Befriedigung kultureller und
sozialer Bedürfnisse dieser Zielgruppe dienen.
7. die Förderung oder Durchführung
wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
8. Maßnahmen zur Verbesserung der
Umweltbedingungen oder durch Vergabe von Zuschüssen für die Pflege von Objekten
fremder Eigentümer, die von der Denkmalschutzbehörde als Baudenkmäler anerkannt
sind.
(3)
Die Zwecke
können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht
werden.
(4)
Die Förderung
der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete
Öffentlichkeitsarbeit ein.
(5)
Die Stiftung
soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde
Eilsleben im Sinne der entsprechenden Gemeindeordnung gehören.
Diese neue Stiftung wird als 206. Stiftung in das
Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, das beim Landesverwaltungsamt
geführt wird, eingetragen. Im Landkreis Börde bestehen derzeit 10 selbständige
Stiftungen des Privatrechts. Es bestehen jedoch derzeit auch weitere
Initiativen zur Errichtung von Stiftungen im Landkreis Börde so z.B. in den
Gemeinden Barleben, Meseberg oder in Loitsche.
Impressum:
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Fax: +49 345 514 1477
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