Startschuss für Aufnahmeverfahren
des ?Naumburger Doms und der hochmittelalterlichen Herrschaftslandschaft an
Saale und Unstrut? in die Welterbeliste der UNESCO
09.10.2008, Halle (Saale) – 106
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 106/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 106/08
Halle (Saale), den 7. Oktober
2008
Startschuss für Aufnahmeverfahren
des ¿Naumburger Doms und der hochmittelalterlichen Herrschaftslandschaft an
Saale und Unstrut¿ in die Welterbeliste der UNESCO
Mit der heutigen
Auftaktveranstaltung der Koordinierungsgruppe, die die Antragstellung zur
Aufnahme des Naumburger Doms und der hochmittelalterlichen
Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut in die Welterbeliste der UNESCO
begleiten soll, wurde der symbolische Startschuss zum Beginn des
Aufnahmeverfahrens gegeben. Es ist mit einer Verfahrensdauer von mindestens 8
Jahren zu rechnen.
Die Ständige Konferenz der
Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland hat mit ihrem Beschluss
vom 23.10. 1998 die Liste der Kultur- und Naturgüter verabschiedet, die zur
Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt angemeldet
werden sollen (Tentativliste). Auf der aktuellen Tentativliste ist die
Nominierung des Naumburger Doms und der hochmittelalterlichen
Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut für das Jahr 2016 vorgesehen.
Das Kultusministerium hat
dem Landesverwaltungsamt (Referat Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe) die
Aufgabe übertragen, den Prozess der Antragstellung zu begleiten, zu
koordinieren und die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt in der Region
ressortübergreifend zu bündeln.
Die damit befasste
Koordinierungsgruppe besteht aus vier den ständigen Mitgliedern: dem
Landesverwaltungsamt, dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, dem
Förderverein ¿Welterbe an Saale und Unstrut¿ e.V. und den Vereinigten
Domstiftern zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz.
In seinem Grußwort betonte
der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach den Willen aller
Beteiligten, eine erfolgreiche Antragstellung zu realisieren:
¿Mit der heutigen
Auftaktveranstaltung gibt es kein zurück mehr. Lassen Sie uns diesen Weg
gemeinsam gehen, ohne Romantisierung, Idealisierung, mit dem festen Willen zur
Umsetzung, dem Blick für die Realität und einer hohen Konfliktbereitschaft.¿
Der von der
Koordinierungsgruppe formulierte Zeitplan sieht vor, den Antrag des
Fördervereins mit Erhaltungskonzept und Managementplan bis Sommer 2014 dem
Kultusministerium vorzulegen. Bis September 2014 soll der Antrag zur Vorprüfung
beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris vorgelegt und bis zum 1. Februar 2015 der
endgültige Antrag in Paris eingereicht werden. Im Sommer 2016 wird das
Welterbekomitee auf seiner jährlichen Sitzung über die Aufnahme des Antrags
entscheiden.
Bei der heutigen
Auftaktveranstaltung im Landesverwaltungsamt einigten sich alle Beteiligten auf
einen Zeit- und Maßnahmeplan der Antragstellung, der die zeitliche Umsetzung
und genaue Aufgabenverteilung festschreibt.
Hintergrund ¿ Zahlen
und Fakten
Seit
dem Jahr 1978 besteht die Liste der Kultur- und Naturerbestätten. Während zu
dieser Zeit weltweit lediglich 12 Kultur- und Naturerbestätten gelistet waren,
sind im Jahr 2008 bereits 878 Stätten auf der Liste zu finden. Weltweit gibt es
heute 679 Kulturerbestätten, 174 Naturerbestätten und 25 gemischte Stätten, die
von der UNESCO anerkannt sind. Davon befinden sich in Deutschland 33 anerkannte
Welterbestätten. In Sachsen-Anhalt wurden vier herausragende Kulturdenkmale in
die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen:
die Altstadt von Quedlinburg
(1994)
die Luthergedenkstätten in
Wittenberg und Eisleben (1996)
die Bauhausstätten in Dessau
(1996)
die Kulturlandschaft
Gartenreich Dessau-Wörlitz (2000).
Derzeit stehen 14 deutsche
Stätten auf der Warteliste der UNSECO. Neben dem Naumburger Dom und der
hochmittelalterlichen Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut wird in
Sachsen-Anhalt auch die Antragstellung der Aufnahme der Franckeschen Stiftung
in die Welterbeliste beantragt.
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